Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat vom 15.05.2019
Aus dem Gemeinderat vom 15.05.2019 |
Zunächst galt es über einen Antrag der Freunde der Kunst und Heimatgeschichte e.V. auf Aufstellung einer Bronzefigur auf dem Rathaus- und Kirchplatz zu entscheiden. Im Anschluss wurde die Wahlbestätigung für den Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter in der Abteilung Rauenberg ausgeführt. Einen großen Anteil der Sitzung nahmen die Vorstellung der Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung sowie die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen ein. Weiter wurde der Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sowie der Verlängerung des Integrationsmanagements zugestimmt und die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung gebilligt.
Ein Bürger aus Malschenberg fragte nach, weshalb so viele Plakate der NPD über das Wochenende aufgehängt wurden und weshalb diese dann plötzlich wieder verschwunden sind.
Hauptamtsleiterin Nina Gellert erläuterte, dass diese ohne Genehmigung aufgehängt wurden und deshalb seitens der Stadt entfernt wurden.
Ein Bürger aus Rauenberg erkundigte sich, ob es eine Möglichkeit gibt, an den städtischen Obstbäumen einen Hinweis anzubringen, dass sich die Bürger an dem Obst bedienen können. Somit würde eventuell nicht so viel Obst wie in den vergangenen Jahren herabfallen und vergammeln.
Es besteht bisher die Möglichkeit sich bei der Umweltbeauftragen Frau Lepp Bäume zuteilen lassen. Bürgermeister Peter Seithel sagte weiterhin zu, eine entsprechende Markierungsmöglichkeit zu prüfen.
Antrag der Freunde der Kunst und Heimatgeschichte e.V. auf Aufstellung einer Bronzefigur auf dem Rathaus- und Kirchplatz
Die „Freunde der Kunst und Heimatgeschichte Weinstadt Rauenberg e.V.“ haben anlässlich ihres 25-jährigen Vereinsjubiläums 2017 beschlossen, eine Bronzefigur mit dem Titel "Die Zigarrenmacherin" zur Erinnerung an die über 120-jährige Zigarrenproduktion in Rauenberg aufzustellen. Als geeigneten Standort für die Figur schlug der Verein den Rathausplatz in der Nähe der Platanen vor. Die endgültige Platzierung des Kunstwerks soll so gewählt werden, dass das Kunstwerk bei städtischen Veranstaltung nicht hinderlich ist.
Einhellig freute sich das Gremium über die Spende des Vereins. Nach kurzer Diskussion über den Standort stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme für das Projekt.
Wahlbestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter in der Abteilung Rauenberg
Bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehrabteilung Rauenberg wurden die Ämter des Abteiteilungskommandanten sowie des stellvertretenden Abteilungskommandanten neu gewählt. Herr Julian Haupt wurde in seinem Amt als Abteilungskommandant bestätigt. Ebenfalls wurden Herr Gregor Wipfler und Sebastian Beisel in ihren Ämtern als Stellvertreter wiedergewählt.
Da die gewählten Funktionsträger die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzen, stimmte der Gemeinderat den Wahlen einstimmig zu.
Bedarfsplanung der Kinderbetreuung
Vorgestellt wurden die aktuellen Belegungszahlen der Krippen- und Kindergartenbetreuung sowie die Auslastung der Kinderbetreuung an den Schulen. Erstmals wurde hier seitens der Kämmerei eine Bedarfsplanung detailliert ausgearbeitet. Die Bedarfsplanung soll den Status quo dokumentieren und zukunftsorientierte Aussagen treffen. Der Bedarfsplan selbst beschreibt die Belegung der vorhandenen Plätze, die Versorgungsquote und zeigt zudem die Entwicklungen im Kinderbetreuungsbereich. Gerade im Kindergartenbereich kann der Bedarf aktuell nicht mehr gedeckt werden, weshalb ein Ausbau der Kinderbetreuung im Ü3-Bereich geboten ist. Auch die Gegebenheiten im Schulbereich wurden ausführlich besprochen.
Folgende Plätze sind vorhanden:
Krippenplätze/Kleinkindbetreuung (U3)
Ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.09.2019 – 31.08.2020) stehen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 121 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung:
- 49 Plätze in 5 Krippengruppen (ab 1 Jahr) im Kinderhaus „Märzwiesen“ Rauenberg (davon 1 Ganztagesgruppe mit bis 50,0 Std. wöchentlicher Betreuung und 4 Gruppen mit 30 Std. wöchentlicher Betreuung)
- 10 Plätze in einer Kleinkindgruppe (ab 2 Jahre) im Kindergarten „Regenbogen“ Rauenberg
- 10 Plätze (ab 1 Jahr) in einer Kleinkindgruppe im Kindergarten „St. Josef“ Malschenberg
- max. 4 Plätze (ab 2 Jahre) in altersgemischten Gruppen im Kindergarten „St. Josef“ Malschenberg
- max. 4 Plätze (ab 2 Jahre) in altersgemischten Gruppen im Kindergarten „Arche Noah“ Rotenberg
- 20 Plätze in der Kinderkrippe „Alte Post“ Rauenberg (Postillion e.V.) im Ganztagesbetrieb
- 24 Plätze Tagespflege (Tagesmütter)
Kindergarten (Ü3):
In den Kindertagesstätten werden zum kommenden Kindergartenjahr folgende Plätze für über 3-jährigen angeboten:
Städt. Kindergarten Seepferdchen, Rauenberg:
4 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 100 Plätze
Städt. Kinderhaus Märzwiesen, Rauenberg:
3 Ganztagesgruppen 60 Plätze
Kath. Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Rauenberg:
1 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 25 Plätze
3 gemischte GT/VÖ-Gruppe mit max. je 10 GT-Plätzen 75 Plätze
Kath. Kindergarten „St. Josef“, Malschenberg:
2 altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 42 Plätze
Kath. Kindergarten „Arche Noah“, Rotenberg:
2 altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 32 Plätze
„Waldkindergarten“ Malschenberg – Postillion e.V.
