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Aus dem Gemeinderat vom 22.07.2020


Die letzte Sitzung vor der Sommerpause fand in der Kulturhalle statt. Zunächst gab es einige Fragen von Anwohnern zur Aufnahme einer Gewerbetätigkeit und die daraus entstehenden Belastungen in der Frauenweiler Straße. Da der angesiedelte Betrieb in eine bestehende Genehmigung eingestiegen ist, war vom Landratsamt (Amt für Gewerbeaufsicht) kein Verfahren durchzuführen an dem die Stadtverwaltung beteiligt ist. Die Fragen richteten sich vor allem um die Verkehrsbelastungen durch An- und Abfahrten und die befürchteten Lärmimmissionen durch Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände.
Eine Anwohnerin erkundigt sich zum Umlegungsverfahren und der Verkehrsanbindung zum Wohngebiet Sandäcker. Ein weiterer Anwohner hinterfragte die Datengrundlage und die Beschlüsse zur Gebietskulisse, sowie die Notwendigkeit des angedachten Wohngebietes.
 
 
Umschuldung von Darlehen wegen Ablauf der Zinsbindung
 
Zum 15.08.2010 hat die Stadt Rauenberg vier Darlehen bei der L-Bank Baden-Württemberg mit einer Darlehenssumme von zusammen 3.519.100 € zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen. Der Zinssatz betrug damals 2,65 % bei einer Laufzeit von 20 Jahren (5% Tilgung) und einer 10-jährigen Zinsbindung. Diese Zinsfestschreibung läuft zum 15.08.2020 aus. Die Restschuld beträgt insgesamt noch 1.851.580 €. Angesichts der aktuellen Haushaltslage sollte nicht nur über Einsparungen bei den Zinsen, sondern auch über eine Tilgungsstreckung nachgedacht werden. Auch sollte die Systematik der kommunalen Doppik bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Laufzeit der Darlehen (Tilgungsraten) möglichst an die Abschreibungssätze angepasst werden.
Zum Umschuldungsstichtag 15.08.2020 werden seitens der Verwaltung aktuelle Konditionen bei verschiedenen Kreditinstituten auch mit unterschiedlichen Restlaufzeiten eingeholt um dann die finanziell beste Lösung zu treffen.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig auf Grundlage noch einzuholender Angebote die mit einem Betrag von 1.851.580 € zum 15.08.2020 fälligen Darlehen zu verlängern bzw. umzuschulden. Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung über das Ergebnis unterrichtet.
 
 
Endgültiger Verzicht auf die Erhebung der Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbetreuungsgebühren  für die Monate April bis Juni  2020
 
Zum 17. März 2020 wurde, per Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) bestimmt, dass sowohl die Krippen und Kindergärten als auch die Schulen schließen. Die Betreuung wurde mit Ausnahme einer Notbetreuung von Kindern, deren beide Erziehungsberechtigten in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, eingestellt. Bis zu einer ersten Lockerung dieser Reglementierung Ende April wurden nur sehr wenige Kinder in den Einrichtungen betreut.
Zum 27. April 2020 wurde die Kriterien für eine Notbetreuung etwas gelockert, die Liste der systemrelevanten Berufe wurde ausgeweitet und um eine bescheinigte, berufliche Präsenzpflicht erweitert. Trotzdem waren ab diesem Zeitpunkt nur sehr wenige Kinder in den Betreuungseinrichtungen angemeldet.
 
Zum 25.05.2020 erfolgte eine weitere Anpassung der CoronaVO. Ab diesem Zeitpunkt konnten in den Einrichtungen (Krippe und KiGa) maximal 50% der Kinder im sogenannten reduzierten Regelbetrieb betreut werden.
 
Die örtlichen Grundschulen waren bis zum 15. Mai 2020 vollständig geschlossen, lediglich eine Notbetreuung für sehr wenige Kinder wurde durch die Schulen mit Unterstützung von städtischen Betreuungskräften angeboten. Ab dem 18.05.2020 wurden die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen in Kleingruppen unterrichtet, für die Klassen 1 – 3 gab es die Notbetreuung. Nach den Pfingstferien wurden die Schülerinnen und Schüler im sogenannten rollierenden System (wochenweise Klasse 1 und 3, sowie Klasse 2 und 4) unterrichtet.
 
Seit dem 29.06.2020 findet sowohl in den Grundschulen, als auch in den Krippen und Kindergärten ein „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt. Seit dem 29.06.2020 findet nun auch wieder die Schulkindbetreuung (verlässliche Grund-schule, flexible Nachmittagsbetreuung, Hort) zu den regulären Zeiten statt.
 
