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Aus dem Gemeinderat vom 20.06.2018

 

Aus dem Gemeinderat vom 20. Juni 2018

 
Eine lange Tagesordnung galt es bei sommerlichen Temperaturen abzuarbeiten. Zu Beginn stellte die neue Umweltbeauftragte des Gemeindeverwaltungsverbandes die Ausweisung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten vor. Im Anschluss behandelte das Gremium zwei Anträge seitens der CDU Fraktion. Zum einen ging es um die Durchführung von Gemeinderatsitzungen in den Stadtteilen und zum anderen um die Ehrung junger Menschen. Die Bebauungspläne „Gewannäcker“ und „Knos“ standen ebenfalls auf der Tagesordnung. Weiter wurde über die Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten beschlossen. Im Anschluss wurde die Kriminalstatistik 2017 vorgestellt. Aus den Reihen der Zuhörer gab es keine Fragen an das Gremium.
 
 

Ausweisung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiet) mittels

Rechtsverordnung im GVV Rauenberg
 
Die Umweltweltbeauftragte des Gemeindeverwaltungsverbandes Frau Natascha Lepp stellte die Thematik vor. Zusammen mit den Gebieten der Vogelschutzrichtlinie (von 1979) bilden FFH-Gebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet. Durch dieses zusammenhängende ökologische Netz soll die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe erhalten und entwickelt werden. Im Rahmen der FFH-Richtlinie (von 1992) wurden in ganz Europa Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt, um europaweit bedrohte oder sehr seltene, natürliche Lebensräume und wildlebende Arten in einem „günstigen Erhaltungszustand" zu bewahren oder diesen wiederherzustellen.
Im GVV handelt es sich um das FFH-Gebiet „Nördlicher Kraichgau“ mit zwölf Lebensraumtypen und 13 Arten. Im Frühjahr 2016 starteten die Erfassungen. Die endgültige Planfassung des Managementplans soll Ende September 2019 voraussichtlich vorliegen. Eine FFH-Verordnung bestand bisher noch nicht und muss nun noch erlassen werden. Die Europäische Kommission klagt gegen die Mitgliedstaaten, die eine FFH-Verordnung noch nicht umgesetzt haben – zu den beklagten Ländern gehört auch Deutschland.
FFH bedeutet kein generelles Nutzungsverbot, jedoch gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebieten. Das bedeutet Vorhaben und Planungen, die FFH-Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, müssen im Rahmen der Bauleitplanung einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen und können ggf. gänzlich untersagt werden. Schon seit der Meldung der Gebiete in 2001 und 2005 an die EU-Kommission und anschließender Festlegung durch die EU-Kommission im Jahr 2007 werden FFH-Gebiete und deren Erhaltungsziele im Bauleitplanungsverfahren berücksichtigt. Die Schaffung eindeutiger Grenzen mit dem Maßstab 1:5.000 im Zuge der FFH-Verordnung erhöht die Klarheit und Rechtssicherheit für die Bauleitplanung durch die flurstücksgenaue Abgrenzung der Gebiete. Zusatzbelastung oder neue Restriktionen im Rahmen der Bauleitplanungen werden somit nicht geschaffen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hört Gemeinden, Behörden, Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzvereinigungen bis zum 09. Juli 2018 an. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, bei der örtlichen Stellungnahme den Bereich „Erlenwäldchen“ mit aufnehmen.
 
 

Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Gemeinderatssitzung

in den Ortsteilen Malschenberg und Rotenberg
 
Die CDU-Fraktion stellte einen Antrag auf Durchführung einer Gemeinderatssitzung in den Ortsteilen Malschenberg und Rotenberg. Die Fraktion schlug vor, jährlich eine Gemeinderatssitzung bei entsprechender Themenauswahl in den jeweiligen Ortsteilen durchzuführen, um möglichst viele Bürger zu erreichen. Seitens der Verwaltung wurde der Antrag befürwortet, jedoch wurde angeregt, die Sitzungen nur nach Bedarf, sprich bei entsprechender und ausreichender Thematik, in den Ortsteilen und nicht an fixen Terminen stattfinden zu lassen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass jährlich eine Gemeinderatssitzung bei entsprechender Themenauswahl in den jeweiligen Ortsteilen durchgeführt werden soll.
 
