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Amtliche Bekanntmachungen

Rebflurbereinigung Rauenberg/Dielheim: Trotz Verzögerung auf dem richtigen Weg

Die Weinbau-Kulturlandschaft ist ein wichtiges Charakteristikum des Rhein-Neckar-Kreises und vor allem im Kraichgau. Sie langfristig zu erhalten und auch touristisch aufzuwerten, dazu wurde die Rebflurbereinigung Rauenberg/Dielheim am(Mannaberg/Baufel) eingeleitet. Doch Flurneuordnung bedeutet mehr als einfach nur Grundstücke neu zusammenzulegen. Vielmehr müssen manchmal widersprüchliche Interessen berücksichtigt und mit einem oft integralen Ansatz zusammengeführt werden. Das geschieht in einem stufenweisen Vorgehen, das manchmal längere Zeiträume in Anspruch nimmt. Deshalb scheint es auch nur so, dass nach der letztjährigen Bürgerbeteiligung, der anschließenden Aufklärungsversammlung und einer beim Petitionsausschuss des Landtags eingereichten Petition, die in Rauenberg und Dielheim 2014 in aller Munde gewesen waren, nun die Arbeiten ruhen würden.

Wie das Amt für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises mitteilt, folgt ein Flurbereinigungsverfahren genau festgelegten gesetzlichen Vorschriften,
natürlich auch die Rebflurneuordnung am Mannaberg und an der Baufel. Nachdem der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis gekommen war, dass das Flurbereinigungsverfahren sowohl recht- als auch zweckmäßig ist, hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) als obere Flurbereinigungsbehörde das Verfahren Ende Mai (28.05.) 2015 angeordnet. Dieser formale Startschuss, der somit ein halbes Jahr später als ursprünglich vorgesehen, erfolgt ist, wurde in den Flurbereinigungsgemeinden und den angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht. Die Möglichkeit, gegen die Anordnung der Flurbereinigung Widerspruch einzulegen, haben einige betroffene Grundstückseigentümer wahrgenommen. Derzeit werden die Widersprüche vom LGL geprüft. Parallel hierzu ermittelt das Amt für Flurneuordnung die Grundstückseigentümer des gesamten Flurbereinigungsgebiets, ein sehr umfangreiches Unterfangen.

Erst wenn alle Widersprüche bearbeitet sind und die Anordnung des Verfahrens unanfechtbar ist, kann die Realisierung vorangetrieben werden. Der erste Schritt ist dann die Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft. Diese umfasst alle Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet; diese wählen in einer demokratischen Wahl ihre Interessensvertretung. Daran schließt sich die Wertermittlung der Grundstücke an. Sie erfolgt öffentlich und ist Grundvoraussetzung dafür, dass jeder Grundstückseigentümer bei der Neuzuteilung gleichwertiges Land erhält. Erst dann kann der Plan über die Neugestaltung des Verfahrensgebiets mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und den Gemeinden sowie den Trägern Öffentlicher Belange abgestimmt werden. Dabei kann das Amt für Flurneuordnung auf einen Planentwurf aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung aufbauen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Wertermittlung und des Plans über die Neugestaltung wird der sogenannte Wunschtermin durchgeführt. Im Wunschtermin werden alle Grundstückseigentümer in Einzelgesprächen über ihre Wünsche für die Neuzuteilung gehört. Mit den Bauarbeiten soll dann nach der Weinlese 2017 begonnen werden.

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