Durch die zwangsweisen Schließungen der Betreuungseinrichtungen wurde seitens des Gemeinderates beschlossen, die Einziehung der Betreuungsgebühren für die Monate April bis Juni zunächst auszusetzen. Dies wurde so bei sämtlichen Betreuungseinrichtungen auch umgesetzt. Über den endgültigen Verzicht zur Erhebung dieser Gebühren sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Hintergrund war, dass der Städte- und Gemeindetag bei den Verhandlungen zu Soforthilfen einen sofortigen Verzicht als kritisch angesehen hatte. Insgesamt wurden bisher 200 Mio. € an Soforthilfen für die Landkreise, Städte und Gemeinden gewährt. Rauenberg hat hiervon einen Betrag in Höhe von absolut 136.849,88 € erhalten. Diese Soforthilfen sind jedoch nur teilweise für den Verzicht der Krippen- und KiGa-Gebühren vorgesehen und zu verwenden, nicht jedoch für den Ausfall der Schulkindbetreuungsgebühren.
Seit dem Juli 2020 werden die regulären Betreuungsgebühren wieder erhoben und auch eingezogen. Die aktuell nicht eingezogenen Gebühren der Monate April bis Juni 2020 belaufen sich auf:
 
Kindergarten Seepferdchen                                                        33.124,00 €
Kindergarten Seepferdchen Verpflegung                                   3.840,00 €
KiHa Märzwiesen Haus I KiGa Ü3                                              42.643,00 €
KiHa Märzwiesen Haus I KiGa Ü3 Verpflegung                      11.920,00 €
KiHa Märzwiesen Haus I Krippe U3                                           26.121,00 €
KiHa Märzwiesen Haus I Krippe U3 Verpflegung                      4.790,00 €
KiHa Märzwiesen Haus II Krippe U3                                          11.232,00 €
KiHa Märzwiesen Haus II Krippe U3 Verpflegung                     2.310,00 €
Verlässliche Grundschule Rauenberg                                      13.578,00 €
Flexible Nachmittagsbetreuung Rauenberg/Rotenberg         10.714,00 €
Verlässliche Grundschule Malschenberg                                      519,00 €
Verlässliche Grundschule Rotenberg                                          4.145,00 €
Krippe Alte Post Rauenberg (Postillion e.V.)                            25.905,00 €
Waldkindergarten Malschenberg (Postillion e.V.)                      5.577,00 €
KiGa Unterm Regenbogen Rauenberg                                     52.128,00 €
KiGa St. Josef Malschenberg                                                      26.232,00 €
KiGa Arche Noah Rotenberg                                                       11.094,00 €
 
Summe                                                                                          285.872,00 €
 
Dem gegenüber steht ein rechnerischer Anteil der Soforthilfen des Landes in Höhe von 82.110 €, so dass der Differenzbetrag von 203.762 € aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken wäre.
                                                                                                                                  
Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf die Erhebung der regulären Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbetreuungsgebühren aller Betreuungseinrichtungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 in Höhe von 285.872 € endgültig zu verzichten. Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für die Notbetreuung und den reduzierten Regelbetrieb der Krippen und Kindergärten.
 
 
Änderung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen
 
Turnusmäßig erhalten die Kommunen jährlich aktualisierte Gebührenempfehlungen für ihre Betreuungseinrichtungen. Die letzjährige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rauenberg trat am 15.05.2019 in Kraft.
Mit der Mitteilung vom 01.07.2020 hat der Gemeindetag die mit den Dachorganisationen der Kirchen abgestimmten Gebührenempfehlungen für die Kindergarten- und Krippengebühren mitgeteilt. Mit der kath. Verrechnungsstelle Heidelberg wurde vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse vereinbart, diese Empfehlungen auf Grundlage dieser Empfehlungen zum kommenden Kindergartenjahre zu übernehmen. Dies war auch in den vergangenen Jahren so vom Gemeinderat beschlossen worden.
Das Gremium beschloss bei zwei Gegenstimmen die Gebührenanpassung entsprechend der landesweiten Empfehlung in der vorliegenden Fassung zum 1.9.2020.
 
 
 
Auftragsvergabe der Arbeiten der Kanalsanierung und des Straßenbaus im Zuge der Sanierung der Schloßstraße im Ortsteil Rotenberg, 2. Bauabschnitt
 
Im Rahmen der Umsetzung des aktuellen Kanalentwurfs des Generalentwässerungsplans für den Stadtteil Rotenberg und zur Behebung von dringenden Kanal- und Straßenschäden beabsichtigt die Stadt Rauenberg den Bau von Mischwasserkanälen sowie  die Erneuerung der gesamten Straßenoberfläche.
 
Die hierfür erforderlichen Arbeiten wurden durch das Ingenieurbüro E. Schulz aus Hirschberg geplant und öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin gingen Angebote von 2 Bieterfirmen ein.
 
