Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat vom 17.07.2024 (18:15 - 18:30 Uhr)
Bei der Sitzung im Juli stand die Feststellung von möglichen Hinderungsgründen bei den Mitgliedern des am 9. Juni 2024 neu gewählten Gemeinderats auf der Tagesordnung.
Feststellung von möglichen Hinderungsgründen nach § 29 der Gemeindeordnung bei den Mitgliedern des am 9. Juni 2024 neu gewählten Gemeinderats
Die Bewerberinnen und Bewerber sind von der Verwaltung über die gesetzlichen Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat informiert worden. Zugleich wurden sie aufgefordert im Falle des Vorliegens solcher Hinderungsgründe oder eventueller Ablehnungsgründe die Verwaltung zu informieren.
Mitteilungen über solche Hinderungsgründe sind der Verwaltung nicht zugegangen. Daneben verfügte die Verwaltung auch über keine Anhaltspunkte, dass bei einzelnen Mitgliedern des neuen Gemeinderats Hinderungsgründe zum Eintritt in das Gremium vorliegen.
Die Feststellung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Hinderungsgründen traf der bisherige Gemeinderat.
Der Gemeinderat stellt einstimmig keine Hinderungsgründe bei den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern nach §29 der Gemeindeordnung fest.