Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat vom 15.12.2021
Bei der letzten Gemeinderatsitzung im Jahr 2021 stand die Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 im Mittelpunkt. Ebenso wurde der 2. Finanzbericht zum Haushaltsvollzug des Jahres 2021 vorgestellt. Weiter galt es die Planentwürfe für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes (Kindergarten für 4 Gruppen und Mensa) in Rauenberg sowie den Bebauungsplan „Heiligenwiesen/Weinbergstraße in Rotenberg zu billigen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Auftragsvergabe für den Neubau eines Gehweges in der Weiherstraße in Rotenberg.
Aus den Reihen der Zuhörer informierte sich ein Bürger zum Multifunktionsgebäude in Rauenberg.
Bebauungsplan "Heiligenwiesen/Weinbergstraße in Rotenberg; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch, sowie Billigung der Planentwürfe und Beschluss zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Zusammenhang mit einem Baugesuch zur Erteilung eines Bauvorbescheids für ein privates Bauvorhaben in der Weinbergstraße in Rotenberg, war es gewünscht hier entgegen der bisherigen Festsetzung des Bebauungsplanes „Um die Altstadt Rotenberg – 1. Änderung“ und entgegen der Nachbarbebauung, das Wohnhaus um ein Vollgeschoss aufzustocken.
Das Baugesuch war insoweit Gegenstand der öffentlichen Beratung im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) am 20.02.2021. Dabei hat sich das Gremium mehrheitlich dafür ausgesprochen, der Befreiung von der Festsetzung der eingeschossigen Bauweise im Sinne einer Nachverdichtung hin zur zweigeschossigen Bebauung zuzustimmen. Ferner bestand Einigkeit darüber, den Sachverhalt an den Gemeinderat zu verweisen, um über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im betroffenen Bauquartier Beschluss zu fassen.
Durch die beabsichtigte Bauleitplanung im Sinne einer Bebauungsplanaufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB, soll es im Bauquartier zwischen dem Hausgrundstück Weinbergstraße 1 und Weinbergstraße 3 als Angebotsplanung künftig ermöglicht werden, die bestehenden Wohngebäude um ein weiteres Vollgeschoss zu erweitern. Konkret soll die maximale Traufhöhe künftig bei 5,88 Meter (bisher 3,22 Meter) und die maximale Firsthöhe bei 10,22 Meter (bisher 7,52 Meter) festgelegt werden.
Der Gemeinderat fasste einstimmig, entsprechend der vorgestellten Gebietsabgrenzung, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Heiligenwiesen/Weinbergstraße“ in Rotenberg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren. Ebenso fasst der Gemeinderat den Beschluss zum Erlass örtlicher Bauvorschriften. Das Gremium billigt die vorgestellten zeichnerischen und schriftlichen Planentwürfe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB).
Vorstellung und Billigung der Planentwürfe für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes (Kindergarten für 4 Gruppen und Mensa) in Rauenberg
Das Architekturbüro Vögele – Vertreten durch Herrn Eberhard Vögele und Frau Karolin Mellein – haben dem Gemeinderat, die in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Leitung der Mannabergschule, der Leiterin der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen erarbeiteten Planentwürfe des in der Planung befindlichen Neubauvorhabens vorgestellt.
Das Multifunktionsgebäude soll entsprechend der Raumbedarfsanalyse der Unterbringung von bis zu 4 Kindergartengruppen von je 20 Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren dienen. Dabei soll im Rahmen des Inklusionsgedankens auch die Betreuung von Kindern mit Behinderung möglich sein. Ferner ist es vorgesehen, im Gebäude die Räumlichkeit für eine multifunktional nutzbare Mensa zu schaffen, in der aufgeteilt in einen 3-Schichtbetrieb bis zu 400 Kinder ihr Mittagessen einnehmen können. Es handelt sich um eine Ausgabemensa mit Spülküche. Das Mittagessen wird durch einen Dienstleister verzehrfertig angeliefert und ausgegeben.
Der Neubau soll unmittelbar angrenzend an das Bestandsgebäude der Mannabergschule errichtet und durch einen Gang mit diesem baulich verbunden werden.
Das Architekturbüro Vögele hat die Grundlagenermittlung durchgeführt, die Nutzeranforderungen von Schule und Kindergarten erfasst und geprüft und die Örtlichkeit sowie das Bestandsgebäude begangen. Ferner wurden die Grundlagen der Topografie aufgenommen und ein Bodengutachten beauftragt. Auch wurde ein erstes Konzept zur verkehrlichen Erschließung mit der Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen für Erzieher, Eltern und Lehrkräfte erarbeitet. Hinsichtlich der Bauweise des Gebäudes ist es gelungen, dem Wunsch des Gemeinderates entsprechend die Vorteile der Massivbauweise mit denen der Hybridbauweise zu verbinden.
