Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat vom 18.09.2024
Bei der Sitzung im September standen die Flurbereinigung Rauenberg/Dielheim (Mannaberg/Baufel), das Bebauungsverfahren "Bangertweg" und die Auftragsvergabe zur Einführung eines Facility Managements auf der Tagesordnung. Ebenso stand die Baulandentwicklung Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker, die Teilsanierung der Fassade und des Daches des Rathauses und die Neubesetzung der Gutachter für den Ausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis auf dem Plan. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Ehrung von Herrn Wolfgang Mayer durch den Gemeindetag nachgeholt. Aus den Reihen der Einwohner wurden Fragen zum geplanten Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker gestellt.
Information zum aktuellen Verfahrensstand der Flurbereinigung Rauenberg / Dielheim (Mannaberg / Baufel)
Das Amt für Flurneuordnung in Sinsheim informierte den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den aktuellen Verfahrensstand der Flurbereinigung und stand für Fragen zur Verfügung. Die Rebflurneuordnung wurde am 28.05.2015 angeordnet und umfasst eine Fläche von 42 Hektar, die sich auf Teile der Gemarkungen Rauenberg und Dielheim erstreckt. Die betroffenen Bereiche befinden sich hauptsächlich in den Gewannen Mannaberg, Baufel und Burggraben. In den vergangenen Jahren hat sich im betroffenen Gebiet ein deutlicher Rückgang der aktiven Nutzung abgezeichnet. Viele Grundstücke liegen zunehmend brach. Dieser Brachfall führt nicht nur zu einem Verlust weinbauwirtschaftlicher Nutzflächen, sondern auch zu einer Verödung der Landschaft und einem Rückgang der Artenvielfalt. Das Ziel des Projektes ist es, die Rebflächen in den betroffenen Gebieten grundlegend umzugestalten, um so die Voraussetzungen für eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung zu schaffen. Ein weiteres zentrales Anliegen ist zudem die Modernisierung des bestehenden Wegenetzes. Durch die Maßnahmen soll nicht nur die Bewirtschaftung bestehender Flächen erleichtert, sondern auch eine Wiedernutzung der derzeit brachliegenden Grundstücke angeregt werden. Langfristig trägt die Flurbereinigung dazu bei, die Kulturlandschaft zu erhalten, die ökologische Vielfalt zu fördern und die wirtschaftliche Grundlage für die lokale Landwirtschaft zu sichern.
In den Gewannen Mannaberg und Baufel sollten insgesamt 19 ha Rebflächen gerodet, planiert und wiederbestockt werden. Jedoch wurde aufgrund mehreren ökologischen Untersuchungen die Planie letztlich um 90 % zurückgeplant, da sonst viele Lebensräume der Eidechse zerstört worden wären. Wegebaumaßnahmen sollen fast ausschließlich auf alter Trasse stattfinden. Ausgleichsmaßnahmen werden verteilt über das gesamte Verfahrensgebiet durchgeführt. Da sich durch die neuen Planungen die Grundlage des Eingriffs derart verändert hat, war eine neue spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nötig. Diese wurde Ende 2023 in Auftrag gegeben und ist (bis auf die Untersuchung der Haselmaus) abgeschlossen. Weiter wurde die Untersuchung auf Kampfmittelfreiheit in Auftrag gegeben. Die Ratsmitglieder wurden umfassend über den aktuellen Stand und die zukünftigen Schritte informiert. Eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat stand nicht an.
