Amtliche Bekanntmachungen
Aus dem Gemeinderat vom 18.04.2018
Aus dem Gemeinderat vom 18. April 2018
Der Abend beinhaltete eine breit gefächerte Tagesordnung. Zunächst galt es über die Vorschlaglisten zur Schöffenwahl im Landkreis zu befinden. Weiter stand eine Vergabe für ein Kipperfahrzeug für den Bauhof an. Es folgte der Prüfbericht zur Finanzprüfung für die Stadt sowie dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für die Jahre 2010 – 2015. Für den Eigenbetrieb wurde dabei die Gewährung eines Trägerdarlehens empfohlen, womit sich der nächste Tagesordnungspunkt beschäftigte. Im Bereich der Krippen- und Kindergartenbetreuung galt es zunächst über die Elternentgelte zu beraten. Sowie die Bedarfsplanung für die Jahre 2018/2019 auszurichten. Danach stand die Auftragsvergabe für die Architektenleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Malschenberg an. Anschließend folgten weitere Auftragsvergaben für verschiedene Gewerke zum Neubau der Flüchtlingsunterkunft. Schließlich galt es noch über die Annahme von Spenden zu beschließen.
Aus den Zuhörerreihen wurden keine Fragen an das Gremium oder an die Verwaltung gestellt.
Wahl der Jugendschöffen sowie Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Zur Wahl der Schöffen sind Vorschlagslisten bei den Schöffengerichten zu erstellen. Die Stadt Rauenberg hat hierzu zehn Personen zur Aufnahme in die Schöffenliste vorzuschlagen. Die Wahl obliegt dem Gemeinderat. Alle Bewerberinnen und Bewerber wurden in die Wahl miteinbezogen. In die örtliche Vorschlagsliste kann aufgenommen werden, wer zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder erhält.
Das Verfahren zur Auswahl der Jugendschöffen wird im Gegensatz Schöffenwahl vom Kreisjugendamt durchgeführt. Die Jugendschöffen werden durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises gewählt.
Der Gemeinderat sprach sich für die vorgeschlagenen Personen für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aus. Ebenfalls wurde die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl zur Kenntnis genommen.
Die Vorschlagsliste wird eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Herr Bürgermeister Seithel bedankte sich bei den anwesenden Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft zur Mitwirkung.
Beschaffung Fahrzeug Bauhof
Im Haushaltsplan 2018 wurde für den Bauhof die Neubeschaffung eines Pritschen-LKW´s für die Müll- und Grünschnittentsorgung, sowie als Einsatz- und Transportfahrzeug vorgesehen. Es wurden nach den entsprechenden Anforderungen an ein solches Transportfahrzeug Angebote verschiedener Hersteller eingeholt.
Der Gemeinderat stimmte der Neubeschaffung eines Dreiseitenkipperfahrzeuges, Modell Opel Movano, bei der Firma Auto-Heckel zum Kaufpreis von 28.000,- Euro zu.
Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2010 - 2015 durch die Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) führte vom 24.04.2017 bis zum 08.06.2017 die allgemeine Finanzprüfung einschließlich des Personalwesens der Stadt Rauenberg und des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ für die Jahre 2010 bis 2015 durch. Der schriftliche Prüfungsbericht wurde der Stadt inzwischen vorgelegt. Der Gemeinderat nahm die wesentlichen Inhalte zum Prüfungsbericht gemäß §114 Abs. 4 S. 2 Gemeindeordnung zur Kenntnis.
Gewährung eines Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.800.000 € mit Haushaltsverfügung des Landratsamtes genehmigt. Darin enthalten war auch ein Trägerdarlehen von 1.600.000 € zu Gunsten des Eigenbetriebes und zu Lasten des Kernhaushaltes. Damit sollen die Finanzierungsfehlbeträge des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der vergangenen Jahre ausgeglichen werden.
