Weinstadt Rauenberg

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Amtliche Bekanntmachungen

Aus dem Gemeinderat vom 20.12.2023

Aus dem Gemeinderat vom 20.12.2023
 
Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung im Jahr 2023 stand der Beschluss des Haushaltes 2024 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung im Focus. Zuvor mussten noch Beschlüsse zu den Themen Baugebiet Sandäcker, die Umgestaltung und Sanierung der Apolloniastraße mit Apolloniaplatz, die Aufnahme von Darlehen, sowie der Finanzbericht 2022 gefasst werden.
 

 

Fragen der Einwohner
 
Aus den Reihen der Einwohner wurde Fragen zum geplanten Neubaugebiet Sandäcker gestellt, welche ausführlich beantwortet wurden.
 
 

Baugebiet Sandäcker in Rauenberg; Beschlussfassung über den Erwerb von Anrechnungsansprüchen aus einer Ökokontomaßnahme (Ökopunkte) für das Baugebiet Sandäcker sowie zur Vorhaltung für das kommunale Ökokonto der Stadt Rauenberg
 
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebietes „Sandäcker“ in Rauenberg wurde von einem Fachplanungsbüro den baurechtlichen Ausgleichsbedarf für die zukünftigen Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Luft und Klima berechnet. Für die Stadt Rauenberg ergibt sich zum Ausgleich ein Bedarf von ca. 140.011 Ökopunkten.
 
Die Stadt verfügt nicht über einen ausreichenden Flächenpool im baurechtlichen Ökokonto, um den Ausgleich herstellen zu können. Rechtlich ist es möglich, an anderer Stelle, bereits geschaffene und umgesetzte Ökomaßnahmen, zu erwerben.
 
Bereits Ende 2022 wurden beim Hofgut Link aus Mudau 250.000 Ökopunkte reserviert. Zum damaligen Zeitpunkt wurde von dem beauftragten Planungsbüro, ein höherer Bedarf an Ökopunkten ermittelt. Diese Vorreservierung hat noch bis zum 31.12.2024 bestand.
 
Aufgrund des aktuellen Planungsstandes werden für das Baugebiet Sandäcker 140.011 Ökopunkte benötigt. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die restlichen 109.989 Ökopunkte aufgrund des günstigen Preises, zur Vorhaltung im kommunalen Ökokonto der Stadt Rauenberg für künftige naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtungen ebenfalls zu kaufen
 
Der Gemeinderat ermächtigte bei einer Enthaltung die Verwaltung im Zusammenhang mit der bauleitplanerischen Entwicklung des Baugebietes Sandäcker zum Erwerb der für den baurechtlichen Ausgleich erforderlichen Ökopunkte. Ausgehend von einem Bedarf von ca. 140.011 Ökopunkten und einem voraussichtlichen finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 98.007,70 Euro zzgl. MwSt. wird die Verwaltung zum Kauf der Ökopunkte ermächtigt.
 
Gleichzeitig ermächtigte der Gemeinderat bei einer Enthaltung die Verwaltung zum Kauf der ebenfalls reservierten 109.989 Ökopunkte zur Vorhaltung im kommunalen Ökokonto der Stadt Rauenberg für künftige naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtungen mit einem voraussichtlichen finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 76.992,30 Euro zzgl. MwSt.
 
 

Umgestaltung und Sanierung der Apolloniastraße mit Apolloniaplatz in Malschenberg; Auftragsvergabe der Kanalbauarbeiten, der Straßen- und Landschaftsbauarbeiten und der Arbeiten zum Bau von Stützmauern
 
Die Ausführung der Gewerke „Kanalisation mit provisorischer Straßenwiederherstellung, Straßen- und Landschaftsbau sowie Stützmauern wurden durch die jeweiligen Fachingenieure geplant und die zu erbringenden Bauleistungen wurden am 01.09.2023 öffentlich auf der Vergabeplattform und auf der Homepage der Stadt Rauenberg ausgeschrieben.
 
Zum Submissionstermin am 27.09.2023 lagen für alle Lose Angebote vor. Die Angebote lagen jedoch weit über 20 % der zugrunde liegenden Kostenberechnungen. In Folge dessen wurde die Vergabe am 06.10.2023 wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben. Am 25.10.2023 erfolgte dann eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, bei der 11 Firmen zur Abgabe eines Angebots für die Lose 1 bis 3 aufgefordert wurden.
 
Der Gemeinderat beschloss bei 4 Enthaltungen den Auftrag zur Kanalisation mit provisorischer Straßenwiederherstellung der Apolloniastraße in Malschenberg zum Bruttogesamtpreis von 673.881,60 Euro brutto an den Bieter Nr. 1 zu vergeben. Bei dem Bieter 1 handelt es sich um die Firma Hauck Baugesellschaft aus Waibstadt
 
Der Gemeinderat beschloss bei 4 Enthaltungen den Auftrag zum Straßen- und Landschaftsbau der Apolloniastraße in Malschenberg zum Bruttogesamtpreis von 1.119.622,46 Euro brutto an den Bieter Nr. 1 zu vergeben. Bei dem Bieter 1 handelt es sich um die Firma AZ Bau Bad Rappenau.
 
