Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat vom 29.04.2020
Aus dem Gemeinderat 29. April 2020
Die Sitzung fand zur bestmöglichen Umsetzung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Kulturhalle statt. Die Tagesordnung wurde auf die Punkte beschränkt, die insbesondere aus zeitlichen Gründen anstanden.
Eine Bürgerin erkundigte sich zu den Tagesordnungspunkten im Stadtteil Rotenberg. Sie begrüßte die angedachten Maßnahmen.
Absehbare finanzielle Auswirkungen der CORONA-Krise auf den Haushalt der Stadt Rauenberg; Aussetzung der Kinderbetreuungsgebühren und Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg
Die Fallzahlen in Rauenberg sind glücklicher Weise sehr überschaubar. Insgesamt gab es bisher 4 bestätigte Fälle einer Corona Erkrankung.
Auswirkungen der CORONA-Krise auf die Gewerbesteuererträge 2020
Geplant wurde im Haushalt 2020 mit Erträgen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1.250.000 €. Anfang März konnte man tendenziell mit leicht steigenden Erträgen rechnen. Bedingt durch die Krise und der daraus resultierenden Vorauszahlungsanpassungen einer Vielzahl von Gewerbetreibenden und der ungewissen künftigen Umsatzentwicklungen der Betriebe kann Stand heute noch mit Erträge von ca. 1.000.000 € gerechnet werden. Berücksichtigt man die daraus direkt resultierende, geringere Gewerbesteuerumlage (-23.000 €) verschlechtert sich das Ergebnis um saldiert voraussichtlich rund 227.000 €.
Auswirkungen der CORONA-Krise auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und dem Finanzausgleich 2020
Die bereits vorliegende Abschlagsmitteilung des ersten Quartals 2020 zeigt noch leicht steigende Tendenzen. Jedoch ist davon auszugehen, dass das zweite und dritte Quartal erhebliche Ertragsausfälle mit sich führen wird. Erste Prognosen gehen von einem Rückgang beim Einkommensteueranteil in Höhe von ca. 6-8 % des Haushaltsansatzes aus. Insgesamt muss mit Minderträgen in Höhe von mindestens 500.000 € ausgegangen werden.
Auswirkungen der CORONA-Krise auf Gebühreneinnahmen
Durch die Schließung der städtischen Räume, der Sport- und Veranstaltungshallen seit dem 16.03.2020 auf noch unbestimmte Zeit ist von geringeren Erträgen von mindestens 15.000 € auszugehen. Sollten die Räume über den Juni hinaus geschlossen bleiben müssen, erhöht sich dieser Betrag entsprechend.
Auswirkungen der CORONA-Krise auf Gebühreneinnahmen bei der Krippen-, Kindergarten und Schulkindbetreuung
Die Landesregierung hat durch die ab dem 17. März geltende Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung Virus SARS-Cov-2 (Corona Verordnung – CoronaVO) die Einstellung des Betriebes an Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestätten vom 17.03. bis 19.04.2020 verfügt. Diese Schließung wurde inzwischen verlängert. Zu gegebener Zeit ist mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen zu rechnen. Für die Stadt bedeutet dies, dass dann voraussichtlich die Abschlussklassen unserer Grundschulen unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln wieder beschult werden. Auch zu welchem Zeitpunkt die restlichen Schülerinnen und Schüler wieder unterrichtet werden, ist aktuell noch nicht abzusehen. Zum Zeitpunkt der (teilweisen) Schulöffnung ist auch wieder die Schulkindbetreuung (Kernzeit, Flexible Nachmittagsbetreuung, Hort) an den drei Grundschulen anzubieten.Wann die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten) wieder öffnen, ist aktuell nicht abzusehen. Hier liegen noch keine Informationen der Landesregierung vor. Unter Umständen ist mit einer (teilweisen) Öffnung der Kindertagesstätten erst nach den Pfingstferien zu rechnen.