Bebauungsplanverfahren "Bangertweg" und Abwägungsentscheidung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Der nördliche Teil des Bangertweges liegt unmittelbar an der Grenze bebauter Ortsteile ohne Bebauungsplan. Nach dem Flächennutzungsplan des GVV Rauenberg ist er jedoch in Teilen mit Wohnbauflächen gekennzeichnet. Der Gemeinderat fasste aufgrund einer Bauvoranfrage bereits in seiner Sitzung vom 25.11.1987 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des Bangertweges, um dieses einschließlich der südlich gelegenen Hausgrundstücke städtebaulich zu ordnen. Seitens der Verwaltung wurden in den Jahren 2018 bis 2022 Planungsüberlegungen für eine Wendemöglichkeit am Ende des Bangertweges verfolgt, ehe sich im Jahr 2022 die Gelegenheit zu einem Grunderwerb seitens der Kommune an der Weinstraße, Flst.-Nr. 6873 eröffnete. Diese wurde mit Billigung des Gemeinderates genutzt, um die Möglichkeit einer verkehrlichen Ringerschließung planerisch umsetzen zu können. Das beauftragte Planungsbüro hat daraufhin einen weiterentwickelten bzw. ergänzten Entwurf der städtebaulichen Planung erarbeitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange fand im Frühjahr 2024 statt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro eine entsprechende Kommentierung erstellt. Über die eingegangenen Anregungen wird entsprechend den vorgelegten Abwägungsvorschlägen entschieden. Der Gemeinderat billigte einstimmig die ergänzten bzw. weiterentwickelten Planentwürfe der zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Bangertweg in Rauenberg – einschließlich der aktualisierten Gebietsabgrenzung – und fasst den Beschluss zur Durchführung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Offenlage ist das aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung entwickelte Ausgleichkonzept beizufügen.
Auftragsvergabe zur Einführung eines Facility Managements zur umfassenden Bewirtschaftung und Verwaltung der kommunalen Gebäude
Die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Gebäuden und Flächen erfordert aufgrund steigender Anforderungen an Wartung und Pflege eine effiziente und koordinierte Arbeitsweise. Bisher werden viele Aufgaben des Gebäudemanagements dezentral und teils manuell verwaltet. Dies führt zu unnötigen Mehraufwänden und einer unzureichenden Übersicht über den Zustand und die Bewirtschaftung der Liegenschaften. Zur Verbesserung dieser Abläufe soll ein Facility Management System eingeführt werden, welches alle relevanten Gebäudedaten und Aufträge zentral erfasst und verwaltet. Auf diese Weise können alle Gebäudedaten wie Verträge, Instandhaltungen und Nutzungsinformationen an einem Ort gespeichert und bearbeitet werden.
Von besonderer Wichtigkeit ist eine nahtlose Anbindung des Facility Management System an das bereits bestehende Geoinformationssystem (GIS). Das GIS enthält alle geografischen Daten der Außenanlagen und kommunalen Flächen, die für deren Pflege und Verwaltung nötig sind. Eine Verknüpfung beider Systeme ermöglicht es, dass Aufträge wie die Grünflächenpflege oder der Winterdienst automatisch auf Grundlage der geografischen Daten zu planen und durchzuführen sind. Dadurch werden organisatorische Aufgaben deutlich vereinfacht, was langfristig zu Kosteneinsparungen und einer besseren Nutzung der Ressourcen führt. Das verwendete Geoinformationssystem der Stadt stammt von der Firma TOL, welche auch ein Facility Management Programm anbietet. Verhandlungsgespräche für ein passendes Facility Management System wurden mit insgesamt drei Systemanbietern geführt. Die Angebote der Mitbewerber der Firma TOL waren beide günstiger, jedoch boten die günstigeren Systeme keine direkte Verknüpfung mit dem Geoinformationssystem der Stadt.
Aufgrund dieses besonderen Umstands wird eine Direktvergabe des Auftrags an die Firma TOL vorgeschlagen. In Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt ist eine Direktvergabe dann zulässig, wenn hierfür zwingende Gründe vorliegen. Dieser liegt vor, wenn die Beschaffung bzw. der Einsatz eines anderen Programms mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bzw. einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Diese Direktvergabe wird gerechtfertigt durch die Verknüpfung mit dem Geoinformationssystem. Die langfristigen Vorteile dieser Funktion überwiegen die höheren Anschaffungskosten. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme dieses Thema zurückzustellen, bis dem Gremium genauere Informationen gegeben werden können.