 

Antrag der CDU-Fraktion auf Ehrung von jungen Menschen,

die bürgerliches Engagement vorgelebt haben
 
Die Anregung auf Ehrung von jungen Menschen, welche bürgerliches Engagement in Rauenberg, Malschenberg oder Rotenberg vorgelebt haben, wurde von der Fraktion in der Sitzung zunächst näher konkretisiert. Es wurde vorgeschlagen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für einen solchen Einsatz zu ehren. Als Möglichkeit wurde angeregt, dass an einem Stichtag Vorschläge an ein Stiftungskuratorium, welches die Schirmherrschaft übernehmen könnte, gestellt werden können. Aufgeteilt sollte dies beispielsweise auf zwei Altersklassen werden und je Klasse sollte es zwei bis drei Preisträger geben.
Aufgrund der noch erforderlichen Ausgestaltung der Ehrung wurde festgehalten, dass man seitens des Gremiums die Thematik grundsätzlich begrüßt und die genauere Festlegung von Modalitäten bei der nächsten Klausurtagung ausarbeiten wird.
 
 

Bebauungsplanverfahren „Gewannäcker 3. Änderung“ in Rauenberg
 
Der Gemeinderat hat in einer früheren Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewannäcker 3. Änderung“ beschlossen. Die Billigung des Planentwurfes sowie der Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgten ebenfalls. Durch die Planänderung sollen die zulässigen Gebäudehöhen entlang der Klingenstraße auf der Grundlage konkreter Vermessungsdaten und unter Berücksichtigung der hier stark ansteigenden Topographie nachjustiert werden, ohne die städtebauliche Struktur zu ändern. Ebenfalls wurde der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes durch die Kennzeichnung der für die Festsetzung maximal zulässiger Gebäudehöhen relevanten Verkehrsflächen ergänzt.
Der Gemeinderat beschloss ohne weitere Aussprache jeweils einstimmig, dass die im Zeitraum der Offenlage und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen entsprechend des Abwägungsvorschlägen behandelt werden und billigte die beratungsgegenständlichen Bebauungsplanunterlagen mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen und beschloss den Bebauungsplan „Gewannäcker 3. Änderung“ im vereinfachten Verfahren als Satzung
 
 

Bebauungsplanverfahren „Knos 1. Änderung“ in Rauenberg
 
Ziel der Planänderung ist die Änderung des bestehenden Bolzplatzes in Malschenberg in eine Fläche für Gemeindebedarf mit „Zweckbestimmung Feuerwehr“.
Nachdem der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Knos 1. Änderung“ gefasst hatte, fand in der Zeit vom 03.08. 2017 bis 16.08.2017 eine öffentliche Anhörung der Träger öffentlicher Belange statt. Die Baurechtsbehörde des Landratsamts Heidelberg wies darauf hin, dass eine Behandlung im beschleunigten Verfahren nicht möglich ist, weil die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB nicht ausreichend erfüllt sind. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren auf eine Behandlung nach § 13 BauGB umzustellen. Dies erfordert gleichwohl die Aufstellung einer umweltrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz. Ein weiterer Hinweis erging seitens der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Heidelberg hinsichtlich des Erfordernisses zur Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Die Untersuchung auf Vorkommen geschützter Tierarten fand im Frühjahr 2018 statt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Abwägung und Beschlussfassung über die im Zuge der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangen Anregungen inklusive Beschluss über den Wechsel des Bebauungsplanverfahrens in das vereinfachte Verfahren. Weiter billigte das Gremium die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung und der Eingriffs-Ausgleichsbilanz bei einer Enthaltung. Die Billigung der Planunterlagen und Offenlagebeschluss erfolgte einstimmig.
 
 

Vergabe Kanalisierungsarbeiten in offener und geschlossener Bauweise
 
Für die erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen der Kanalsanierung im Stadtgebiet wurden die anfallenden Arbeiten öffentlich ausgeschrieben, wobei festgestellt werden musste, dass nur eine Firma ein Angebot abgegeben hat. Nach der Angebotsprüfung musste feststellt werden, dass die Angebotssumme von der Kostenschätzung enorm abgeweicht (+58 %). Daher folgte die Stadt dem Vorschlag des betreuenden Ingenieurbüros und hob die Ausschreibung auf, um losweise erneut beschränkt auszuschreiben.
Entsprechend den Ausschreibungsergebnissen ging der Auftrag für die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise an die Firma Erles aus Meckesheim zu einem Bruttoangebotspreis von 135.241,81 €.
Die Auftragsvergabe der Kanalsanierung/-erneuerung in der Zeppelin-Menges-Straße sowie die Kanalsanierung/-erneuerung in der Frühmesserstraße wurden aufgrund hoher Kostenabweichungen aufgehoben. Hier soll in einem erneuten Vergabeverfahren der freihändigen Vergabe ein annehmbares Ausschreibungsergebnis erzielt werden.
 