Die in der CoronaVO geregelte Notbetreuung von Kindern wurde in den Einrichtungen seit dem 17.03.2020 angeboten. In der Sitzung wurde über den aktuellen Stand der Notbetreuung berichtet. Insgesamt wurden 13 Krippen- und Kindergartenkinder sowie 2 Schulkinder betreut. Die angekündigte Ausweitung der Notbetreuungskriterien wird die Anzahl der zu betreuenden Kinder erhöhen.
Die durch die Landesregierung angeordnete Betreuungseinstellung erstreckt sich nun über einen Zeitraum von mindestens 7 Wochen (17.03.- 30.04.2020). Der Bürgermeister hat per Eilentscheidung auf Empfehlung des Gemeindetages entschieden, dass die Erhebung der Elternentgelte (Krippe-, Kindergarten-, Schulkindbetreuung, Ferienbetreuung) für den Monat April 2020 ausgesetzt wird. Dies bedeutete jedoch nicht, dass auf die Gebühren gänzlich verzichtet wurde. Lediglich der Gebühreneinzug (Abbuchung) wurde nicht vollzogen. Diese Regelung haben sämtliche Träger (Stadt, Kirchengemeinde, Postillion) entsprechend umgesetzt.
Von einer Erhebung der Gebühren für die Notbetreuung wurde gleichfalls abgesehen, da nicht bekannt war, wie lange diese überhaupt Bestand haben würde.
Die Gebühren für den Monat März 2020 wurden zum 1.3.2020 vor der Krise regulär erhoben und auch eingezogen.
Durch die beschlossene Aussetzung der Elternentgelte für April 2020 entstanden Einnahmeausfälle von überschlägig rund 100.000 €. Die Einnahmeausfälle des Hortes an der Mannabergschule, die vom Postillion voll erhoben werden und zu Deckung der Ausgaben erforderlich sind belaufen sich auf rund 10.000 €.
Insgesamt läuft somit durch das Aussetzen der Elternentgelte für den Monat April ein Betrag in Höhe von rund 110.000 € als Zuschussmehrbedarf bzw. Einnahmeausfall auf. Sollte der Gemeinderat entscheiden, auf die Erhebung der Elternentgelte für den Monat April 2020 gänzlich zu verzichten, muss die Deckung dieser Mindereinnahmen bzw. höheren Zuschussausgaben auch gedeckt werden. Dies ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Anbetracht der Haushaltslage nicht möglich. Deshalb muss, unabhängig von einem eventuellen Verzicht der Betreuungsentgelte, die Finanzierung der Krise voraussichtlich über einen Nachtragshaushalt geregelt werden. Die Soforthilfe Landes, für Rauenberg sind dies aktuell 62.427,74 €, (= örtlicher Anteil der 100 Millionen Soforthilfe) reicht zur Deckung der Mindererträge bzw. der höheren Aufwendungen bei weitem nicht aus. Da sich die Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen auch über den 4. Mai 2020 hinaus erstrecken wird, ist auch über die Handhabung der Gebührenerhebung ab dem Monat Mai 2020 zu beraten und zu entscheiden.
Weiter ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Gebühren für die Kinder in der Notbetreuung erhoben werden. Zudem ist eine Entscheidung zu treffen, ob auch für Kinder, die nach der CoronaVO einen Anspruch auf Notbetreuung gehabt hätten, diesen jedoch nicht wahrgenommen haben, Gebühren zu erheben sind.
Auswirkungen der CORONA-Krise auf die Personal- und Sachaufwendungen
Die Personalaufwendungen entstehen auch während der Krise in voller Höhe. Diese entstehen auch bei den Betreuungskräften der Kinderbetreuung, der Kernverwaltung und des Bauhofes. Die Möglichkeit von Kurzarbeit für Personal der Verwaltung und der Kinderbetreuung ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes explizit ausgeschlossen. Für zusätzliche Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen, insbesondere in Hinblick auf die schrittweise Öffnung der Schulen und eventuell der KiTa‘s zu einem späteren Zeitpunkt und dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von überschlägig mindestens 40.000 € auszugehen.
