Weinstadt Rauenberg

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Aus dem Gemeinderat vom 21.02.2024

Aus dem Gemeinderat vom 21.02.2024

 
Auf der Tagesordnung standen der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sowie den Erlass einer Satzung zur Begründung einer Veränderungssperre. Auch standen die Vorstellungen des kommunalen Radverkehrskonzept, die Sanierungsmaßnahme der Schönbornstraße in Rauenberg, Auftragsvergaben für verschiedene Gewerke beim Neubau Kindergarten Mittendrin und ein Bauleitplanungsverfahren im Gewerbegebiet Frankenäcker an. Ebenso ging es um die Beschaffung einer Mittelspannungs-Trafostation, Änderung des Vereinszuschussproramm sowie den Neuerlass der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung. Aus den Reihen der Einwohner kamen Fragen zum Thema Kernzeitbetreuung und die Neugestaltung der Schönbornstraße in Rauenberg.
 
 

Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Weinberg-Wanderhütte auf dem Mannaberg" und Beschluss über die Zurückstellung eines Baugesuchs (Funkmast)
 
Der Betreiber eines örtlichen Hotel- und Gastronomiebetriebes, ist mit dem Ansinnen zur Errichtung sowie dem Betrieb einer bewirteten „Weinberg-Wanderhütte“ auf dem Mannaberg der Gemarkung Rauenberg in der Nachbarschaft zur St. Michaelskapelle auf die Stadt Rauenberg zugekommen. Die Grundfläche der Hütte soll im Erdgeschoss rund 220 m² aufweisen. In seinem Nutzungskonzept hat der Gastronom dargelegt, dass es um die Schaffung einer Plattform gehe, die dem heimischen, regionalen aber auch einem internationalen Publikum die Möglichkeit eröffnet, die regionalen Weine und Weinbaukultur Rauenbergs näher kennen zu lernen. Der Gemeinderat sieht in diesem Vorhaben eine Aufwertung für den Weinort Rauenberg, die hiesige Kulturlandschaft sowie des Weinbaus im Kraichgau insgesamt. Das Gebäude selbst sowie die Freiflächen müssen sich in das Landschaftsbild einfügen. Ebenso müssen Festsetzungen und Vereinbarungen formuliert werden, wie die Besucher die geplante Weinberg-Wanderhütte erreichen. Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg billigt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die beratungsgegenständliche Gebietsabgrenzung und fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wanderhütte auf dem Mannaberg“ in Rauenberg gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird vom Gemeinderat damit beauftragt, einen Antrag auf Zurückstellung eines bereits eingereichten Baugesuchs zur Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage auf den betroffenen Flurstücken bei der zuständigen Baurechtsbehörde beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises zu stellen.
 
 

Bebauungsplan "Weinberg-Wanderhütte auf dem Mannaberg; Erlass einer Satzung zur Begründung einer Veränderungssperre gem. §§ 14 + 16 BauGB
 
Die Stadt Rauenberg beabsichtigt, eine Fläche von 0,35 ha im ausgewiesenen Land-schaftsschutzgebiet „Westlicher Kraichgau“ bauleitplanerisch im Rahmen eines Be-bauungsplans „Weinberg-Wanderhütte auf dem Mannaberg“ zu entwickeln und neu zu ordnen. Neben der Herbeiführung des Beschlusses zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans, ist es zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Bauleitplanung vorgesehen, eine Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre ist zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat erhielt auf der Grundlage des erarbeiteten Satzungsentwurfs und der zugehörigen Gebietsabgrenzung hiermit die Gelegenheit zur Erörterung und Beschlussfassung. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat den Erlass des vorstellten Satzungsentwurfes über die Begründung einer Veränderungssperre für das Gebiet „Weinberg-Wanderhütte auf dem Mannaberg“ in Rauenberg als Satzung.
 
 

Vorstellung des kommunalen Radverkehrskonzepts
 
Um eine nachhaltige Verlagerung der Mobilität zugunsten des Radverkehrs in Rauenberg zu erreichen, muss dieser gefördert werden. Das Land Baden-Württemberg hat Klimaschutzziele im Bereich Mobilität 2030 für Stadt und Land definiert. Diese beinhalten, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um 55 % reduziert werden sollte. Um dies zu erreichen ist ein massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs erforderlich. Im Rahmen von Ortsbegehungen in Rauenberg, Malschenberg und Rotenberg wurden Mängel in der Radinfrastruktur aufgezeigt. Aus den festgestellten Mängeln wurden Maßnahmen in Bezug auf Wichtigkeit und Dringlichkeit eingestuft. Es erfolgte auch eine Bestandsaufnahme vor Ort. Hierzu zählte z.B. die Sichtung von Unfalldaten um Unfallschwerpunkte im Besonderen beim Radverkehr zu identifizieren. Auf der Grundlage der Bestandsanalyse wurden Maßnahmevorschläge erarbeitet, die das Ziel einer durchgehenden, komfortablen und sicheren Radverkehrsführung in Rauenberg verfolgen. Der Gemeinderat nahm einstimmig das vorläufige Konzept zur Kenntnis. Im Weiteren wird eine Abstimmung des Radverkehrskonzeptes mit der Stadtverwaltung Rauenberg erfolgen. Hierbei werden die enthaltenen Maßnahmen besprochen und, falls erforderlich, Anpassungen am Konzept vorgenommen. Nach Abstimmung des Radverkehrskonzeptes mit der Stadt Rauenberg kann das endgültige Konzept vom Gemeinderat final beschlossen werden.
 
