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Aus dem Gemeinderat vom 24.07.2019

Aus dem Gemeinderat vom 24.07.2019

 

 
Auf der Tagesordnung der ersten öffentlichen Sitzung des amtierenden Gremiums stand dieses Mal eine Fülle von wichtigen Themen, die einer Entscheidung bedurften. Zu Beginn stand die nachträgliche Verpflichtung zum Stadtrat des Herrn Alexander Köhnlein auf der Agenda bevor man sich im Anschluss mit der Wahl der Ortsvorsteher in Malschenberg und Rotenberg beschäftigte. Auf Antrag der Freien Wähler galt es für die neuen Ratsmitglieder zu entscheiden, ob der Bauausschuss in der Besetzung verändert werden soll. Während die Jahresrechnung der Stadt und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Abwasserbeseitigung" für 2018, sowie der Halbjahresfinanzbericht zum Haushaltsvollzug 2019, einen Rückblick in die Finanzsituation der Stadt erlaubten, galt es bei den folgenden Punkten wieder nach vorne zu blicken, denn es ging um Projekte wie das Feuerwehrhaus in Malschenberg, der Kanalsanierung im Stadtgebiet und einem Fahrzeugunterstand im städtischen Bauhof. Desweitern galt es für den Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ’Nördliche Ortserweiterung’ 1. Änderung und für das Gebiet ’Gewannäcker’ 4. Änderung herbeizuführen. Vor Eintritt in die Tagesordnung meldete sich Stadtrat Ludwig Schäffner zu Wort und kritisierte, dass die Sitzung nicht in Malschenberg stattgefunden hat.
 
 
Trotz sommerlicher Temperaturen bekundeten viele Mitbürgerinnen und Mitbürger durch ihre Anwesenheit großes Interesse an der Sitzung. Ihnen, wie auch dem Vertreter der RNZ, galt ein besonderer Gruß des Bürgermeisters. Aus den Reihen der Zuschauer machten einige Gebrauch des Tagesordnungspunktes „Fragen der Einwohner“. Eine Bürgerin bemängelte, dass das Pflanzgebot im Gebiet Gewannäcker, speziell im Herrenwäldle bei den Neubauten nicht von den Eigentümer umgesetzt wurden. Bauamtsleiter Martin Hörner erläuterte, dass man hier schon mit den Eigentümer im Gespräch sei und entsprechende Aufforderung zur Einhaltung des Pflanzgebots erfolgt sei. Eine weitere Bürgerin kritisierte den Pflegezustand der Grundstücke am Radweg zwischen Rotenberg und Rauenberg. Bürgermeister Peter Seithel teilte mit, dass gerade heute der Rückschnitt mit den Eigentümern besprochen wurde. Weiter bemängelte sie die Verkehrssituation an der Einmündung des Radweges nach Rauenberg und regt an, hier einen Verkehrsspiegel zu installieren. Ein Bürger fragte nach, wann die Sitzmöglichkeiten und Beschattungen beim neuen Spielplatz in Malschenberg installiert werden. Bauamtsleiter Martin Hörner teilte mit, dass die Bänke und die Sonnensegel bestellt sind und schnellstmöglich aufgestellt werden.
 

Verpflichtung von Herrn Alexander Köhnlein zum Stadtrat
 
Am 26.05.2019 wurden Alexander Köhnlein (CDU) in den Gemeinderat der Stadt Rauenberg gewählt. Der Gemeinderat stellte in seiner Sitzung am 26.06.2019 keine Hinderungsgründe bei den gewählten Stadträtinnen und Stadträten nach § 29 Gemeindeordnung fest, sodass der Verpflichtung durch den Bürgermeister nichts im Wege stand. Nachdem das Ratsmitglied die vorgeschriebene und vom Bürgermeister vorgelesene Verpflichtungsformel nachgesprochen hatte, wurde Herr Köhnlein per Handschlag vom Stadtoberhaupt auf eine gewissenhafte Amtsführung verpflichtet.
 

Wahl des Ortsvorstehers Malschenberg sowie dessen Stellvertretern
 
Der Ortschaftsrat Malschenberg hatte dem Gemeinderat aufgrund eines einstimmigen Beschlusses den bisherigen Ortsvorsteher, Stadt- und Ortschaftsrat Ludwig Schäffner, zur Wiederwahl als Ortsvorsteher vorgeschlagen. Ebenso einstimmig erfolgte der Vorschlag, Herrn Ortschaftsrat Jürgen Steger zum 1. Stellvertreter und Herrn Stadt- und Ortschaftsrat Wolfgang Mayer zum 2. Stellvertreter des Ortsvorstehers zu wählen. Diesem eindeutigen Votum wollte sich auch der Gemeinderat nicht verschließen und bestätigte die Wahlen einstimmig.
 