Zusammenfassung der geringeren Erträge und höheren Aufwendungen 2020
Wie ausgeführt kann von voraussichtlichen Minderträgen in Höhe von rund 850.000 € unter der Annahme eines Erlasses der Betreuungsgebühren für April 2020 ausgegangen werden. Jeder weitere Monat der Aussetzung/Erlass der Betreuungsgebühren erhöht die Mindererträge um monatlich rund 110.000 €.
Refinanzierung; Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg
Die vom Land gegenüber den Kommunen zugesagte Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro (Binnenverteilung von 74,1 Mio. Euro) auf die Städte und Gemeinden setzt sich wie folgt zusammen: Zu 50 Prozent nach der Einwohnerzahl zum 30.6.2019, die gemäß § 7 Abs. 2 FAG gewichtet wird, sowie zu 50 Prozent nach den gewichteten Kinderzahlen zum 1.3.2019 (ohne Kinder in Kindertagespflege), die der Mittelverteilung 2020 nach § 29b und § 29c FAG zugrunde gelegt werden.
Die Mittel sind als Soforthilfe nicht ausschließlich zweckbestimmt, sondern dienen allgemein als pauschale Soforthilfe dazu, Mindereinnahmen und Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie abzufedern. Eine konkrete Vereinbarung über die Mittelverwendung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden liegt nicht vor. Nach der bisherigen geltenden Regelung in der CoronaVO, die auch Grundlage für diese Soforthilfe war, handelt es sich dabei um den kommunizierten Zeitraum von ziemlich genau einem Monat. Die Soforthilfe wurde über den Rhein-Neckar-Kreis bereits ausgezahlt und beläuft sich für die Stadt Rauenberg wie bereits erwähnt auf 62.427,74 €.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zu den derzeit absehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise zur Kenntnis.
Die Kinderbetreuungsgebühren für die Monate April und Mai 2020 werden zunächst ausgesetzt.
Über einen endgültigen Erlass der Kinderbetreuungsgebühren und über den genauen Zeitraum entscheidet der Gemeinderat in einer späteren Sitzung, wenn Klarheit über weitere Hilfen des Landes / Bundes besteht und die Gegenfinanzierung geregelt ist.
Die Elternentgelte für Kinder der Notbetreuung werden entsprechend der angemeldeten Betreuung (Notbetreuung) nach den gültigen Gebührensatzungen ab dem 27.04.2020 erhoben.
15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
Mandatserteilung zum Abstimmungsverhalten der Stadt Rauenberg in der nächsten GVV Sitzung
Der Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanungsverfahren zur 15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Ausweisung einer „Sonderbaufläche“ im Flächennutzungsplan in Rauenberg für einen gewerblichen Betrieb der Branche „Baumpflege, Baumsanierung und Landschaftspflege einschließlich der Produktion und Vermarktung bioenergetischer Brennstoffe und deren Nebenprodukte“.
Die Ausweisung ist auf dem Gelände der ehemaligen Kelterhalle Malschenberger Straße 37 in Rauenberg vorgesehen.
Der Entwurf der Teilfortschreibung lag gemäß Baugesetzbuch mit allen hierzu ergangenen Ausarbeitungen in der Zeit vom 16.12.2019 bis 24.01.2020 in den Rathäusern Rauenberg, Mühlhausen und Malsch öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Schreiben vom 30.01.2020 bis einschließlich 03.03.2020.
Die im Zuge der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Zwischenzeit durch das Stadtbauamt und das beauftragte Planungsbüro zusammengefasst und bewertet.
Der Gemeinderat erteilte den Vertretern der Stadt Rauenberg in der Verbandssitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes einstimmig das Mandat für
- die Erörterung und Abstimmung zu den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen
hinsichtlich der im Offenlagenzeitraum und der Anhörung der Träger öffentlicher
Belange (TöB) eingegangenen Anregungen
- die Billigung der aktualisierten Planentwürfe
- die Fassung des Beschlusses über die Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs.