Der Gemeinderat beschloss bei 4 Enthaltungen den Auftrag zum Bau der Stützmauern  bei der Apolloniastraße in Malschenberg zum Bruttogesamtpreis von 270.225,99 Euro brutto an den Bieter Nr. 1 zu vergeben. Bei dem Bieter 1 handelt es sich um die Firma VBS Tiefbau, Mühlhausen.
 
 

Aufnahme von Darlehen
 
Zur Finanzierung der Investitionen des Kernhaushaltes wurde in die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.300.000 € aufgenommen und mit der Haushaltsverfügung der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Durch den Finanzierungsbedarf der laufenden Bau- und Beschaffungsmaßnahmen wird nun die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.300.000 € notwendig.
 
Zur Finanzierung der Investitionen wurde in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Jahr 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe von 857.000 € aufgenommen und mit der Haushaltsverfügung der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Aufgrund des Finanzierungsbedarfes der laufenden Bau- und Beschaffungsmaßnahmen wurde nun die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 800.000 € notwendig.
 
Die Verwaltung holt auf Grundlage der vom Gemeinderat zu erteilenden Ermächtigungen bei Banken Kreditangebote ein. Unter Einbeziehung der Kreditprogramme bei verschiedenen Banken kann nach dem derzeitigen Zinsniveau davon ausgegangen werden, dass Zinskonditionen von ca. 2,9% bei 10-jähriger Zinsbindung und 30-jähriger Laufzeit erzielt werden können. Die aktuellen Konditionen mit Stichtag 12.12.2023 belaufen sich auf 2,90%
 
Die Verwaltung wird dann über das Ergebnis der Darlehensaufnahmen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen berichten.
 
Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung auf Grundlage noch einzuholender Konditionen Kredite

  • in Höhe von 2.300.000 € für Investitionen des Kernhaushaltes der Stadt Rauenberg
  • in Höhe von 800.000 € für Investitionen des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung

 
aufzunehmen.

Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2023
 
Der Vollzug des Ergebnishaushaltes verläuft auf der Ertragsseite weitestgehend planmäßig.
 
Die Aufwandsseite ist im Wesentlichen geprägt durch geringere Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen, beim Personal sowie höheren Transferaufwendungen, hier insbesondere bei der Gewerbesteuerumlage. Insgesamt werden sich die Aufwendungen voraussichtlich um rund 1.149.300 € verringern.
 
Im Ergebnis bedeutete dies, dass das ordentliche Ergebnis 2023 sich voraussichtlich um rund 1.188.250 € verbessern wird. Das ordentliche Jahresergebnis 2023 wird dadurch voraussichtlich +408.200 € betragen. Geplant wurde noch mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von 780.050 €.
 
Durch die höheren Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und den geringeren Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit wird sich der Cashflow um rund 1,2 Mio. € verbessern. Es kann mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 1,68 Mio. € gerechnet werden.
Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von voraussichtlich 1.143.150 € stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von voraussichtlich 4.868.600 € entgegen.
Ordentliche Tilgungen werden in Höhe von 456.500 € getätigt. Die Kreditermächtigung in Höhe von 2.300.000 € wird in das Jahr 2024 übertragen. Der Finanzbericht zum Haushaltsvollzug 2023 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
 
 
 

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und mittelfristige Finanzplanung 2023-2027– Beratung und Beschlussfassung
 
Der Haushalt 2024 ist weiter geprägt von den finanziellen Auswirkungen der CORONA-Pandemie und des Ukrainekrieges. Hier schlagen sich insbesondere die nach wie vor hohen Aufwendungen für die Energie nieder. Auch der prognostizierte Anstieg der Flüchtlingszahlen stellt die Stadt Rauenberg vor fast unlösbare Probleme. Ebenso wirken sich die vom Rhein-Neckar-Kreis beschlossene Steigerung beim Kreisumlagehebesatz auf 27,5 v.H. negativ auf den Haushalt 2024 und die mittelfristige Finanzplanung aus. Die Stadt Rauenberg hat der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2024-2027 den Haushaltserlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18.07.2023 sowie die vorliegenden Orientierungsdaten nach der Herbststeuerschätzung zu Grunde gelegt.
So wurde bei der

  • Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ein Aufkommen von 7,795 Mrd. Euro (2023: 7,758 Mrd. Euro) und bei den
  • Schlüsselzuweisungen Bedarfsmesszahl A: ein Grundkopfbetrag von 1.670 Euro (2023: 1.542 Euro)
  • Schlüsselzuweisungen Bedarfsmesszahl B: ein Kopfbetrag von 83,50 Euro (2023: 77,10 €)
  • Kommunalen Investitionspauschale ein Betrag von 120 € je Einwohner (2023: 107 € je EW)
  • Kreisumlagehebesatz von 27,50 v.H.

zu Grunde gelegt.
Anhand dieser Daten und den Vorgaben des Haushaltserlasses sowie den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2024 sowie den Planungszeitraum 2025 -2027 ermittelt. Für die Berechnungen wurden die Einwohnerzahlen vorsichtig hochgerechnet.
 