 

Kanal- und Straßensanierungsmaßnahme in der Schönbornstraße in Rauen-berg; Vorstellung und Billigung des Planentwurfs zur Gestaltung des Straßenraumes bzw. der Straßenoberfläche
 
Auf der Grundlage der Ergebnisse und Schadensbilder der Kanalbefahrungen im Zu-ge der Erfüllung der kommunalen Pflichten aus der Eigenkontrollverordnung, steht unter anderem in der „Schönbornstraße“ in Rauenberg eine umfassende Sanierungsmaßnahme am Kanalsystem in geschlossener und offener Bauweise an. Dar-über hinaus gilt es hier sowohl im Straßen- als auch im Gehwegbereich erhebliche funktionale Schäden an der Fahrbahn- und Gehwegoberfläche zu beseitigen. Der Gemeinderat erhielt in der öffentlichen Sitzung am 15.11.2023 die Gelegenheit zur Erörterung der Planentwürfen. Mit dem damals vorgestellten Planentwurf war der Gemeinderat nicht einverstanden und der Beschluss wurde vertagt. Der überarbeitete Planentwurf wurde nun dem Gremium vorgestellt. Der Ausführungszeitraum der Baumaßnahmen hängt vom weiteren Fortgang des Verfahrens ab. Die Bauausführung ist in zwei Teilabschnitten geplant. Der Bauabschnitt I im Bereich ab der Kreuzung zur Wieslocher Straße bis zur Hausnummer Schönbornstraße 10 b ist zur baulichen Umsetzung im Jahr 2024 vorgesehen. Der Bauabschnitt II von der Hausnummer Schönbornstraße 10 b bis zur Kreuzung Im Brühl soll in 2025 folgen. Der Gemeinderat billigte einstimmig die vorgestellte Entwurfsplanung. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die weitere stufenweise Beauftragung des Fachingenieurbüros im Sinne der Erarbeitung der ausschreibungsfähigen Unterlagen und der Begleitung der Ausschreibung, der Vergabe und der Überwachung der baulichen Umsetzung zu beauftragen. 
 
 

Neubau Kindergarten Mittendrin; Auftragsvergabe
 
Die Ausführung der Gewerke Fliesen- und Plattenarbeiten, Holzinnentürblätter mit Stahlumfassungszarge und Holzinnentürelemente Fichte wurden durch einen Fachplaner geplant und die zu erbringenden Bauleistungen am 12.01.2024 öffentlich auf der Vergabeplattform und auf der Homepage der Stadt Rauenberg ausgeschrieben.
 
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten im Neubau des Kindergartens Mittendrin mit Mensa in Rauenberg zum Bruttogesamtpreis von 57.136,83 Euro an den Bieter Nr. 5 zu vergeben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma Fließen Röhlich aus Wendelstein handelt
 
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Auftrag für die Holzinnentürblätter mit Stahlumfassungszarge im Neubau des Kindergartens Mittendrin mit Mensa in Rauenberg zum Bruttogesamtpreis von 73.130,26 Euro an den Bieter Nr. 5 zu vergeben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma Schreinerei Michael Breuer aus Kronau handelt.
 
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung den Auftrag für die Holzinnentürelemente (Fichte) im Neubau des Kindergartens Mittendrin mit Mensa in Rauenberg zum Bruttogesamtpreis von 39.159,33 Euro an den Bieter Nr. 1 zu vergeben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma MHW GmbH aus Simmern handelt.
 
 

Bauleitplanungsverfahren "Gewerbegebiet Frankenäcker, 3. Änderung" zwecks der Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bäckerei- und Cafégebäudes auf dem Parkplatz der Aldi-Filiale in Rauenberg
 
Im November 2023 sind Vertreter der Firma Aldi Süd sowie eines Bäckereifilialbetrie-bes auf die Stadtverwaltung zugekommen, um die Idee der Errichtung eines Bäcker-filialbetriebes bestehend aus Backshop mit Café mit 20 Innensitzplätzen und 12 Au-ßen- bzw. Terrassensitzplätzen in „Freestander-Bauweise“ auf dem Parkplatz der ALDI-Filiale, Frankenäcker 6 in Rauenberg vorzustellen. Die Grundfläche wurde mit 12,50 m Länge und 4,50 m Breite, bzw. mit einer Fläche von 93,75 m² angegeben. Hierbei würden 12 PKW-Stellplätze wegfallen. Dies wäre unproblematisch, da bei dem Neubau im Jahr 2019 66 Stellplätze errechnet wurden, aber letztendlich 106 Stellplätze errichtet wurden. Der bestehende Bebauungsplan sieht kein Baufenster für ein Gebäude vor, sondern nur versiegelte Parkierungsflächen. Deshalb bedarf es hier eine Bebauungsplanänderung oder eine vorhaben bezogene Bauleitplanung. Es ist anzumerken, dass sich im benachbarten Gebäude des REWE-Marktes ebenfalls ein Bäckereifilialbetrieb befindet. Ebenfalls wurde im Gewerbegebiet Hohenaspen eine planerische Voraussetzung für die Errichtung einer Bäckerei geschaffen. Grundsätzlich ist die Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandort zu begrüßen. Das vorgestellte Konzept in „Freestander-Bauweise“ ist mittlerweile im Bäckerhandwerk weit verbreitet und prägt die Entwicklung der Filialbäckereien. Bei zwei Enthaltungen sprach sich der Gemeinderat für das Verfahren der Bauleitplanung zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Frankenäcker“ aus.
 