2 BauGB und für die TöB-Anhörung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Bau barrierefreier Bushaltestellen; Billigung der fachingenieurtechnischen Planung
Der Gemeinderat hat in Ansehung des im Rahmen der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes definierten gesellschaftspolitischen Zieles einer verstärkten Berücksichtigung der Belange der Menschen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, in der Sitzung vom 16.10.2019 der Planungen zum barrierefreien Umbau bestehender Bushaltestellen zugestimmt.
Die Verwaltung hat zur Finanzierung der baulichen Umsetzung der Barrierefreiheit sämtlicher Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet (17 Haltepunkte) bereits am 29.10.2018 die Aufnahme ins Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beantragt. Bei einem Umbau aller Haltepunkte im Stadtgebiet ist man dabei von Gesamtkosten in Höhe von 467.000,- Euro (brutto) ausgegangen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 25.04.2019 mitgeteilt, dass das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Vorhaben der Stadt Rauenberg in das ÖPNV-Programm aufgenommen hat. Um für das Vorhaben letztlich Fördermittel zu generieren, ist nun innerhalb von 3 Jahren ein Förderantrag auf der Basis einer Fachplanung einzureichen.
Bei der Vergabe des Planervertrages an das Ing.-Büro Willaredt-Ingenieure PartGmbH aus Sinsheim hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16.10.2019 beschlossen, nach Maßgabe der Priorisierung des Nahverkehrsplanes des VRN Rhein-Neckar zunächst nur die Fachplanung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Friedhof Rauenberg und Volksbank Malschenberg zu vergeben.
Im Zuge der Ausplanung der genannten Haltepunkte hat es sich nun aber gezeigt, dass die baulichen Aufwendungen hierfür unterhalb der Mindestantragsgrenze der Förderrichtlinien in Höhe von 100.000,- Euro liegen würde. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Anlehnung an die Priorisierungsvorgaben des Nahverkehrsplans des VRN Rhein-Neckar das Ingenieurbüro gebeten, auch die Bushaltestellen in Rotenberg (Schule Nord und Schule Süd) in die Planung einzubeziehen. Herr Schuster von Ingenieurbüro stellte die erarbeiteten Planentwürfe näher vor.
Der Gemeinderat billigte bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die vorgestellten Planentwürfe und beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Abruf der Fördermittel des Landes zeitnah zu stellen und in Abhängigkeit von der Freigabe dieser Fördermittel die Ausschreibung der Arbeiten zu veranlassen.
Kanalsanierung 2020 in geschlossener Bauweise in Malschenberg
im Bereich Ringstraße, Mozartstraße, Uhlandstraße und Zum Rittersberg;
Auftragsvergabe
Entsprechend der nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschriebenen Eigenkontrollverordnung hat das Ingenieurbüro E. Schulz GmbH aus Hirschberg im Auftrag der Stadt Rauenberg im Jahr 2017 eine Auswertung der Kanalbefahrungsdaten sowie eine Zustandsbewertung aller Kanäle, Schächte und Haltungen im Stadtgebiet vorgenommen. Aus der sich hieraus ergebenden Einordnung der Schadensbilder nach Dringlichkeit, ergibt sich für die Verwaltung alljährlich das Pflichtenheft zur Behebung der dringendsten Schadensbilder am Kanal. Die eiligsten Kanalarbeiten im Jahr 2020 stehen aktuell in Malschenberg in der Ringstraße, der Mozartstraße, der Uhlandstraße und in der Straße Zum Rittersberg an.