Baulandentwicklung Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker und die Billigung der Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan
In Rauenberg gibt es aktuell nahezu keine verfügbaren, freien Gewerbeflächen. Aus diesem Grund wurde das westlich der B39 gelegene ca. 15,64 ha große Areal mit der Bezeichnung „Hohenstein-Schanzenäcker“ zur Schaffung eines neuen Gewerbegebiets ausgewählt. Das Gebiet soll sowohl einheimischen als auch auswärtigen Interessenten Gewerbeflächen in ausreichender Größe zur Verfügung stellen können. Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg hat am 18.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Zur Sicherung des Beschlusses wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Zudem gilt für das Plangebiet eine Vorkaufsrechtssatzung. Im Plangebiet hält die ARGE Rauenberg GbR eine Teilfläche von insgesamt rund 7,1 ha in ihrem Eigentum. Aus diesem Grund waren seitens der Stadt von Anfang an mit dieser Eigentümerin Gespräche über die künftige Entwicklung, Bauleitplanung und Erschließung zu führen. Nach anfänglichen Unstimmigkeiten konnten diese Gespräche in den vergangenen Monaten konstruktiv vorangebracht werden.
Gemäß dem aktuellen Gesprächsstand ist es vorgesehen, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung sowie parallel hierzu das Verfahren der Baulandumlegung ausübt. Alle erforderlichen Zuarbeiten werden hierbei durch Fachbüros im Auftrag und auf Kosten der Maßnahmenträgerin erbracht. Die Planungsbüros wurden von der Stadt und der Maßnahmenträgerin beauftragt. Alle Aufwände der Planung sowie alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden von der Maßnahmenträgerin finanziert. Eine Refinanzierung findet erst mit dem Verkauf der voll erschlossenen Gewerbegrundstücke seitens der Erwerber statt. Die Maßnahmenträgerin soll nach Durchführung des Umlegungsverfahrens Eigentümerin der zu erschließenden Grundstücke werden. Der Stadt Rauenberg werden für eine Teilfläche ein Options-/Benennungsrecht zur Vermarktung eingeräumt. Dieses Recht gewährt es geeignete Flächenerwerber zu benennen, die im Plangebiet eine gewerbliche Ansiedlung beabsichtigen.
Das im Entwurf abgestimmte städtebauliche Konzept gliedert das Plangebiet in zwei Teile. Der nördliche Teil mit einer Gewerbefläche von 4,3 ha soll als neues kommunales Gewerbegebiet vor allem gut erschlossene, stadtnahe kleine bis mittelgroße Gewerbegrundstücke anbieten. Diese Fläche soll primär Flächen für die Neuansiedlung, Umsiedlung und Erweiterung regionaler Gewerbebetriebe bereitstellen. Ferner stehen in einem Bereich Flächen für Kleingewerbe auf Grundstücken von ca. 500 m² zur Verfügung. Der südliche Teil mit einer Gewerbefläche von 7,1 ha soll durch die Maßnahmenträgerin zu einem Gewerbepark für mittlere und größere Unternehmen mit einem Flächenbedarf zwischen 3.000 und 5.000 m² entwickelt werden. Im Plangebiet sollen unterschiedliche maximal zulässige Gebäudehöhen festgesetzt werden. Die vorgesehenen Festlegungen zu den im Gebiet künftig maximal zulässigen Gebäudehöhen werden im Gemeinderat erörtert.
Nach Erörterung und Beratung der vorgestellten Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker“ in Rauenberg beschloss der Gemeinderat die Einarbeitung folgender Änderungen und Ergänzungen:
- Bei 10 Ja / 2 Nein und 2 Enthaltungen werden die 15 m Gebäudehöhe, wie im Planwerk vorgesehen, für die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Vorentwurfsphase belassen.