Der Gemeinderat billigte bei 2 Gegenstimmen die Entwurfspläne des Architekturbüros Vögele aus Reilingen. Die Verwaltung und der planende Architekt werden damit beauftragt, auf dieser Planentwurfsgrundlage den Bauantrag zeitnah zu stellen.
Neubau Fußweg Weiherstraße in Rotenberg; Auftragsvergabe
Wie bereits in der Gemeinderatsitzung am 13.10.2021 erläutert wurde, ist in der Weiherstraße in Rotenberg im gegenwärtigen Bestand kein Gehweg vorhanden. Alle Verkehrsteilnehmer, d.h. Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge teilen sich somit als Nutzer den vorhandenen Straßenraum.
Die Baumaßnahme mit einer Streckenlänge von rund 180 Metern und einer Ausbaubreite von 1,50 Metern wurde nun erneut ausgeschrieben, da die beauftragte Bieterfirma aufgrund der Bindefrist den Auftrag ablehnte.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Ausführung der Bauarbeiten zum Gehwegneubau zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 44.079,88 Euro (brutto) an den Bieter 2 zu vergeben. Der Vergabeentscheidung lag zugrunde, dass von der Gesamtvergabesumme in Höhe von 103.322,93 Euro (brutto inklusive 2.365,60 Euro Nachweisarbeiten) ein Anteil in Höhe von 44.079,88 Euro (brutto) zum Gehwegneubau unmittelbar auf die Stadt Rauenberg entfällt und der restliche Aufwand zur Herstellung der Breitbandinfrastruktur in Höhe von 59.243,05 Euro (brutto) förderbegünstigt über den Zweckverband Fibernet Rhein-Neckar beauftragt und abgewickelt wird.
Die zur überplanmäßigen Nachfinanzierung erforderlichen Mittel wurden entsprechend der haushaltsrechtlichen Stellungnahme vom Gremium bewilligt.
Nach Beschluss konnte bekannt gegeben werden, dass der Auftrag an die Firma Günter Dorobek aus Mühlhausen ging.
2. Finanzbericht zum Haushaltsvollzug des Jahres 2021
Der Vollzug des Ergebnishaushaltes ist auf der Ertragsseite im Wesentlichen durch höhere Erträge bei der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen, hier insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen und der Kindergarten- und Krippenförderung geprägt. Insgesamt werden voraussichtlich rund 937.200 € höhere Erträge zu erwarten sein.
Die Aufwandsseite ist im Wesentlichen durch geringere Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen, beim Personal sowie höheren Abschreibungen und Transferaufwendungen, hier insbesondere bei der Gewerbesteuerumlage geprägt. Insgesamt werden sich die Aufwendungen voraussichtlich um rund 790.650 € verringern.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das ordentliche Ergebnis 2021 sich voraussichtlich um rund 1.764.000 € verbessern wird. Das ordentliche Jahresergebnis 2021 wird dadurch voraussichtlich +280.000 betragen. Geplant wurde noch mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von 1.482.800 €.
Durch die höheren Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von voraussichtlich 973.200 € und den geringeren Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von voraussichtlich 924.500 € wird sich der Cashflow um rund 1,9 Mio. € verbessern. Es kann mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 1,8 Mio. € gerechnet werden.
Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von voraussichtlich 767.000 € stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von voraussichtlich 2.612.000 € entgegen.
Ordentliche Tilgungen werden in Höhe des Planansatzes von 402.000 € getätigt. Die Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000 € wird in das Jahr 2022 übertragen.
Der Gemeinderat nahm den 2. Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2021 entsprechend zur Kenntnis.
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022
Auch der Haushalt 2022 ist geprägt von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Stadt Rauenberg hat der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2023-2025 den Haushaltserlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 04.08.2021 sowie die Orientierungsdaten nach der Herbststeuerschätzung und der Regionalisierung vom 06.12.2021 zu Grunde gelegt.
So wurde bei der
- Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ein Aufkommen von 7,09 Mrd. Euro (2021: 6.721 Mrd. Euro) und bei den
- Schlüsselzuweisungen Bedarfsmesszahl A: ein Grundkopfbetrag von 1.497 Euro (2021: 1.406 Euro)
- Schlüsselzuweisungen Bedarfsmesszahl B: ein Kopfbetrag von 75 Euro (2021: 35,15 €)
- Kommunalen Investitionspauschale ein Betrag von 97 € je Einwohner (2020: 78 € je EW)
- Kreisumlagehebesatz von 24,50 v.H.
zu Grunde gelegt.