Hierauf aufbauend wurden die erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise durch das Fachbüro geplant und mit einer an das aktuelle Marktgeschehen angepassten Kostenberechnung versehen. Nach der Veranschlagung der entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 wurden die Kanalarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin gingen Angebote von insgesamt 12 Bieterfirmen ein. Die Kosten für die ausgeschriebenen Baumaßnahme wurden gemäß der Kostenberechnung des Ingenieurbüros mit brutto Euro 274.770,41 Euro (ohne Nachweisarbeiten und Ingenieurhonorar) beziffert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 225.607,30 Euro an die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co KG in Manneim zu vergeben.
Sanierung der Brücke in der Schloßstraße in Rotenberg;
Los 1 - Behelfsbrücke
Los 2 - Bestandsbrücke;
Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
An der im Jahr 1920 errichteten Gewölbe- bzw. Bogenbrücke über den Angelbach im Bereich der Schloßstraße in Rotenberg wurden im Zuge der Brückenbauwerksprüfung im Jahr 2016 Schäden und bauliche Mängel festgestellt. Zugleich wurde bescheinigt, dass die Sanierung der Brücke zeitnah zu erfolgen hat. Die Verwaltung hat sich deshalb im Jahr 2017 an das Ingenieurbüro E. Schulz aus Hirschberg gewendet, um die erforderliche Planung zur Sanierung des Brückenbauwerkes zu erarbeiten.
Zur Finanzierung des Sanierungsvorhabens, hat die Verwaltung auf der Grundlage der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Schulz am 09.04.2018 einen Antrag auf Bezuschussung durch das Land Baden-Württemberg nach Maßgabe der Richtlinien des Kommunalen Sanierungsfonds Brücken (VWV-KSfB) beantragt. Der Festbetragszuschuss des Landes wurde der Stadt Rauenberg in Höhe von 88.500,- Euro am 13.11.2018 bewilligt und steht – nach einer inzwischen beantragten erstmaligen Verlängerung der Geltungsdauer- für einen Baubeginn bis zum 09.09.2020 zur Verfügung.
Inzwischen wurden seitens der Verwaltung bereits 4 Ausschreibungsrunden durchgeführt, um das Projekt vergeben und baulich umsetzen zu können.
So wurden die Brückensanierungsarbeiten am 28.05.2019 öffentlich als Gesamtmaßnahme auf der Vergabeplattform und im Internet durch die Stadt Rauenberg ausgeschrieben. Am 01.06.2019 erfolgte die Bekanntmachung in der Rhein-Neckar-Zeitung.
Zum Submissionstermin am 27.06.2019 wurde lediglich 1 Angebot von einer Bieterfirma abgebeben. Dieses Angebot lag dabei 84 % über der Kostenberechnung des Ingenieurbüros. Die Verwaltung entschied deshalb die Ausschreibung aufzuheben und eine beschränkte Ausschreibung anzuschließen, weil das Angebot deutlich über der Kostenprognose lag.
Am 01.08.2019 wurden die Vergabeunterlagen gezielt an 5 Firmen übersandt. Zum Submissionstermin gingen Angebote von insgesamt 2 Bieterfirmen ein. Nach Auswertung der Angebote lag das günstigste Angebot noch immer 62,5 % über der aktuellen Kostenberechnung.
Nach der Durchführung von Bietergesprächen unter Beteiligung des Ingenieurbüros hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem beratenden Ingenieurbüro entschieden, die Ausschreibung aufzuheben und frei zu verhandeln.
Am 13.09.2019 wurden die Vergabeunterlagen wiederum gezielt an 3 Firmen übersandt. Zum Eröffnungstermin im Rathaus Rauenberg ging kein Angebot ein.
Mit dem Ingenieurbüro E. Schulz aus Hirschberg und der Verwaltung wurde daraufhin beschlossen, das Gesamtwerk in zwei Lose – Los 1, Behelfsbrücke und Los 2, Bestandsbrücke - aufzuteilen und erneut öffentlich auszuschreiben.
