Weinstadt Rauenberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus dem Gemeinderat

Seiteninhalt

Aus dem Gemeinderat vom 27.09.2023

Aus dem Gemeinderat vom 27.09.2023

 
Bei der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2023 ging es ausschließlich und ausführlich um den Punkt Bebauungsplan Sandäcker in Rauenberg. Aus den Reihen der Zuhörer kamen mehrere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt. Welche ausführlich beantwortet wurden.
 

Bebauungsplan Sandäcker in Rauenberg, Abwägungsentscheidung über die im Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) eingegangenen Stellungnahmen sowie Billigung der Entwurfsunterlagen mit dem Umwelt- und Artenschutzbeitrag für die erneute Offenlage
 
 
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg hatte am 17.03.2021 in der öffentlicher Sitzung die Gebietsabgrenzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sandäcker“ durch Beschluss bestätigt. Es handelte sich hierbei um eine Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren für eine künftige Wohnbaunutzung des Planareals. Zur Erarbeitung von beratungsfähiger Entwurfsunterlagen wurde von der  Verwaltung das Büro Sterneman und Glup aus Sinsheim beauftragt.
 
Die öffentliche Bekanntmachung der ersten frühzeitigen Offenlage erfolgte in der Rauenberger Rundschau am 23.03.2022. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde daraufhin im Zeitraum vom 04.04.2022 bis 09.05.2022 durch eine öffentliche und allgemein zugängliche Auslegung im Rathaus Rauenberg sowie auf der Homepage der Stadt Rauenberg durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 04.04.2022 bis 13.05.2022.
 
Die im Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB) eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden durch die Verwaltung und das Planungsbüro bewertet. So sind in diesem Zuge Stellungnahmen der verschiedenen Versorgungsträger bei der Gemeinde eingegangen, auch die umliegenden Gemeinden wurden gehört.
 
Zu dieser Sitzung wurden von den verschiedene Fachgutachter ihr Ergebnis präsentiert.
 
Es wurde neben dem Büro BioPlan welches das Ergebnis der Untersuchung des Umwelt- und Artenschutzes vorgestellt hat, auch vom Büro Köhler und Leutwein das Verkehrsgutachten ausführlich erklärt und vorgestellt. Ebenfalls erhielten die Zuhörer (vom Büro Lohmeyer) einen Einblick über die Auswirkungen der lokalklimatischen Verhältnisse.
 
Ein großes Thema war wie die Entwässerung des neuen Baugebietes geplant wird. Seitens des Gremiums wurden an den Referenten des Büro Willaredt Fragen über den genauen Abfluss des Wassers gestellt. Das Flächengutachten für das Baugebiet wurde vom Büro Töniges erläutert. Dieser stellte klar, dass zukünftige Bauherren, um die genaueren Bodenbeschaffenheiten zu erfahren, selbst ein Flächengutachten erstellen lassen müssen.
 
Ziel der Gremiensitzung war die Herbeiführung einer Abwägungsentscheidung zu den eingegangenen Einwendungen sowie die Billigung der erarbeiteten Entwurfsunterlagen inklusive der Umwelt- und Artenschutzbeitrages als Grundlage zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbescheinigung nach § 3 II BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB.
 
Der Gemeinderat beschloss bei 3 Gegenstimmen die Abwägungsentscheidungen zu den im Offenlagezeitraum nach § 3 Abs. 1 BauGB und im Zeitraum der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der beigefügten Zusammenfassung und Kommentierung.
 
Ferner billigte das Gremium bei 3 Gegenstimmen die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planentwürfe des Bebauungsplanes „Sandäcker“ in Rauenberg zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen – u.a. zum Umwelt- und Artenschutz.
 
Bei 3 Gegenstimmen fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Offenlage der Planentwurfsunterlagen im Sinne einer Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Auch wurde die Verwaltung beauftragt, parallel hierzu eine Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Im Hinblick auf die optimale Energieversorgung der zukünftigen Bewohner sowie auf eine Machbarkeitsstudie wurden von der Firma Autensys GmbH 3 verschiedene Varianten von Energiekonzepten vorgestellt Die Variante 1 besteht aus der Einzelversorgung über Luft-Wasser-Wärmepumpen und Photovoltaik (PV). Bei der Variante zwei wurde ein Kaltes Nahwärmenetz mit Erdsonden-Wärmepumpen und Photovoltaik (PV) vorstellt. Die Variante 3 beinhaltet ein Niedertemperatur-Netz mit zentraler Groß-Erdsonden-Wärmepumpe. Das Gremium beschloss einstimmig die Realisierung der Variante eins dieses Energiekonzeptes.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Auf Grund der Kürze gab es noch kein Protokoll der letzten Sitzung.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der Sitzung am 20.09.2023 gab es keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung.
 
 

Verschiedenes
 
Unter dem Punkt verschiedenes gab es keine Wortmeldungen seitens des Gremiums.
 
 

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom der Stadtverwaltung Rauenberg gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Rauenberg wenden. rathaus(@)rauenberg.de

Weitere Aktuelle Berichte

Aktuelle Berichte finden Sie in den Bereichen

Haushaltsplan
Firmen-News
Ausbildung

Institutionen BW

Die Website des Landes mit Ministerien, Landesbehörden usw.

Weiter zur Homepage