Anhand dieser Daten und den Vorgaben des Haushaltserlasses sowie den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Planungszeitraum 2023 -2025 ermittelt. Für die Berechnungen wurden die Einwohnerzahlen vorsichtig hochgerechnet.
Bei der Aufstellung des Investitionshaushaltes 2022 und des Investitionsprogrammes 2023-2025 konnte trotz der Beschaffung eines LF 10 für die Feuerwehrabteilung Rauenberg, diverse Straßenbaumaßnahmen sowie dem Neubau des KiGa Mittendrin mit Schulmensa auf die Aufnahme neuer Kredite verzichtet werden. Im Haushaltsjahr 2022 müssen zur Finanzierung der Investitionen 800.000 € neue Darlehen aufgenommen werden, die genehmigte aber nicht benötigte Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 wird zur Finanzierung der übertragenen Planansätze in das Jahr 2022 im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nach § 87 GemO übertragen. In den Planjahren 2023 bis 2025 müssen voraussichtlich weitere Darlehen in Höhe von 4,1 Mio. € zur Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden.
Weiter positiv wirken sich die bereits für das Jahr 2016 beschlossenen Hebesatzanpassungen bei der Gewerbe- und der Grundsteuer B aus, sowohl für das Haushaltsjahr 2022 als auch für die mittelfristige Finanzplanung 2023-2025.
Unabhängig von diesen Anpassungen bei den Realsteuern hat der Gemeinderat wiederum sämtliche Aufwendungen auf Notwendigkeit überprüft und bei den öffentlichen Haushaltsberatungen am 01.12.2021 gegenüber den ursprünglichen Haushaltsentwurf auf rund 342.000 € Aufwendungen und somit auch Auszahlungen aus laufendem Verwaltungsbetrieb verzichtet. Weitere Investitionsauszahlungen in Höhe von 525.600 € können im Rahmen dieser Gemeinderatsitzung gestrichen bzw. in Folgejahre geschoben werden.
Der Haushalt 2022 im Überblick:
- Es wird mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von -504.400 € geplant. Den ordentlichen Erträgen in Höhe von 20.855.700 € stehen ordentliche Aufwendungen von 21.360.100 € entgegen.
- Weiter kann voraussichtlich ein positives Sonderergebnis erzielt werden. Es werden voraussichtlich bewegliche vermögensgegenstände über Buchwert zu aktuellen Marktpreisen veräußert werden. Das positives Sonderergebnis ist mit einem Betrag von 15.000 € veranschlagt.
- Somit beläuft sich das veranschlagte Gesamtergebnis auf -489.400 €.
- Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2021 eine Erhöhung um 1.721.000 €.
- Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf voraussichtlich 9.858.500 €. Dies sind 47,37 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2021 wurde lediglich mit einem Betrag von 9.383.700 € geplant.
- Die Erträge aus Gewerbesteuer belaufen sich auf voraussichtlich 1,35 Mio. € oder 6,49 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2021 waren es 1,25 Mio. € geplant, tatsächlich werden die Erträge aus Gewerbesteuer im Jahr 2021 voraussichtlich rund 1,7 Mio. € betragen.
- Die Erträge aus der Grundsteuer A und B belaufen sich auf 1.234.000 € oder 5,93 % aller ordentlichen Erträge (2021: 1.204.000 €).
- Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belaufen sich auf 6.482.400 € oder 31,15 % aller ordentlichen Erträge (2021: 6,145 Mio. €).
- Die Erträge aus Zuweisungen für die Kindergarten- und Krippenbetreuung belaufen sich auf 2.075.750 € oder 9,97 % aller Erträge.
- Benutzungsgebühren, insbesondere aus der Krippen- und Kindergartenbetreuung, sind mit einem Betrag von 741.500 € oder 3,56% der Erträge veranschlagt.
- Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft werden mit einem Betrag in Höhe von 4.638.000 oder 22,29% aller Erträge veranschlagt. (2021: 3.878.650 €)
- Bei den ordentlichen Aufwendungen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2021 eine Erhöhung um 788.150 €.
- Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen um 371.550 € auf voraussichtlich 5.918.750 €. Dies sind 27,71 % aller ordentlichen Aufwendungen.
- Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich auf insgesamt 4.286.650 € oder 20,07 % aller Aufwendungen.
- Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Darlehen sowie der voraussichtlichen Kassenkredite belaufen sich auf 104.400 €.
- Die Transferaufwendungen erhöhen sich wesentlich um 179.550 € auf insgesamt 8.330.200 € oder 39,00 % aller ordentlichen Aufwendungen.