Die hierfür erforderlichen Ausschreibungsunterlagen wurden durch das Ingenieurbüro erstellt öffentlich auf der Vergabeplattform und im Internet durch die Stadt Rauenberg bekanntgemacht bzw. ausgeschrieben. Am 15.02.2020 erfolgte zusätzlich die Bekanntmachung in der Rhein-Neckar-Zeitung.
Zum Submissionstermin gingen auf die Lose 1 und 2 Angebote von je 3 Bieterfirmen ein.
Aus der am 24.03.2020 stattgefundenen Submission ergab sich nach rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote folgende Angebotsübersicht:
Los 1 – Behelfsbrücke: (Bruttoangebotssummen:)
Bieter 1: Angebotsrücknahme
Bieter 2: 238.579,38 €
Bieter 3: 165.402,28 €
Los 2 – Bestandsbrücke:
Bieter 1: Angebotsrücknahme
Bieter 2: 275.399,92 €
Bieter 3: 204.169,63 €
Die Kosten für die ausgeschriebene Baumaßnahme wurden gemäß der Kostenberechnung des Ingenieurbüros vom 07.01.2020 für das Los 1 mit brutto 130.387,71 Euro (ohne Nachweisarbeiten und Ingenieurhonorar) und für die Baumaßnahme Los 2 mit brutto 121.868,02 Euro (ohne Nachweisarbeiten und Ingenieurhonorar) beziffert.
fortgeschriebene
Kostenberechnung Submissionsergebnis: Kostensteigerung:
(brutto) (brutto) in %
Los 1 130.387,71 165.402,28 26 %
Los 2 121.868,02 204.169,63 67 %
Summe 252.255,73 369.571,91
Nach der zuletzt durchgeführten Submission ergäbe sich bei einer Vergabe an den günstigsten Bieter Nr. 3 somit bei den Losen 1 und 2 insgesamt ein Mehrkostenaufwand gegenüber der fortgeschriebenen Kostenberechnung des Ingenieurbüros in Höhe von 117.316,18 Euro brutto.
Da es sich beim erwähnten Zuschuss des Landes um eine Festbetragsfinanzierung handelt, ist eine Nachbewilligung – auch bei steigenden Aufwendungen – nicht möglich. Auch eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nicht zu erreichen, weil das Förderprogramm (VwV kommunaler Brückensanierungsfonds Brücken) Ende 2019 ausgelaufen ist. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe werden im Rahmen der Überleitung auf das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) künftig nur noch Brückenneubauten und Brückenertüchtigungen gefördert. Soweit sich der Gemeinderat in Ansehung des Submissionsergebnisses für eine Aufhebung der Ausschreibung aussprechen sollte und es letztlich vor dem 09.09.2020 zu keinem Baubeginn kommen würde, verfiele der zugesagte Landeszuschuss in Höhe von 88.500,- Euro final.
Bei einer Vergabe der Lose 1 und 2 an den günstigsten Bieter Firma Rapp Hoch- und Tiefbau GmbH aus Mosbach gingen die zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von 117.316,18 Euro allein zulasten des Gemeindehaushalts.
Ursprünglich war es vorgesehen, die Baumaßnahme in der Zeit vom 04.05.2020 bis zum 28.08.2020 durchzuführen.
Der Gemeinderat beschloss unter ausführlicher Abwägung der Gesamtlage bei 2 Enthaltungen die Vergabe zu tätigen und in die Ausführung in Verbindung mit dem derzeit noch möglichen Zuschuss zu gehen.
Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis hier: Beitritts- Zustimmungs- Übertragungs- und Vollzugsbeschluss (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO i.V.m. GKZ i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 17 GemO)
Um die in den letzten Jahren stetig gestiegen Anforderungen an die Aufgabenerledigung des Gutachterausschusses fachlich qualifiziert erfüllen zu können, haben sich die Großen Kreisstädte Leimen und Wiesloch, die Städte Rauenberg und Walldorf sowie die Gemeinden Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Sandhausen und St. Leon-Rot das Ziel gesetzt, im Rahmen interkommunalen Zusammenarbeit nachfolgend benannte und ihnen bisher obliegenden Aufgaben nach der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GuAVO) i. V. m. dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) auf den „Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis zu übertragen.