Die Aufnahme eines entsprechenden Trägerdarlehens erfolgt auf Empfehlung der Gemeindeprüfanstalt anlässlich der Finanzprüfung. Der Gemeinderat stimmte der Gewährung eines tilgungsfreien Trägerdarlehens in Höhe von 1.600.000 Euro mit einem Zinssatz von 2,5 % zu Gunsten des Eigenbetriebes und zu Lasten des Kernhaushaltes bei einer Gegenstimme zu.
Anpassung der Elternentgelte für die Krippen- und Kindergartenbetreuung ab dem 1.9.2018
Die Kommunen haben durch den Gemeindetag die mit den Trägerverbänden abgestimmten jährlichen Gebührenempfehlungen für die Kindergarten- und Krippengebühren erhalten. Mit der kath. Verrechnungsstelle Heidelberg wurde vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse vereinbart, diese Empfehlungen für die VÖ-Gruppen sowie Hochrechnungen für Ganztagesgruppen auf Grundlage dieser Empfehlungen zu übernehmen. Hiermit kommt es zu moderaten Gebührenerhöhungen. Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung des Jugend-, Sport-, Schul- und Kulturausschusses die 4. Änderung der Satzung der Stadt Rauenberg zur Erhebung von Benutzungsgebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rauenberg. (Die Satzung wird separat abgedruckt).
Bedarfsplanung der Krippen- und Kindergartenbetreuung 2018/2019
Die Betreuungsangebote ab dem 01.09.2018:
Krippenplätze/Kleinkindbetreuung (U3)
Ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.09.2018 – 31.08.2019) stehen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 110 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung:
- 49 Plätze in 5 Krippengruppen (ab 1 Jahr) im Kinderhaus „Märzwiesen“ Rauenberg (davon 1 Ganztagesgruppe mit bis 50,0 Std. wöchentlicher Betreuung und 4 Gruppen mit 30 Std. wöchentlicher Betreuung)
- 10 Plätze in einer Kleinkindgruppe (ab 2 Jahre) im Kindergarten „Regenbogen“ Rauenberg
- 10 Plätze (ab 1 Jahr) in einer Kleinkindgruppe im Kindergarten „St. Josef“ Malschenberg
- max. 4 Plätze (ab 2 Jahre) in altersgemischten Gruppen im Kindergarten „Arche Noah“ Rotenberg
- 20 Plätze in der Kinderkrippe „Alte Post“ Rauenberg (Postillion e.V.) im Ganztagesbetrieb
- 17 Plätze Tagespflege (Tagesmütter)
- 20 Plätze in der Kinderkrippe „Alte Post“ Rauenberg (Postillion e.V.) im Ganztagesbetrieb
2018/2019 stehen somit 110 Krippenplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen, davon 30 Plätze mit Ganztagesbetreuung, zur Verfügung. Betrachtet man die Kinderzahlen ab Vollendung des 1. Lebensjahres (170 Kinder), für die der Rechtsanspruch greift, beträgt die Quote 64,71 %. Dies bedeutet, dass rund 2/3 der Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Stadt Rauenberg ist damit im Vergleich zu vielen Kommunen bestens aufgestellt. Ein weiterer Ausbau ist in Anbetracht der Entwicklung der Kinderzahlen und dem tatsächlichen Bedarf nicht geplant und nicht erforderlich, da aktuell sogar einige wenige freie Plätze vorhanden sind.
Kindergarten (Ü3):
In den Kindertagesstätten werden zum kommenden Kindergartenjahr folgende Plätze für über 3-jährigen angeboten:
Städt. Kindergarten Seepferdchen, Rauenberg:
4 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 100 Plätze
Bei 3 Gruppen wurden die Öffnungszeiten bedarfsgerecht auf 35 Wochenstunden erweitert. Die 4. Gruppe sollte zum kommenden KiGa-Jahr ebenfalls auf 35 Wochenstunden bedarfsgerecht angepasst werden.