- Insbesondere schlagen hier zu Buche:
# Kreisumlage mit 2.988.200 €, 13,99 % aller Aufwendungen,
# FAG-Umlage mit 2.695.400 €, 12,62 % aller Aufwendungen,
# Zuweisungen an KiGa-Träger mit 2.060.500 €, 9,65% aller Aufwendungen
- Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Baumaßnahmen, Vermögenserwerb und Investitionsfördermaßnahmen) sind mit 3.998.300 € veranschlagt. Innerhalb der Sachinvestitionen machen die Baumaßnahmen mit 3.077.000 € den größten Posten aus.
- Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.770.900 € (Veräußerung von Grundstücken und von Finanzvermögen, Investitionszuwendungen) zur Verfügung.
- Neue Kredite werden in 2021 in Höhe von 800.000 € erforderlich. In den Jahren 2023-2025 müssen voraussichtlich noch weitere 4,1 Mio. € an neue Darlehen zur Finanzierung der Investitionen aufgenommen werden.
- Ordentliche Tilgungen werden in 2022 mit einem Betrag von 439.300 € anfallen.
- Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt beläuft sich zum Jahresbeginn 1.1.2022 auf 8.522.119,98 € oder 972,18 €/EW. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen in Höhe von 439.300 € und dieser Neuaufnahme sowie der übertragenen Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 wird sich der Schuldenstand des Kernhaushaltes auf 10.882.800 € zum 31.12.2022 erhöhen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.234,63 €/EW.
- In der Mittelfristigen Finanzplanung sind zur Finanzierung der Neu- und Fortsetzungsinvestitionen in den Jahren 2023-2025 weitere Kredite von 4,1 Mio. € notwendig. Die Verschuldung wird sich unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen auf rund 13.614,500 € oder 1.553,10 €/EW stark erhöhen.
Voraussichtliche Entwicklung der veranschlagten Gesamtergebnisse 2021-2025
Veränderung |
Voraussichtlicher Stand 31.12 |
|
Ergebnisvortrag zum 1.1.2021 laut Bilanz RE 2020 |
|
+929.272 € |
Vorausschliches Gesamtergebnis 2021 lt. vorl. Rechnungsergebnis 2021 |
+279.728 € |
+1.209.000 € |
Vorausschliches Gesamtergebnis 2022 lt. Haushalt 2022 |
-489.400 € |
+716.600 € |
Vorausschliches Gesamtergebnis 2023 lt. Haushalt 2022 |
+902.450 € |
1.622.050 € |
Vorausschliches Gesamtergebnis 2024 lt. Haushalt 2022 |
+476.450 € |
+2.098.500 € |
Vorausschliches Gesamtergebnis 2025 lt. Haushalt 2022 |
-145.000 € |
+1.953.500 € |
Verabschiedung des Wirtschaftsplanes Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022
Für den Wirtschaftsplan 2022 ergeben sich folgende Eckwerte:
- Volumen des Erfolgsplanes 1.269.150 €
- Volumen des Vermögensplanes 1.098.200 €
- Gesamtvolumen 2.367.350 €
- Kreditermächtigung 808.200 €
- Tilgungsleistungen 201.000 €
Durch die aktuellen Gebührensätze ergeben sich aus Niederschlagswassergebühren von 0,27 €/m² abflusswirksamer Fläche und aus Schmutzwassergebühren von 1,79 €/m³ voraussichtliche Erträge aus Abwassergebühren von 799.050 €. Durch die geplanten Investitionen des Vermögensplanes sind neue Kredite von voraussichtlich 808.200 € erforderlich.
Die wesentlichen Investitionen des Vermögensplanes 2022:
- Kanalauswechslung Apolloniastr. 4.BA – Planungsrate 50.000 €
- Kanalauswechslung Schönbornstr. – Planngsrate 50.000 €
- Kanalneubau Burggrafensteige 615.000 €
- Baukostenumlage an AHW 22.100 €
Der Gemeinderat beschloss bei zwei Gegenstimmen
- die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 in der vorliegenden Fassung
- die mittelfristige Finanzplanung 2021-2025 in der vorliegenden Fassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung in der vorliegenden Fassung.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 01.12.2021 gab es keine Beschlüsse.
Verschiedenes
Ortsvorsteherin Katrin Wagner fragte nach dem Sachstand zum Glasfaserausbau. Bürgermeister Peter Seithel teilte mit, dass die Entscheidung, ob die deutsche Glasfaser GmbH den Ausbau startet, Anfang des Jahres 2022 erwartet wird. Die Entwicklung der Nachfrage zeigt sich positiv.