 

Beschaffung einer neuen Mittelspannungs-Trafostation zur Stromversorgung des Schulzentrums der Mannabergschule in Rauenberg
 
Derzeit befindet sich der Neubau des Kindergartens Mittendrin in unmittelbarer Nachbarschaft zur Mannabergschule auf dem Gelände des Schulcampus im Jahnweg 1 in Rauenberg im Endausbau. Hinsichtlich der Stromversorgung des Neubaus war sicherzustellen, dass die sich aus der gewählten Form der Beheizung mit elektrisch betriebenen Luft-Wärmepumpen, der notwendigen Haustechnik und dem Einbau einer PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes ergebenden elektrischen Leistungswerte abgebildet werden können. Die beim Schulcampus im Bestand vorhandene 250 kVA (kilovoltampere) Mittelspannungs-Trafostation kann die für den Neubau erforderlichen Leistungskennwerte temporär für eine überschaubare Zeitspanne gewährleisten. Allerdings sind einzelne Bauteile dieser Bestands-Trafostation bereits über 50 Jahre, weshalb sich bei Störfällen eine Ersatzteilbeschaffung zunehmend schwieriger gestalten würde. Insofern ist eine leistungsgerechte Erneuerung der Trafostation dringend angezeigt. Um die künftige Mittelspannungsstromversorgung des Schulcampus mit dem Kiga Seepferdchen, der Kulturhalle und der Mannaberghalle, gewährleisten zu können, ist die Anschaffung einer neuen leistungsgerechten 800 kVA-Trafostation erforderlich. Um einen ersten Kostenrahmen für alle im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Trafostation zur Mittelspannungsstromversorgung stehenden Aufwände zu beziffern, ist von ca. 300.000,00 Euro auszugehen. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der Ertüchtigung der Mittelspannungs-Trafostation auf dem Gelände der Mannbergschule in Rauenberg. Die Verwaltung wurde beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Die Vergabeentscheidung bleibt dem Gemeinderat in einer nachfolgenden Sitzung vorbehalten.
 

Änderung des Vereinszuschussprogramms (VZP)
 
Die Vereine in unserer Stadt sind von großer Bedeutung. Die Stadt Rauenberg hat das Ziel, Vereine und Organisationen insbesondere deren Jugendarbeit durch direkte und indirekte Förderung in ihrem aktiven Vereinsleben zu unterstützen. Der Gemeinderat hatte in seiner Haushaltsberatung zum Haushalt 2024 dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt, die Jugendförderung bei den Vereinen zu erhöhen. Aufgrund der Zustimmung des Gemeinderates zur Erhöhung der Ansätze im Maßnahmenkatalog wird die Änderung des Vereinszuschussprogramms notwendig. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den Zuschussbetrag für jugendliche Mitglieder von 15,00 € auf 20,00 € zu erhöhen.
 
 

Neuerlass der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Rauenberg
 
Jede Kommune in Baden-Württemberg muss die Form ihrer öffentlichen Bekannt-machungen im Einzelnen durch Satzung regeln (§ 1 Abs. 1 DVO GemO).
 
Die Satzung der Stadt Rauenberg stammt aus dem Jahr 1999 und regelt, dass die öffentlichen Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt erfolgen soll. Das Mitteilungsblatt erscheint regelmäßig mittwochs, Redaktionsschluss ist jeweils der Montag davor.
Auf Grund des Redaktionsschlusses hat es sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Veröffentlichungen nicht zeitnah durchgeführt werden konnten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, amtliche Bekanntmachungen künftig auf der Gemeindehomepage vorzunehmen. Hier können Veröffentlichungen zeitnah vorgenommen werden. Rechtlich ist es nicht zulässig, beide Organe (das Mitteilungsblatt und die Homepage) als Bekanntmachungsmedium zu wählen. Dennoch können die Bekanntmachungen (ggf. mit zeitlicher Verzögerung) im Mitteilungsblatt zusätzlich abgedruckt werden. Auf der Homepage werden die Bekanntmachungen unter „Bürgerservice & Politisches – Bürgerservice – Öffentliche Bekanntmachung“ veröffentlich. Der Gemeinderat stimmt bei einer Gegenstimme der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Rauenberg zu.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Vom Gremium wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der Sitzung am 17.01.2024 wurde ein Beschluss zu Personalangelegenheiten gefasst.
 
 

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