Die Verwaltung wurde einstimmig ermächtigt und beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen und die konkrete Umsetzung vorzunehmen.
Gutachterausschuss des GVV-Rauenberg; Bestellung der Mitglieder
Der angedachte Zusammenschluss war ursprünglich zu Beginn des Jahres 2020 vorgesehen. Allerdings sind die hierzu erforderlichen Schritte noch nicht komplett abgeschlossen.
Andererseits ist die turnusmäßig festgelegte 4- Jährige Amtszeit der Mitglieder des aktuellen Gutachterausschusses abgelaufen. Daher wird zur Sicherstellung der weiteren Aufgabenerfüllung eine Neubestellung erforderlich. Die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses des GVV Rauenberg haben ihre Bereitschaft erklärt, für eine neue Amtszeit von 4 Jahren zur Verfügung zu stehen. Sofern es zwischenzeitlich zu der Übertragung der Gutachterausschusstätigkeit auf den neu zu bildenden Zweckverband kommt, kann die Amtszeit vorzeitig beendet werden. Deshalb wurden folgende Personen zur Bestellung in den Gutachterausschuss empfohlen:
Gemeinde Malsch: Eugen Bös und Klaus Müller.
Gemeinde Mühlhausen: Paul Fuchs, Rudi Pfeifer, Eberhard Reiß und Wolfgang Süfling.
Stadt Rauenberg: Martin Bambach, Wolfgang Rößler, Sabine Sauer und Walter Schäfer.
In der Funktion des Gutachterausschussvorsitzenden agierte bislang Herr Wolfgang Rößler und als Stellvertreter war Herr Martin Bambach benannt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. In den Gutachterausschuss ist außerdem ein Bediensteter des Finanzamtes Sinsheim (Einheitsbewertung) zu bestellen. Hier wurde Frau Gerlinde Richter Finanzamt Sinsheim vorgeschlagen.
Der Gemeinderat stimmte der Bestellung der vorgeschlagenen Personen in den Gutachterausschuss des GVV Rauenberg einstimmig zu.
Neugestaltung und Verkehrsberuhigung im Bereich der Rauenberger Straße in Rotenberg; Beschlussfassung über die Vergabe der ingenieurtechnischen Fachplanung
Im Bereich der Rauenberger Straße in Rotenberg ist es vorgesehen, die dort vorhandenen städtebaulichen Missstände im Bereich der Straße bzw. der Verkehrsanlagen zu beheben. Ferner ist es vorgesehen, ein Plankonzept zur Gestaltung der Ortseingangssituation zu erarbeiten, die Auffahrt zum Friedhof in eine finale Form zu bringen und ein Konzept für die Anbindung des im Flächennutzungsplan des GVV Rauenberg ausgewiesenen künftigen Wohnbaugebietes auszuarbeiten. Hierbei sollen auch verkehrsberuhigende Maßnahmen planerisch „ins Auge gefasst“ werden.
Der Planbereich liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Alter Ortskern Rotenberg“, sodass bei der Umsetzung der förderfähigen Teile der Maßnahme aktuell mit einem flächenbezogenen Zuschuss zu rechnen ist.
Gleichwohl ist die Erarbeitung eines Plankonzeptes erforderlich, um hier eine weitere Konkretisierung der Förderkulisse des Vorhabens zu erzielen.
In die konzeptionellen Überlegungen werden auch bereits vorhandene Planansätze aus früheren Überlegungen eingebunden, die eine einseitige alleeartige Bepflanzung mit Straßenbegleitbäumen vorsah. Selbstredend ist auch der Aspekt der Bestandssituation der im Straßenkörper vorhandenen Kanäle bzw. Abwasserentsorgungsanlagen wie auch der Trinkwasserversorgungsanlagen des ZWL mit zu beleuchten. Nach ersten Abstimmungsgesprächen zur Gebietsabgrenzung und eines ersten Umsetzungsansatzes geht es nunmehr darum den Planungsauftrag für die Verkehrsanlagengestaltung an ein Fachbüro zu vergeben.