Wahl der Ortsvorsteherin Rotenberg sowie deren Stellvertreterinnen
 
Auch für Rotenberg bestätigte der Gemeinderat einstimmig die Vorschläge des Ortschaftsrats: Als Ortsvorsteherin des Stadtteils Rotenberg ist somit Frau Ortschaftsrätin Katrin Wagner und als deren 1. Stellvertreterin Frau Ortschaftsrätin Rebecca Sinn und als 2. Stellvertreterin Frau Ortschaftsrätin Elke Uhrig gewählt.
 

Antrag Freien Wähler e.V. auf Erweiterung der Bauausschussmitglieder
 
Die Fraktion der Freien Wähler Rauenberg e.V. stellte mit Schreiben vom 03.07.2019 den Antrag auf Erweiterung des Bauausschusses auf 7 Mitglieder. Durch die Erhöhung der Sitzanzahl soll das Wahlergebnis der Kommunalwahl am 26.05.2019 besser wiedergespiegelt werden. Der Gemeinderat sprach sich nach ausführlicher Diskussion einstimmig für die Erweiterung des Bauausschusses auf 7 Mitglieder aus und beauftragte die Verwaltung, die Änderung der Hauptsatzung für die nächste Sitzung vorzubereiten.
 

Neubau Feuerwehrhaus Malschenberg - Rohbauarbeiten Auftragsvergabe
 
Die Stadt Rauenberg beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Stadtteil Malschenberg. Die hierfür erforderlichen Rohbauarbeiten wurden durch das Architekturbüro Sternemann und Glup aus Sinsheim geplant, zusammengestellt und am 29.05.2019 öffentlich auf der Vergabeplattform und im Internet durch die Stadt Rauenberg bekanntgemacht bzw. ausgeschrieben. Der Gemeinderat stimmte bei drei Enthaltungen der Auftragsvergabe für die erforderlichen Rohbauarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 585.763,41 Euro an die Firma W. Mayer GmbH aus Östringen zu.
 

Neubau Feuerwehrhaus Malschenberg - Stahlbauarbeiten Auftragsvergabe
 
Die für das Feuerwehrhaus in Malschenberg ebenfalls erforderlichen Stahlbauarbeiten wurden öffentlich bekanntgemacht bzw. ausgeschrieben. Der Gemeinderat stimmte bei drei Enthaltungen der Auftragsvergabe für die erforderlichen Stahlbauarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 166.329,10 Euro an die Firma HS Hallensysteme GmbH aus Herschbach zu.
 
 

Kanalsanierung 2019 in geschlossener Bauweise in Rauenberg Eckertswiesen, Rotenberger Straße, Alte Kirchgasse, Kraichgaustraße, Im Brühl, Am Mannaberg Auftragsvergabe
 
Auf der Grundlage der Eigenkontrollverordnung, der Kanalbefahrung und zur Behebung von dringenden Schadensbildern am Kanal, hat die Stadt entsprechende Arbeiten in geschlossener Bauweise ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um Kanalarbeiten in den Straßenzügen: Eckertswiesen, Rotenberger Straße, Alte Kirchgasse, Kraichgaustraße, Im Brühl, Am Mannaberg. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Auftragsvergabe nach der erfolgten rechnerischen und sachlichen Prüfung, zur Ausführung der Arbeiten der Kanalisierung in geschlossener Bauweise zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 172.628,30 Euro an die Firma Erles Umwelt GmbH aus Meckesheim zu.
 

Bebauungsplanverfahren ’Nördliche Ortserweiterung’ 1. Änderung in Rauenberg Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB
 
Der rechtsverbindliche Straßen- und Baufluchtenplan „Nördliche Ortserweiterung“ vom 28.06.1962 sieht entlang der Wieslocher Straße zwischen der Einmündung in die Schönbornstraße und der Einmündung in die Frühmesserstraße aktuell noch einen einzuhaltenden Bauabstand von 20,0 Metern zur Wieslocher Straße vor. Dies resultiert noch aus der ehemaligen Qualifizierung der Wieslocher Straße als Bundesstraße. Seit der Herabstufung der Straße zur einfachen, gemeindlichen Sammelstraße sind diese Festsetzungen entbehrlich. Darüber hinaus stehen sie aktuell einer Nachverdichtung in diesem Bereich entgegen. Mit der 1. Änderung des Bebauungs-, bzw. des Straßen- und Baufluchtenplanes „Nördliche Ortserweiterung“ soll nunmehr eine städtebaulich vertretbare Erhöhung der baulichen Nutzbarkeit erreicht werden. Vorgeschlagen wird hierzu eine Heranführung der vorderen, zur Wieslocher Straße einzuhaltenden Baugrenze. Diese soll im Quartier zwischen Schönbornstraße und Hohwiesenstraße künftig auf 5,0 Meter und zwischen Hohwiesenstraße und Frühmesserstraße künftig auf 3,0 Meter festgelegt werden.
 