- Bei 10 Ja / 3 Nein und einer Enthaltung werden im Bereich der Städtischen Flä-che (der Fläche die von der Stadt vermarktet wird) die Gebäudehöhe von 12 auf 15 m angehoben.
- Bei 8 Ja / 2 Nein und 4 Enthaltungen wird das Hochregallager mit einer max. Gebäudehöhe von 25 m aus dem Planwerk herausgenommen.
Der Antrag wegen Fassadengestaltung (Absorbierende Materialien; Farbgestaltung, Lärmschutz) und Anlegen von Pflanzstreifen zur Bundesstraße werden seitens des Bauamtes und der Firma im weiteren Verfahren eingearbeitet. Dieser Vorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Der Gemeinderat beauftragte bei einer Enthaltung die Verwaltung zur Einarbeitung der vorstehenden Änderungen in die Planentwurfsunterlagen. Auf der Grundlage der Einarbeitung diese Änderungen billigte der Gemeinderat die modifizierten zeichnerischen und schriftlichen Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker“ in Rauenberg mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Offenlage nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Baulandentwicklung Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker und Anordnung der Baulandumlegung und Bildung des Umlegungsausschusses
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg hat beschlossen, das Baugebiet „Gewerbe-gebiet Hohenstein-Schanzenäcker“ in Rauenberg in Kooperation mit einem Maßnahmenträger zu entwickeln. Die Entwicklung von Baugebieten teilt sich in drei Rechtsbereiche auf:
1) Bebauungsplan
Mit dem Bebauungsplan wird das Gebiet überplant und Baurecht geschaffen.
2) Umlegung
In der Umlegung werden die landwirtschaftlichen Grundstücke, Wiesen und
Wegegrundstücke in Straßen-, Grünflächen- und Bauplätze neu eingeteilt. Dabei werden die Minder- bzw. Mehrzuteilungen ausgeglichen.
3) Erschließung
Erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und der Unanfechtbarkeit der Umlegung kann mit der Erschließung begonnen werden. Dabei werden alle im Rahmen der Planung und Erschließung anfallenden Kosten auf die Grundstücke aufgeteilt.
Üblicherweise werden die Planungen zu allen drei Verfahren parallel erarbeitet, um sie aufeinander abstimmen zu können. Insofern ist es geboten nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses zur Entwicklung des Bebauungsplanes auch den Prozess des Baulandumlegungsverfahrens anzustoßen. Die Umlegung wird vom Gemeinderat angeordnet, wenn und sobald sie für die Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Die Umlegungsanordnung löst keine Rechtsfolgen aus, sie gilt vielmehr als Weisung an die Umlegung durchführende Stelle, damit diese tätig werden kann. Da eine Aufgabenübertragung auf ein Flurbereinigungs- oder das Vermessungsamt nicht erfolgt und die Stadt Rauenberg über keinen ständigen Umlegungsausschuss verfügt, muss für die Umlegung „Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker“ ein Umlegungsausschuss durch den Gemeinderat als beschließender Ausschuss gebildet werden. Ein Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 4 Mitgliedern. Zum Umlegungsausschuss sind als Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme mindestens ein Bausachverständiger und ein Vermessungsingenieur zu bestellen.
1. Der Gemeinderat ordnete einstimmig gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans „Hohenstein-Schanzenäcker“ in Rauenberg entsprechend der beiliegenden Gebietsabgrenzung vom 10.09.2024 auf der Gemarkung Rauenberg die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten Teils (§§ 45 bis 79) des Baugesetzbuches als sogenannte freiwillig vereinbarte amtliche Umlegung an.
2. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker“.