In der zurückliegenden Gemeinderatssitzung wurde der Beratungsgegenstand aufgrund der aktuellen Auswirkungen der „Corona-Krise“ auf eine nachfolgende Gemeinderatssitzung vertragt. Der Gemeindeart beschloss bei einer Enthaltung, die ingenieurtechnische Fachplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) zum voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 28.367,86 Euro an das Ingenieurbüro Willaredt Ingenieure PartG mbH aus Sinsheim zu vergeben.
Neuaufnahme von Investitionsdarlehen für den Kernhaushalt der Stadt Rauenberg und für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Zur Finanzierung von Investitionen wurde im der Haushaltssatzung des Stadt Rauenberg für das Jahr 2020 eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.218.000 € eingestellt. Zur Finanzierung von Investitionen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wurde im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2020 eine Kreditermächtigung in Höhe von 918.000 € eingestellt.
Diese Kreditermächtigungen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Verwaltung würde auf Grundlage dieser vom Gemeinderat zu erteilenden Ermächtigung bei Banken Kreditangebote einholen und jeweils nach dem Stand der zu finanzierenden Investitionsauszahlungen diesen Kredit dann auch aufnahmen.
Unter Einbeziehung der Kreditprogramme verschiedener Banken kann nach dem derzeitigen, immer noch sehr niedrigen Zinsniveau davon ausgegangen werden, dass Zinskonditionen von unter 0,3% bei einer 10-jährigen Zinsbindung und einer 30-jährigen Laufzeit erzielt werden können.
Die Verwaltung wird dann unverzüglich über das Ergebnis der Darlehensaufnahme im Gemeinderat berichten.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig neue Investitionskredite für Zwecke des Kernhaushaltes der Stadt Rauenberg bis zur Höhe der genehmigten Kreditermächtigung (1.280.000 €) und für Zwecke des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung bis zur Höhe der genehmigten Kreditermächtigung (918.000 €) aufzunehmen.
Annahme von Spenden
Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.
Kleinspenden bis einschließlich 500 € können gesammelt werden und sind nach der Richtlinie dem Gemeinderat mindestens einmal im Jahr zur Beschlussfassung vorzulegen. Damit für die Spender von Kleinbeträgen auch zeitnah die jeweiligen Zuwendungsbestätigungen erstellt werden können, werden auch die Kleinspenden unterjährig zur Annahme dem Gemeinderat vorgelegt. Einzelspenden über 500 € müssen vom Gemeinderat explizit angenommen werden
Der Verwaltung liegen für den Zeitraum 01.01.-15.04.2020 insgesamt vier Spendenangebote vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Spendenangebote anzunehmen.
Eine Geldspende über 160,00 € für Zwecke der Seniorenarbeit wurde angenommen. Ebenso zwei Geldspendenangebote von 1.000 € für Zwecke des Kinderhauses Märzwiesen und 1.520 € als Sitzbankspende für den Kinderspielplatz in Rotenberg, sowie das Sachspendenangebot der Eigentumsübertragung des Kunstwerkes „Die Zigarrenmacherinnen“ in Wert von 39.442,42 € dürfen gemäß der Richtlinie zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen angenommen werden.
Verschiedenes
Es wurde bekannt gegeben, dass der Nussbaum Verlag den Bezugspreis für die Rauenberger Rundschau ab 01.07.2020 um 35 Cent pro Monat (auf 24,30 Euro pro Halbjahr inkl. MwSt.) erhöht.
Bürgermeister Seithel informierte, dass das Rathaus ab Montag, den 04. Mai wieder im Regelbetrieb geöffnet ist und unter den gegebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden kann.