 

Vorstellung der Kriminalstatistik 2017
 
Bürgermeister Peter Seithel begrüßte Herrn Uwe Schrötel, Leiter des Polizeirevier Wiesloch, welcher die Kriminalitätsentwicklung 2017 in Rauenberg vorstellte.
In Baden-Württemberg gibt es einen Rückgang der Straftaten von rund 4,8 Prozent auf insgesamt 579.953 Fälle. Auf regionaler Ebene ist ebenfalls ein Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen, so sind die Straftaten im Rhein-Neckar-Kreis um 6,35 Prozent gesunken. Dabei sollte jedoch auch erwähnt werden, dass die Aufklärungsquote sowohl im Land Baden-Württemberg um 2,2 Prozent auf einen Wert von 62,4 Prozent, als auch im Rhein-Neckar-Kreis um 3,9 Prozent auf 57,7 Prozent erhöht wurde.
Die Entwicklung der Straftaten in der Stadt Rauenberg ist nach einem Anstieg in den letzten beiden Jahren im Jahr 2017 deutlich wieder zurückgegangen. Von 255 Fällen im Jahr 2016 ist ein Rückgang auf 172 Fälle im Jahr 2017 feststellbar. Dies stellt eine Abnahme von 32,5 Prozent bzw. 83 Delikten dar. Damit erreicht Rauenberg den niedrigsten Stand der Straftaten in den letzten zehn Jahren.
Ebenfalls stieg die Aufklärungsquote im Jahr 2017 um 7,2 Prozent auf den Wert von 55,80 Prozent an. Dieser liegt über dem Zehn-Jahres-Mittelwert von 50,44 Prozent. Hierbei wurden 95 Tatverdächtige ermittelt. Ihnen konnten 96 Straftaten zugeordnet werden. Wobei auch die Anzahl der Jungtäter, mit 8 Tatverdächtigen deutlich abgenommen hat. Unter 41 nichtdeutsche Tatverdächtige befanden sich fünf Flüchtlinge, von denen drei im Bereich Vermögens-/Fälschungsdelikte, einer im Bereich Rauschgiftkriminalität und ein Flüchtling mit einem Verstoß gegen ausländerrechtliche Bestimmungen aufgefallen ist. Im Bereich der Sexualstraftaten gab es 2017 drei Taten, von denen zwei aufgeklärt wurden. Bei den Körperverletzungsdelikten waren es in diesem Jahr acht Fälle; der niedrigste Stand in den letzten zehn Jahren. Die Aufklärungsquote liegt hier bei 87,5 Prozent. Die Diebstahlsdelikte fielen auf 62 Fälle, was auch hier der niedrigste Wert der letzten zehn Jahren ist.
Einen weiteren Bereich stellen die Wohnungseinbrüche dar. Hier ist im Jahr 2017 wieder ein starker Rückgang von 52,4 Prozent zu erkennen. Der Schwerpunkt liegt im Stadtgebiet Rauenberg mit sechs Fällen, von denen bereits drei Fälle aufgeklärt werden konnten.
Nach dem deutlichen Anstieg der Kraftfahrzeugaufbrüche im Jahr 2016, war 2017 wieder ein starker Rückgang zu erkennen. Von 36 Taten im Jahr 2016 sank die Anzahl 2017 auf 11 Fälle (-69,4 %). Die Vermögens- und Fälschungsdelikte lagen im Jahr 2017 bei 30 Delikten, hierbei liegt die Aufklärungsquote bei 76,7 Prozent. Die Sachbeschädigungsdelikte gingen auf 21 Fälle zurück. Damit liegen sie deutlich unter dem Zehn-Jahres-Mittelwert von 36 Fällen. Im Bereich der Rauschgiftkriminalität gab es 2017 neun Fälle, drei davon ereigneten sich auf der A6.
Herr Schrötel betonte zum Abschluss, dass die Mithilfe aus der Bevölkerung wichtig ist und nur durch gezielte Hinweise viele Verbrechen aufgeklärt werden konnten.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2018
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden Beschlüsse in Bezug auf die Energielieferungsverträge und Personalangelegenheiten gefasst. Weiter wurde über die Teilaufhebung einer Haushaltssperre diskutiert.
 
 

Verschiedenes
 
Seitens des Gremiums wurden Verkehrsangelegenheiten angesprochen. Ebenfalls wurde der Pflegezustand von Baumscheiben und des Alten Kirchplatzes bemängelt. Weiter wurde die Verkehrssicherheit durch den Grünbewuchs aus privaten Grundstücken in den Straßenraum beanstandet.

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