3. Zur Durchführung der Umlegung „Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker“ auf Gemarkung Rauenberg wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 bis 5 BauGB-DVO gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus:
Herrn Bürgermeister Peter Seithel als Vorsitzendem
Herrn Jürgen Matz als Stellvertreter(in)
und den Mitgliedern
1. Herr Steidel Manuel Stellvertreter(in): Frau Steidel Kristina
2. Frau Müller, Anna-Lisa Stellvertreter(in): Frau Greulich, Elke
3. Herr Barthel, Jan Stellvertreter(in): Herr Hakala Stephan
4. Herr Sieber, Franz Stellvertreter(in): Herr Dr. Benedict, Dominc
5. Herr Arcangeli, Roberto Stellvertreter(in): Herr Dorando, Stefan
Als beratender Sachverständige gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung wurden einstimmig bestellt:
als bautechnischer als vermessungstechnischer
Sachverständiger Sachverständiger
Herr Bauamtsleiter Herr
Martin Hörner Christian Zielbauer, Dipl.-Ing. (FH)
Wieslocher Straße 21 Öffentlich bestellter
69231 Rauenberg Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Zeiloch 5
76646 Bruchsal
Der Umlegungsausschuss entscheidet anstelle des Gemeinderats.
4. Da die Bodenordnung im Rahmen einer Umlegung nach Werten stattfinden soll, wird vorgeschlagen das Vermessungsbüro Zielbauer und Heiler aus Waghäusel mit der Erarbeitung eines Vorschlages für die Ermittlung und Festlegung der Einwurfs- und Zuteilungswerte an den Umlegungsausschuss zu beauftragen. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
5. Die Verwaltung und der vermessungstechnische Sachverständige sowie Herr Dr. Dopfer von der ESB Kommunalprojekt AG Bruchsal, Wilderichstraße 11 in 76646 Bruchsal, wurden einstimmig beauftragt, die Erörterung mit den Umlegungsbeteiligten gemäß § 66 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Baulandentwicklung Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker und Beschluss über die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung
Anknüpfend an die vorangegangenen Tagesordnungspunkte und aufbauend auf dem aktuellen Planungsstand zur Baulandentwicklung „Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker“ schlägt die Verwaltung einer Bürgerinformationsveranstaltung vor. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung zur Vermittlung des aktuellen Verfahrensstandes im Verfahren der Baulandentwicklung „Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker“ in Rauenberg. Die Veranstaltung ist zur Durchführung am 26.11.2024 ab 19:00 Uhr in der Kulturhalle, Dambach-La-Ville-Straße 5 vorgesehen.
Teilsanierung der Fassade und des Daches des Rathauses in Rauenberg
Die Fassade des Rathausgebäudes befindet sich noch im Originalzustand der Errichtung in den Jahren 1976 bis 1978. In den letzten Jahren treten altersbedingt immer häufiger Schäden an der Gebäudehülle auf. Ausbrechende, herabfallende Betonstücke stellen zudem ein Sicherheitsrisiko für Personen dar, die sich in der Nähe des Gebäudes aufhalten. Neben diesem Sicherheitsmangel nimmt auch die Struktur der Fassade durch fortschreitende Korrosion dauerhaft Schaden. Zudem entspricht die geringe Dämmwirkung der Fassade nicht dem Stand der Technik. Um effektiv Heizenergie und -kosten des Gebäudes einsparen zu können, ist eine Erhöhung des Dämmwerts unabdingbar. Mit der Montage der Photovoltaikanlage steht noch eine weitere Maßnahme an der Gebäudehülle bevor. Aus diesen Gründen ist eine Sanierung der Fassade dringend notwendig. In seiner öffentlichen Sitzung vom 15.05.2024 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen als Dämmsystem eine vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHS) umzusetzen. Zur Umsetzung der Fassadensanierung und Dachreparatur wurden ein Architekt und ein Bausachverständiger von der Verwaltung hinzugezogen.