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung die Planung zur 1. Änderung des Bebauungs- bzw. Straßen- und Baufluchtenplans „Nördliche Ortserweiterung“ in Rauenberg, an das Planungsbüro Sternemann und Glup aus Sinsheim zu vergeben. Weiter billigte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme die Gebietsabgrenzung gem. dem Entwurf vom 24.07.2019 und fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, mit der Bezeichnung „Nördliche Ortserweiterung“ 1. Änderung. Ebenso beschloss der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme, den Entwurf der Bebauungsplanänderung „Nördliche Ortserweiterung, 1. Änderung“ mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen zu billigen und diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
 

Bebauungsplanverfahren ’Gewannäcker’ 4. Änderung in Rauenberg Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB
 
Für das Grundstück Flst.-Nr. 9229 in Rauenberg wurde im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewannäcker“ im Jahr 2005 die Möglichkeit geschaffen, die überbaubare Fläche bis auf einen Abstand von 5,0 Meter an die ehemalige Bahntrasse, nunmehr öffentliche Grünfläche, heranzubauen. Das bedeutet, die Baugrenze wurde bei diesem Grundstück in einem Abstand von 5,0 Metern zur hinteren Grundstücksgrenze neu festgelegt. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewannäcker“ soll nun auf dem Grundstück Flst.-Nr. 9231,  im Zuge einer Nachverdichtung ebenfalls die Möglichkeit geschaffen werden, bis auf einen Abstand von 5,00 m an die ehemalige Bahntrasse heran bebauen zu können.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den dargestellten Planungsauftrag zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewannäcker“ in Rauenberg an das Planungsbüro Sternemann und Glup aus Sinsheim zu vergeben und billigte die vorgestellte Gebietsabgrenzung gem. dem Entwurf vom 21.06.2019 und fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewannäcker“ in Rauenberg im vereinfachten Verfahren. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Gewannäcker, 4. Änderung“.  Ebenso billigte der Gemeinderat einstimmig den Entwurf der Bebauungsplanänderung „Gewannäcker“ 4. Änderung“ mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen vom Gemeinderat und beschloss, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

 

Errichtung eines Fahrzeugunterstandes für den städtischen Bauhof; Vorstellung der Planung und Beschluss über die Finanzierung

 
Um wirtschaftliche Betriebsabläufe im Bauhof zu gewährleisten und um den Werterhalt der Maschinen und Fahrzeuge zu sichern, war bereits im Haushalt 2018 ein Haushaltsansatz für die Errichtung eines Fahrzeugunterstandes für den städtischen Bauhof eingeplant. Aufgrund fehlendem Übertrag des Haushaltsansatzes für 2019 und aktualisierten Kostenschätzung für eine Holzkonstruktion wurde nun im Gemeinderat erörtert, dieses Vorhaben überplanmäßig voranzutreiben.
 
Der Gemeinderat sprach sich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen dafür aus, die Ausführung ebenfalls in Stahl nochmals zu erfragen und die Preise einzuholen. Der Gemeinderat sprach sich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung ebenfalls für die Angebotseinholung einer Fertigkonstruktion aus. Der Gemeinderat bewilligt bei einer Gegenstimme und 1 Enthaltung die erforderliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt und beauftragt die Verwaltung nach nochmaliger Vorstellung im Gemeinderat der Preise für Stahlkonstruktion und der Fertigkonstruktion die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung des Neubauvorhabens unverzüglich anzugehen.
 
Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2019
 
Das Ergebnis der Maisteuerschätzung und die bis heute sich abzeichnenden, tatsächlichen Finanzvorgänge lassen auch für das Jahr 2019 erstmals seit Jahren eine leichte Ergebnisverschlechterung erwarten.
 