1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 20 Plätze
Der Gemeinderat der Stadt Rauenberg beschloss einstimmig die von der Verwaltung erarbeitete Bedarfsplanung der Kinderbetreuung 2019/2020 ff.
Neufassung der Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen
Die bisherige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rauenberg trat erstmalig am 18.05.2011 in Kraft. Änderungen wurden am 17.07.2013, am 20.05.2015, am 15.06.2016 und am 18.04.2018 vom Gemeinderat beschlossen. Die Neufassung der Satzung zeigte sich nun als sinnvoll, da neben der Anpassung der Elternentgelte auch ergänzende Regelungen zur Verpflegung erforderlich wurden. Weitere redaktionelle Anpassungen der Satzung wurden vom Gemeindetag ebenfalls angeregt.
Die Kommunen haben durch den Gemeindetag die mit den Trägerverbänden abgestimmten jährlichen Gebührenempfehlungen für die Kindergarten- und Krippengebühren erhalten. Mit der kath. Verrechnungsstelle Heidelberg wurde vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse vereinbart, diese Empfehlungen für die VÖ-Gruppen sowie Hochrechnungen für Ganztagesgruppen auf Grundlage dieser Empfehlungen zu übernehmen. Hiermit kommt es zu moderaten Gebührenerhöhungen. Die kalkulierte Gebührenobergrenze in Rauenberg weicht weit von den tatsächlichen Gebühren ab. So ist beispielsweise die Gebührenobergrenze bei der Kindergartengruppe mit „verlängerten Öffnungszeiten“ bei 732,08 €, tatsächlich werden jedoch nur 160,00 € monatlich als Elternentgelt eingefordert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rauenberg in der Fassung zum 01.09.2019.
Verlängerung des Integrationsmanagements - Anpassung des Kooperationsvertrages
Die Integration von Geflüchteten kann im Einzelfall, je nach individuellem Hintergrund, sehr unterschiedlich verlaufen und entwickelt sich oft über viele Jahre hinweg. Die Unterstützung durch das örtliche Integrationsmanagement bietet hierfür passende Hilfestellungen und ist somit für die Teilhabe von geflüchteten Menschen und für das Zusammenleben in unseren Gemeinden ein wichtiges Angebot geworden. Im Dezember 2018 wurde seitens des Regierungspräsidiums mitgeteilt, dass der Förderzeitraum für das Integrationsmanagement von 24 auf 36 Monate verlängert werden kann. Die Arbeit der vier Integrationsmanager (insgesamt 3,0 Stellen) hat sich in allen zusammenarbeitenden Gemeinden etabliert und ist zu einem wichtigen Bestandteil geworden. Deshalb hat man sich unter den Bürgermeistern, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, für eine Verlängerung des Förderzeitraumen ausgesprochen. Der angedachten Verlängerung wurde seitens des Gemeinderates einstimmig zugestimmt.
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung - Beratung und Beschlussfassung
Die aktuell gültige Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) ist seit dem 1.2.1989 gültig. Lediglich zum 1.1.2002 wurden die Gebührensätze mit der Euroanpassungssatzung modifiziert. Nachdem der Landtag das Landesgebührengesetz und das Kommunalabgabengesetzes grundlegend geändert hat wurden auch Anpassungen und vor allem eine Kalkulation der Verwaltungsgebühren auf kommunaler Ebene erforderlich. Auch hat die Gemeindeprüfungsanstalt während der letzten Prüfung eine solche Kalkulation einschließlich der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung angemahnt.
Zudem besteht für die Gemeinden eine gesetzliche Verpflichtung die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren. Für die Kalkulation wurden die jährlichen Personalkosten, die Sachkosten je Arbeitsplatz, die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Grunde gelegt. Unter Berücksichtigung eines Gemeinkostenzuschlages wurden die Kosten einer durchschnittlichen Arbeitsstunde in Höhe von 57,24 € kalkuliert. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) einschließlich des Gebührenverzeichnisses in der vorliegenden Form.
Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Zur Finanzierung von Investitionen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, vor allem die Kanalerneuerung in der Schloßstraße Rotenberg, wurde im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 eine Kreditermächtigung in Höhe von 717.900 € eingestellt. Diese wurde mit Haushaltsverfügung durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und wird nun benötigt. Die Verwaltung wird nach Beschluss des Gemeinderates bei Banken Kreditangebote einholen und jeweils nach dem Stand der zu finanzierenden Investitionsauszahlungen diesen Kredit dann aufnehmen.
Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 10.04.2019 wurden Beschlüsse in Personalangelegenheiten gefasst und einem Antrag auf Stundung einer Gewerbesteuerforderung zugestimmt. Weiter wurde über eine Gebäudesanierung diskutiert.