Das Rathausgebäude in Rauenberg wurde ursprünglich vom Büro Dieter Steger geplant. Das inzwischen in der nächsten Generation geführte Architekturbüro Steger ist nach wie vor tätig. Weil das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes maßgeblich durch die besondere Form und die Art der Fassadengestaltung geprägt wird, erschien es der Verwaltung wichtig, die Ideen des ursprünglich planenden Architekten einzubinden und das spezielle Fachwissen über die Konstruktion und die Bauweise des Gebäudes zu nutzen. Deshalb fanden Vorgespräche mit den Herren Steger Senior und Steger Junior statt.
Anhand der inzwischen vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die anrechenbaren Kosten der Gesamtmaßnahme auf rund 520.000 Euro netto. Hierin befindet sich die Betonsanierung des schadenbehafteten Fassadenbereichs, der Austausch der Fenster des Ratsaales, der Gerüstbau, der Neuaufbau der vorgehängten hinterlüfteten Fassade und der Sanierung der Steildächer. Da das Büro Steger seine Stärken im Planungsbereich sieht, wurde als Bausachverständiger das Büro Dieter Schlez aus Heidelberg hinzugezogen. Das Büro ist der Verwaltung aus mehreren gemeinsamen Projekten als leistungsfähig bekannt. Die Planungsleistung wird zwischen dem Architekten und dem Bausachverständigen aufgeteilt. Der Architekt ist zuständig für die Fassaden- und Fenstersanierung sowie die Detailplanung der Fassadenanschlüsse ans Dach. Hierfür ist ein voraussichtliches Honorar von 27.704 Euro netto eingeplant. Der Bauchsachverständige ist zuständig für die Sanierung der Steildächer in Vorbereitung der Installation einer PV-Anlage inklusive der Bauleitung für die Betonsanierung. Hierfür ist ein voraussichtliches Honorar von 31.523 Euro netto eingeplant. Die in Summe zu erwartenden Honorare liegen mit 59.227 Euro netto im Unterschwellenbereich und können nach der Vergabeordnung nach nationalem Recht vergeben werden. Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes kann grundsätzlich freihändig geschehen.
Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung zum Abschluss eines Planervertrages mit dem freiberuflich tätigen Architektenbüro Dieter Steger aus Malsch für die beschriebenen Objektplanerleistungen mit einem vorläufig errechneten Honoraraufwand in Höhe von 27.703,74 Euro netto. Ebenso ermächtigte der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung zum Abschluss eines Planervertrages mit dem freiberuflichen Bausachverständigenbüro Dieter Schlez aus Heidelberg für die dargestellten Objektplanerleistungen mit einem vorläufig errechneten Honoraraufwand in Höhe von 31.523,45 Euro netto. Die finalen Honoraransprüche ergeben sich auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung.
Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis; Beschlussfassung über die Neubesetzung der Gutachter für Rauenberg
Für den Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis in Leimen müssen für die Amtsperiode vom 13.11.2024 bis zum 12.11.2028 die ehrenamtlichen Gutachter neu bestimmt werden. Die Stadt Rauenberg kann für diesen Zweckverband zwei Personen für die Neubesetzung der ehrenamtlichen Gutachtertätigkeit vorschlagen. Die Verwaltung hat hierfür eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, worauf sich drei Bewerber gemeldet haben. Der Gemeinderat erhielt dann die Gelegenheit sein Benennungsrecht auszuüben und zwei Bewerber vorzuschlagen.
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg beschloss einstimmig, dem Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis in Leimen die nachfolgend bezeichneten Bewerber als ehrenamtliche Gutachter für die Stadt Rauenberg für die Amtsperiode vom 13.11.2024 bis zum 12.11.2028 vorzuschlagen: Als Vorschlag 1 wurde Frau Sabine Sauer und als Vorschlag 2 Herr Werner Hillenbrand ernannt. Die Person gem. Vorschlag 1 wird als ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Gutachterausschusses vorgeschlagen.
Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
In der Sitzung am 18.09.2024 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.