Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat vom 16.06.2021
Aus dem Gemeinderat am 16. Juni 2021
Neben interessanten Informationen zu den aktuellen Forschungsarbeiten in der Tongrube Unterfeld wurde die erforderliche Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schulkindbetreuung beraten. Anschließend wurde die neue Benutzungsordnung des Rechenzentrums Komm.ONE näher besprochen, bevor es beim folgenden Tagesordnungspunkt zum Glasfaserausbau um ein Angebot der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau ging.
Zum Beginn meldet sich ein Einwohner zu Wort und drückt seinen Respekt gegenüber dem Gremium aus, da jedes Mitglied viel Zeit für diese Arbeit aufbringt.
Ein weiterer Einwohner erkundigt sich zur Stadtentwicklung in Malschenberg. Des Weiteren fordert der Einwohner, dem Bürgermeister die Vollmacht zum schrittweisen Glasfaserausbau zu erteilen.
Informationen zu den aktuellen Forschungsarbeiten in der Tongrube Unterfeld
Experten halten die ehemalige Tongrube Unterfeld in Rauenberg für eine bedeutende Fossilienfundstätte. Wissenschaftler aus der Abteilung Geowissenschaften des Staatlichen Naturkundemuseums in Karlsruhe führen hier immer wieder systematische Grabungen durch. Herr Prof. Frey, Leiter der Abteilung Geowissenschaften und Leiter der Grabungsstätte, berichtete dem Gemeinderat über die diesjährig geplanten Arbeiten, welche der Gemeinderat wohlwollend zur Kenntnis nahm. Weiter sprach sich das Gremium dafür aus, weitere Grabungen durchzuführen und dies beispielsweise durch eine Ausstellung den Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schulkindbetreuung – Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der Beschlüsse zur Änderungen der Schulkindbetreuung, welche in der vergangenen Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, galt es nun, die Gebührensätze entsprechend anzupassen. Die Gebührensatzung mit den Gebührentatbeständen wurde modular aufgebaut, um für die Eltern eine möglichst große Flexibilität bei der Betreuung zu gewährleisten. Ebenso wurde analog der Kindergarten- und Krippenbetreuung das sog. „Württemberger Modell“, wie bisher auch, angewendet. Hierbei werden Gebührenermäßigungen für Familien mit 2 und mehr Kindern gewährt.
Der Gemeinderat stimmte der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schulkindbetreuung einstimmig zu.
Neue Benutzungsordnung Komm.ONE – Überleitung bestehende Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen
Im Jahr 2018 sind die unterschiedlichen vertrags- und rechtlichen Beziehungen zwischen den Zweckverbandsmitgliedern und den alten Zweckverbänden KIVBF, KDRS und KIRU auf Komm.ONE übergegangen. Das Ziel dabei war der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. In der zweijährigen Übergangszeit wurden die bestehenden Regelwerke und Rechtsverhältnisse zwischen Komm.ONE und den ehemaligen Zweckverbänden fortgeführt und die Entgelte nach den damaligen Verbandgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied schlechter gestellt wurde.
Die bestehenden rechtlichen Beziehungen sollen nun vereinheitlicht, zusammengeführt und auf einen einheitlichen Standard umgestellt werden, um einen erzielbaren positiven Effekt der Fusion voranzutreiben. Der Verwaltungsrat der Komm.ONE hat in seiner Sitzung am 23.12.2020 eine neue Benutzungsordnung als Satzung beschlossen, die das neue Benutzungsverhältnis zwischen den Kunden und Komm.ONE regelt. Damit die Regelungen in das Benutzungsverhältnis einbezogen werden können, sieht die Benutzungsordnung den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vor. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmte der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen einstimmig zu.
Glasfaserausbau; Angebot der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau
Die Stadt Rauenberg ist wie alle 54 Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis Mitglied im 2014 gegründeten Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar. Das Verbandsgebiet umfasst den gesamten Rhein-Neckar-Kreis mit einer Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen und über 545.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Zweckverband fungiert als Infrastrukturdienstleister und ist verantwortlich für den Netzausbau mit Leerrohren und den Einzug von Glasfaserkabeln bis ins Haus.
Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielt die NetCom BW den Zuschlag für den Betrieb des Netzes. Sie bringt das Internetsignal auf die Glasfaser und ermöglicht dadurch den Dienstanbietern den Zugang zum Netz. Von Seiten des Zweckverbandes wurde zunächst ein Schwerpunkt auf die Erschließung von Gewerbegebieten und Schulen gesetzt.
Im Frühjahr diesen Jahres kam nun die Deutsche Glasfaser auf die Stadt Rauenberg und die Gemeinden Mühlhausen und Malsch mit dem Angebot zu, in den 3 Kommunen einschließlich der jeweiligen Teilorte einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durchzuführen. Der Deutschen Glasfaser war durchaus bekannt, dass die Kommunen Mitglied im Zweckverband Fibernet sind. Diese Mitgliedschaft soll nach entsprechender Rechtsauffassung allerdings keinen Hinderungsgrund für eine Kooperation zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau mit Deutschen Glasfaser darstellen. Die Deutsche Glasfaser bietet den 3 Gemeinden somit an, nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung und einer erfolgreichen Vorvermarktung das Gemeindegebiet eigenwirtschaftlich auszubauen. Eine Verlegung erfolgt hierbei grundsätzlich erst dann, wenn sich im Zeitraum der Markterkundung 40 % der Privat- und Gewerbehaushalte in den noch nicht geförderten Ausbaubereichen durch Vertrag zu einem Anschluss an das Netz der Deutschen Glasfaser binden. Es ist zunächst eine Vertragsdauer von 24 Monaten vorgesehen. Die Verlegung des gesamten Rohrnetzes soll dabei allerdings in einer Tiefe von lediglich 40 cm erfolgen. Aufgrund der Mitgliedschaft im Zweckverband wird auch die Nutzung des vorhandenen Backbones, welches durch den Zweckverband gebaut und durch den Rhein-Neckar-Kreis finanziert wurde geprüft und gegebenenfalls in die Planung integriert. Voraussetzung für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wegenutzung.
Das Angebt wurde ausführlich besprochen. Der Gemeinderat stimmte der Wegenutzung durch die Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH einstimmig zu.
Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
Zur Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung gab es keine Einwendungen.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 19.05.2021 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.
Verschiedenes
Hauptamtsleiterin Nina Gellert teilte mit, dass ab dem 01.07.2021 der Pflegestützpunkt jeden Donnerstag zwischen 14:00- und 17:00 Uhr einen Beratungstermin im Rauenberger Rathaus anbietet.
Zudem informierte Bürgermeister Peter Seithel über den geplanten zweiten örtlichen Impftag am 09.07.2021. Weiter gab er bekannt, dass die Rauenberger Sommernacht, nach Rücksprache mit den Vereinen, aufgrund den bestehenden Bestimmungen zur Pandemie leider abgesagt werden muss.