Amtliche Bekanntmachungen
Aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung in Rauenberg
Aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung in Rauenberg
Sachstandsbericht:
Die Stadt Rauenberg ist gemäß drittem Abschnitt des Flüchtlingsaufnahmegesetzes Baden-Württemberg verpflichtet, der ihr vom Rhein-Neckar-Kreis zur Anschlussunterbringung zugeordneten Personen in ihren städtischen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften aufzunehmen.
Innerhalb des Stadtgebiets Rauenberg sind aktuell 121 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz untergebracht. Im Kernort Rauenberg bewohnen 36 Personen, im Stadtteil Rotenberg 18 Personen und im Stadtteil Malschenberg 67 Personen städtische Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte.
Nach Mitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis verfügte die Stadt Rauenberg zur Jahresmitte über ein Aufnahmedefizit von 67 Personen aus den Jahren 2023 und 2024. Davon wurden in den vergangenen Wochen bereits 15 Asylsuchende in den städtischen Anschlussunterbringungen aufgenommen. Wie viele Personen der Stadt Rauenberg im Jahr 2025 vom Kreis zur Anschlussunterbringung zugeteilt werden, ist im Moment noch nicht absehbar.
Seit Jahren sucht die Stadt Rauenberg auf ihrer Gemarkung nach geeignetem Wohnraum zur Anschlussunterbringung. Leider verblieb die Suche angesichts des überaus engen Wohnungsmarktes in den vergangenen Monaten immer häufiger erfolglos. Weiter sind die zur Anschlussunterbringung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nahezu voll belegt und der Druck seitens des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zur Aufnahme der uns zur Anschlussunterbringung zugewiesenen Personen steigt sukzessive an. Daher blieb der Stadt Rauenberg keine andere Möglichkeit, als für den seit kurzem leerstehenden Wohncontainer in der Schönbornstraße 28 bei der Baurechtsbehörde eine Nutzungsänderung zur Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft zu beantragen. Gemäß den aktuellen Planungsunterlagen können in diesem Objekt künftig bis zu 15 Personen untergebracht werden. Die Verwaltung beabsichtigt dort aufgrund des angrenzenden Kindergartens bevorzugt geflüchtete Familien unterzubringen.
Mit Blick auf das noch ausstehende Aufnahmesoll für das Jahr 2025 prüft die Stadtverwaltung aktuell die Errichtung von Wohncontainern für etwa 60 Personen. Aktuell analysiert das Stadtbauamt geeignete Grundstücksflächen. Zur Umsetzung dieses Projekts wurden bei der Planung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2025 ein Mittelansatz in Höhe von 1,5 Mio. Euro eingestellt.
Wie erfolgt grundsätzlich die Zuweisung in die Kreise und kreisangehörigen Kommunen?
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für alle Erstaufnahmestellen in Baden-Württemberg für die Zuweisungen in die Stadt- und Landkreise zuständig. In den Stadt- und Landkreisen werden die geflüchteten Personen zur vorläufigen Unterbringung in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Mit der Ankunft des Asylsuchenden in der vorläufigen Unterbringung geht die Zuständigkeit an die Stadt- und Landkreise über. Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Asylsuchenden bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens, maximal jedoch für zwei Jahre, bewohnt. Danach werden die Personen von den Landratsämtern den kreisangehörigen Gemeinden zur sogenannten Anschlussunterbring zugeteilt. Für die Berechnung der Aufnahmequoten der einzelnen Gemeinden werden die Einwohnerzahlen herangezogen. Die Anschlussunterbringung kann unter Umständen über Jahre dauern, ebenso lange, bis die betreffende Person ausreist, abgeschoben wird, die Voraussetzung für eine Umverteilung oder für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt oder eine private Wohnung gefunden hat.
Finden die Kommunen mit hohen Aufnahmedefiziten keinen geeigneten Wohnraum für die Anschlussunterbringung sind sich nach Angabe der Landratsämter dazu verpflichtet, andere passende städtische Objekte wie Mehrzweck- oder Sporthallen als Behelfsunterkünfte zu nutzen.
Ausblick:
Der Stadtverwaltung Rauenberg ist durchaus bewusst, dass die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in der Bevölkerung Sorgen, Ängste und Befürchtungen wecken kann, welche wir ernst nehmen werden. Die Verwaltung wird daher durch regelmäßige Mitteilungen in der Rauenberger Rundschau und auf der städtischen Homepage sowie durch eine Bürgerinformationsveranstaltung die Einwohnerinnen und Einwohner von Rauenberg über weitere Planungen rechtzeitig informieren.