Städt. Kinderhaus Märzwiesen, Rauenberg:
3 Ganztagesgruppen 60 Plätze
Kath. Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Rauenberg:
1 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 25 Plätze
3 gemischte GT/VÖ-Gruppe mit max. je 10 GT-Plätzen 75 Plätze
Kath. Kindergarten „St. Josef“, Malschenberg:
2 altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 44 Plätze
Kath. Kindergarten „Arche Noah“, Rotenberg:
2 altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 38 Plätze
„Waldkindergarten“ Malschenberg – Postillion e.V.
1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 20 Plätze
Insgesamt stehen somit im kommenden Kindergartenjahr 357 Plätze zur Betreuung von über 3-Jährigen zur Verfügung, davon 90 Ganztagesplätze. Die Anmeldezahlen zeigen, dass ein vermehrter Trend hin zur Ganztagesbetreuung besteht. Trotz freier Kindergartenplätze sind die Ganztagesgruppen vollständig belegt.
Die aktuellen Anmeldezahlen zeigen, dass zum kommenden Kindergartenjahr voraussichtlich rund 20 freie Plätze vorhanden sind. Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 könnte sich dies jedoch wieder ändern, da die Kinderzahl dann voraussichtlich wieder ansteigen wird.
Neubau Feuerwehrhaus Malschenberg, Auftragsvergabe der Architektenleistungen
Für die Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses in Malschenberg sind sowohl ein Architekturbüro als auch Fachplaner für die Erarbeitung der technischen Ausrüstung und der Statik etc. zu beauftragen. Hier wurde zunächst insbesondere die Frage erörtert, ob die Leistungen EU-weit ausgeschrieben werden müssen oder ob diese nach nationalem Recht vergeben werden sollen.
Aufgrund der stark eingeschränkten finanziellen Handlungsspielräumen der Stadt Rauenberg wird auf eine beschränkte oder öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen sowie auf die Durchführung eines Planungswettbewerbes verzichtet, da diese vermutlich zu einer Erhöhung der Planungskosten führt und zu einer Verlängerung der Architektenauswahl. Ein Neubau ist nur nahe orientiert an den Mindestanforderungen der einschlägigen DIN-Vorschriften möglich. Außerdem ist der Neubau dringlich, da das Bestandsfeuerwehrhaus funktionale Mängel und Sanierungsstaus aufweist und aktuell Zuschüsse für einen Neubau gewährt werden.
Zur Auswahl eines geeigneten Architekturbüros hat die Verwaltung in Vorbereitung der durch den Gemeinderat zu treffenden Vergabeentscheidung mit mehreren Fachbüros Verhandlungsgespräche geführt, um die Möglichkeit einer Übernahme der Planungsleistungen zu erörtern. In den Verhandlungsgesprächen hat es sich gezeigt, dass das Büro Sternemann und Glup aus Sinsheim den Nachweis darüber führen konnte, in der jüngsten Zeit mehrere Feuerwehrhausneu- und Umbauten in planerisch verantwortlicher Weise begleitet zu haben (Schönbrunn, Spechbach, Neckargemünd-Dilsberg). Bei der Auswahl des Architekturbüros wurden auch die Mitglieder der Feuerwehr Malschenberg eingebunden. Eines der vom Büro Sternemann und Glup geplanten Feuerwehrhäuser hat die Feuerwehrabteilung Malschenberg zu Jahresbeginn auch besichtigt, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Letztlich hat sich die Feuerwehr Malschenberg für eine Beauftragung des Architekten ausgesprochen.
Auch seitens der Bauverwaltung wurde in der Gesamtschau vorgeschlagen, die Architektenleistungen an Herrn Architekt Volker Sternemann vom Architekturbüro Sternemann und Glup zu vergeben. Die Planungsleistungen für die Frei- bzw. Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit dem Gebäude sind durch separaten Planervertrag zu beauftragen. Das Gremium beschloss beide Beauftragungen an das Büro zu vergeben.