Neben den Kanalisierungs- und Straßenbauarbeiten incl. der Erneuerung von 2 Treppenanlagen wurden auch die Arbeiten zum Glasfaserausbau (Fibernet) ausgeschrieben. Für die Vergabeentscheidung der Arbeiten zum Glasfaserausbau ist der Zweckverband Fibernet.rn in Sinsheim zuständig. Auf Wunsch des ZWL Malsch wurden in einem separaten Los die Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung ausgeschrieben. Die Vergabeentscheidung liegt in eigener Zuständigkeit beim ZWL Malsch. 
Aus der stattgefundenen Submission ergab sich nach rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote folgende Angebotsübersicht:
 
Los 1, Kanalisierung, Straßenbau und Glasfaserausbau (Fibernet)
 
                                   Nettoangebotssumme:    Bruttoangebotssumme (19% MwSt)
 
Bieter 1:                                      827.013,45 €                        984.146,01 €      
Bieter 2:                                      970.879,74 €                     1.155.346,89 €                              
 
Die von der Stadt zur Vergabe anstehenden Kanalisationsarbeiten liegen damit 43.491,08 Euro unter der Kostenberechnung, während die Straßenbauarbeiten um 10.680,01 Euro über der Kostenberechnung liegen.
 
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten bei einer Enthaltung entsprechend dem Ausschreibungsergebnis an die Firma Rapp Hoch und Tiefbau aus Mosbach.
Die Bauausführung soll im Zeitraum vom 14.09.2020 bis zum 17.09.2021 erfolgen.
 
Nach Auskunft des ZWL Malsch erging nach der im dortigen Zuständigkeitsbereich veranlassten rechnerischen und sachlichen Prüfung der Vergabevorschlag für das LOS 2 – d.h. für den Trinkwasserleitungsbau- an den Bieter 2.
Damit werden zwei Tiefbaufirmen auf einer Baustelle tätig sein. Die Stadtverwaltung Rauenberg hat angesichts dessen und des bei dieser konkreten Baumaßnahme vorherrschenden stark beengten Arbeitsraumes erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bauablaufs, der Zuführung der Arbeitsmaterialien, der Koordination der Bauleitung, der Einrichtung zusätzlicher Materiallager und insbesondere im Hinblick auf die Thematik der Gewährleistung. Negative Auswirkungen auf den Bauablauf könnten letztlich sowohl auf Seiten des ZWL als auch auf Seiten der Stadt als Auftraggeber zu nachträglichen Mehrkosten führen. Diese Bedenken wurden dem ZWL bereits vor dessen Vergabeentscheidung übermittelt.  
 
 
Neubau Feuerwehrhaus Malschenberg - Gerüstbauarbeiten; Auftragsvergabe
 
Die Stadt Rauenberg errichtet aktuell den Neubau eines Feuerwehrhauses im Stadtteil Malschenberg. Entsprechend dem Baufortschritt stand nunmehr die Vergabe zur Ausführung weiterer Gewerke an. Die erforderlichen Gerüstbauarbeiten (ca. 650 m² Fassadengerüst) wurden durch den Architekten zusammengestellt und beschränkt ausgeschrieben. Das Gremium vergab die Arbeiten einstimmig an die Firma MD Diehlmann GmbH aus Eppingen.
 
 
Neubau Feuerwehrhaus Malschenberg - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten; Auftragsvergabe
 
Die erforderlichen Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten wurden ebenfalls  öffentlich ausgeschrieben. Diese gingen an die Firma W. Müller GmbH & Co KG aus Weinstadt.
 
 
Neubau Feuerwehrhaus Malschenberg - Fensterbauarbeiten, Pfosten-Riegel-Fassade und Trockenbauarbeiten (Wände) ; Auftragsvergabe
 
Die erforderlichen Fensterbauarbeiten, die Arbeiten zur Errichtung der Pfosten-Riegel-Fassade und die Trockenbauarbeiten (Wände) werden aktuell durch den beauftragten Architekten geplant und in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt. Aufgrund der zugrundeliegenden Kostenberechnung ist von einem Gesamtauftragswert je Gewerk unter 50.000,- Euro (netto) auszugehen, sodass im Wege der freihändigen Vergabe nach vorheriger Angebotseinholung verfahren werden kann. Um den Baufortschritt – auch in Ansehung der anstehenden sitzungsfreien Zeit des Gemeinderates- zu gewährleisten, ist es geboten, die Ausschreibungen, die Prüfung und Auswertung der Angebote und auch die Vergaben auf den Weg zu bringen.
Der Gemeinderat ermächtigt Herrn Bürgermeister Seithel die Fensterbauarbeiten, die Arbeiten zur Errichtung der Pfosten-Riegel-Fassade und die Trockenbauarbeiten (Wände) für den Neubau des Feuerwehrhauses Malschenberg an den nach rechnerischer und sachlicher Prüfung ermittelten jeweils günstigsten Bieter zu vergeben.
 
 
Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Vom Gremium wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
Verschiedenes
 
Die aktuelle Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 lässt es nicht zu, Veranstaltungen in Form der örtlichen Winzerkerwe durchzuführen. Daher musste leider verkündet werden, dass die diesjährige Rauenberger Winzerkerwe abgesagt wurde.
Die Martinikerwe in Rotenberg ist vom Zeitraum der aktuellen Verordnung nicht erfasst. Von einer Absage wurde bisher abgesehen. Zusammen mit den ausrichtenden Vereinen soll nach den Sommerferien eine endgültige Entscheidung getroffen werden

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