I. Einkommensteueranteil      
1. Ansatz HH 2019

 

 

6.670.000 €

2. Halbjahresprognose

 

 

6.500.000 €

3. vorauss. Minderertrag    

-170.000 €

II. Schlüsselzuweisungen      
1. Ansatz HH 2018    

3.471.300 €

2. Halbjahresprognose    

3.500.000 €

3. vorauss. Mehrertrag    

+18.700 €

III. KIP (Kommunale Investitionspauschale)    
1. Ansatz HH 2019    

827.900 €

2. Halbjahresprognose    

820.000 €

3. vorauss. Minderertrag    

-7.900 €

IV. Zuweisungen Kiga/Krippe      
1. Ansatz HH 2019    

1.691.600 €

2. Halbjahresprognose    

1.660.000 €

3. vorauss. Minderertrag    

-31.600 €

V. Gewerbesteuer      
  Ansatz HH 2019  

1.700.000 €

  Halbjahresprognose  

1.200.000 €

  vorauss. Minderertrag  

-500.000 €

         
VI. Voraussichtlicher Minderertrag insgesamt  

-691.000 €

 
Auf der Aufwandsseite ergeben sich voraussichtlich geringere Aufwendungen beim Personal (-40.000 €) und bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen       (-400.000 €). Die geringeren Gewerbesteuererträge führen unmittelbar auch zu einer geringeren Gewerbesteuerumlage (-85.000 €).
 
Durch geringere Erträge von rund 691.000 € und geringeren Aufwendungen von ca. 525.000 € wird sich der Ergebnishaushalt 2019 aller Voraussicht nach um rund 170.000 € verschlechtern.
 
Insgesamt muss im Jahr 2019 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von rund 1,2 Mio. € gerechnet werden.
 

Jahresabschluss 2018 - Beschlussfassung
 
Das Jahresergebnis 2018 schließt mit ordentlichen Erträgen von 18.164.874,85 €, ordentlichen Aufwendungen von 18.230.676,15 € und somit mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von -65.801,30 € ab. Es ergibt sich ein positives Sonderergebnis (Saldo aus außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen) von 318.640,05 €. Insgesamt schließt somit die Ergebnisrechnung 2018 mit einem positiven Gesamtergebnis von 252.838,75 € ab. Geplant wurde mit einem negativen Gesamtergebnis von -1.234.400 €, so dass sich letztendlich das Gesamtergebnis um 1.487.234,75 € verbesserte.
 
Die Finanzrechnung (Liquiditätsrechnung) schließt mit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 17.220.944,89 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 16.518.766,77 € ab. Somit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cashflow) von
702.178,12 €, geplant wurde mit einem Cashflow von -421.750 €.
 
Für investive Maßnahmen wurden Auszahlungen von 3.293.265,30 € getätigt. Demgegenüber stehen investive Einzahlungen von 1.080.079,99 €, so dass sich ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit von -2.213.185,31 € ergibt.
 
Neue Darlehen waren im Haushalt 2018 nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen von 530.595,63 € verminderte sich demnach der Stand der langfristigen Verbindlichkeiten auf absolut 8.923.807,30 € oder 1.029,16 € / EW.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Jahresanschluss 2018. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2018 wird nach § 95 GemO entsprechend dem Feststellungsbeschluss festgestellt.

 

Jahresabschluss 2018 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Beschlussfassung
 
Das Jahresergebnis 2018 schließt in der Erfolgsrechnung mit Erträgen von 1.261.149,84 € (Planansatz: 1.211.550 €) und Aufwendungen von 1.336.332,12 € (Planansatz: 1.356.800 €) ab. Somit ergibt sich ein Verlust in Höhe von 75.182,28 €, geplant wurde noch mit einem Jahresverlust in Höhe von 145.250 €. Für investive Maßnahmen wurden im Jahr 2018 insgesamt 52.804,71 € ausgegeben.
 
Neue Kredite wurden in Form eines Trägerdarlehens seitens der Stadt Rauenberg aufgenommen. Somit erhöhte sich, unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen für bestehende Kredite, der Stand der langfristigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 um 1.378.210,21 € auf absolut 5.208.086,96 € oder 600,63 €/EW.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung entsprechend dem Feststellungsbeschluss.
 

Annahme von Spenden
 
Die eingegangenen Spendenangebote der BBBank eG über 1.500,00 € für Zwecke des Kinderhauses Märzwiesen und der Freunde und Förderer der Mannabergschule für Zwecke der Mannabergschule Rauenberg über 5.271,69 € wurden einstimmig angenommen.
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2019
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung      
 
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
 

Verschiedenes
 
Bürgermeister Peter Seithel verwies auf die heute in Kraft getretene allgemeine Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Speziell teilte er mit, dass man bei dem dort verankerten Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker in die Umlegung gehen möchte. Man wird hier auf die Eigentümer zugehen und erste Gespräche führen.
 
Stadtrat Jürgen Bender fragte nach, was mit den nun schon getätigten Verkäufen ist und ob ein Vorkaufsrecht der Stadt möglich ist.
 
Bürgermeister Peter Seithel teilte weiter mit, dass bekannt wurde, dass die „Angelbachtalbrücke“ saniert werden soll. Hier läuft aber erst das Planfeststellungsverfahren des Regierungspräsidiums. Auf Nachfrage wird hier erst in 5-6 Jahren mit der Ausführung begonnen.
 

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