In der weiteren Abfolge ist es nun vorgesehen die Planergespräche mit dem Planungsbüro zu intensivieren und mit den zu beteiligenden Fachbehörden in Kontakt zu treten. Es ist vorgesehen, dass noch im Juli 2018 erste Planentwürfe vorliegen, die dann mit den Verantwortlichen der Feuerwehr und den Gremien besprochen werden können. Die Baueingabepläne sollen bis September 2018 vorliegen, da seitens der Baugenehmigungsbehörde LRA HD mit einem ca. 3-monatigen Genehmigungsverfahren zu rechnen ist.
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft Letzenbergstraße 2 - Auftragsvergabe: Malerarbeiten, Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Schreinerarbeiten
Die Malerarbeiten wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Sieben Firmen wurden angeschrieben. Drei Firmen haben zur Submission ein Angebot eingereicht. Für das Gewerk wurden in der Kostenberechnung insgesamt brutto 28.560,00 EUR angesetzt.
Die Firma Frank Knopf aus Rauenberg erhielt den Auftrag für die Malerarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 28.334,50 EUR.
Die Estricharbeiten wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden angeschrieben. Zwei Firmen haben zur Submission ein Angebot eingereicht. Für das Gewerk wurden in der Kostenberechnung brutto ebenfalls knapp 28.000,- EUR angesetzt.
Die Firma Poranzel aus Neunkirchen erhielt den Auftrag für die Estricharbeiten zum Bruttoangebotspreis von 25.866,85 EUR.
Die Schreinerarbeiten wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Sechs Firmen wurden angeschrieben. Eine Firma hat zur Submission ein Angebot eingereicht. Für das Gewerk wurden in der Kostenberechnung insgesamt brutto 21.420,00 EUR angesetzt.
Die Firma Udo Pfaff aus Nußloch erhielt den Auftrag für die Schreinerarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 19.992,00 EUR.
Die Fliesenarbeiten wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden angeschrieben. Drei Firmen haben zur Submission ein Angebot eingereicht. Für das Gewerk wurden in der Kostenberechnung insgesamt brutto 29.750,00 EUR angesetzt.
Aufgrund erheblicher Differenz zwischen dem ursprünglich für dieses Gewerk angesetzten Aufwand laut Kostenberechnung und den vorliegenden Submissionsergebnis ergab sich Anlass für eine vertiefte Nachprüfung. Das erheblich von der Kostenberechnung abweichende Submissionsergebnis war im Ergebnis der Prüfung und Erörterung dadurch begründet, dass im Zuge der Erstellung der Kostenberechnung richtiger Weise lediglich von einer Teilbefliesung der WC- und Sanitärräume nur in den spritzwasserexponierten Bereichen ausgegangen wurde. Dies entsprach auch der Vorgabe durch die Stadt. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibungsunterlagen wurde dann aber fälschlicher Weise die Annahme getroffen, dass alle WC- und Sanitärräume raumumlaufend und raumhoch zu fliesen sind. Dies führte letztlich zu einer deutlich höheren Ausschreibungsmasse – etwa die doppelte Menge an Wandfliesen- und in der Konsequenz zu den eingegangenen Angebotssummen.
Um den in der Ausschreibung gewünschten Wettbewerb zu gewährleisten, werden die in der Menge reduzierten Positionen noch einmal bei den bekannten Bietern unter Angabe der reduzierten Mengen angefragt. Die drei Bieter werden aufgefordert die betroffenen Positionen neu anzubieten. Die Ausschreibung der Fliesenarbeiten wird mit den dann neu eingereichten Preisen in die Wertung einbezogen. Der dann günstigste Bieter des Gesamtgewerks erhält den Zuschlag zur Ausführung der Fliesenarbeiten.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zwei eingegangene Spendenangebote (Sach- und Geldspenden) in Höhe von insgesamt 1.530,- € anzunehmen.
Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2018
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.