Bei der Aufstellung des Investitionshaushaltes 2024 und des Investitionsprogrammes 2025-2027 musste wegen dem Neubau des Kindergartens Malschenberg, diverse Straßenbaumaßnahmen, der Generalsanierung des kath. Kindergartens Unter’m Regenbogen Rauenberg sowie dem Neubau des KiGa Mittendrin mit Schulmensa und der brandschutztechnischen und energetischen Sanierung des Mannabergschule neue Kredite eingeplant werden. Im Haushaltsjahr 2024 müssen zur Finanzierung der Investitionen 4.000.000 € neue Darlehen aufgenommen werden, die genehmigte aber nicht benötigte Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 2.300.000 € wird zur Finanzierung der übertragenen Planansätze in das Jahr 2024 im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nach § 87 GemO übertragen. In den Planjahren 2025 bis 2027 müssen voraussichtlich weitere Darlehen in Höhe von 23,9 Mio. € zur Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden. Hier schlägt auch der vorgesehene Neubau des Feuerwehrgerätehauses Rauenberg (Investitionsvolumen insgesamt voraussichtlich rund 12,1 Mio. €) ab dem Jahr 2025 zu Buche.
Der Haushaltsentwurf 2024 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.11.2023 von der Verwaltung als Arbeitsentwurf eingebracht. Zudem fand bereits 25.10.2023 die Klausurtagung des Gemeinderates statt. Nach dem Einbringen tagte der Verwaltungsausschuss nochmals in nichtöffentlicher Sitzung am 22.11.2023 und beriet die einzelnen Positionen des Haushaltsentwurfes. Den Fraktionen und den Gemeinderäten wurde die Möglichkeit gegeben, Anträge zur Änderung einzelner Haushaltsansätze zu stellen. Über die insgesamt 42 eingegangenen Änderungsanträge wurden jeweils einzeln in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.12.2023 beraten und Beschluss gefasst. Die beschlossenen Änderungen wurden in den nun zur Verabschiedung anstehenden Haushalt eingearbeitet.
 
Der Haushalt 2024 im Überblick:

  • Es wird mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von -1.554.550 € geplant. Den ordentlichen Erträgen in Höhe von 23.656.450 € stehen ordentliche Aufwendungen von 25.211.000 € entgegen.
  • Beim Sonderergebnis fallen voraussichtlich außerordentlichen Erträge in Höhe von 25.000 € durch die Veräußerungen eines abgeschriebenen Feuerwehrfahrzeuges an.
  • Somit beläuft sich das veranschlagte Gesamtergebnis auf -1.529.550 €.
  • Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2023 eine Erhöhung um 1.735.600 €.
  • Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf voraussichtlich 11.357.850 €. Dies sind 48,01 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2023 wurde lediglich mit einem Betrag von 11.199.900 € geplant.
  • Die Erträge aus Gewerbesteuer belaufen sich auf voraussichtlich 2,30 Mio. € oder 9,72 % aller ordentlichen Erträge. Im Jahr 2023 waren 2,00 Mio. € geplant, tatsächlich werden die Erträge aus Gewerbesteuer im Jahr 2023 voraussichtlich rund 2,4 Mio. € betragen.
  • Die Erträge aus der Grundsteuer A und B belaufen sich auf 1.247.500 € oder 5,27 % aller ordentlichen Erträge (2023: 1.247.800 €).
  • Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belaufen sich auf 6.922.750 € oder 29,26 % aller ordentlichen Erträge (2023: 7,0932 Mio. €).
  • Die Erträge aus Zuweisungen für die Kindergarten- und Krippenbetreuung belaufen sich auf 2.079.800 € oder 8,79 % aller Erträge.
  • Benutzungsgebühren, insbesondere aus der Krippen- und Kindergartenbetreuung, sind mit einem Betrag von 1.447.200 € oder 6,12% der Erträge veranschlagt.
  • Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft werden mit einem Betrag in Höhe von 5.364.950 oder 22,68% aller Erträge veranschlagt. (2023: 4.540.200 €)
  • Bei den ordentlichen Aufwendungen ergibt sich gegenüber den Planansätzen 2023 eine Erhöhung um 2.510.100 €.
  • Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen um 423.500 € auf voraussichtlich 6.694.300 €. Dies sind 26,55 % aller ordentlichen Aufwendungen.
  • Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich auf insgesamt 5.129.650 € oder 19,99 % aller Aufwendungen.
  • Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen Darlehen sowie der voraussichtlichen Kassenkredite belaufen sich auf 151.600 €.
  • Die Transferaufwendungen erhöhen sich wesentlich um 1.191.350 € auf insgesamt 10.118.250 € oder 40,13 % aller ordentlichen Aufwendungen.
  • Insbesondere schlagen hier zu Buche:

- Kreisumlage mit 3.951.200 €, 15,67 % aller Aufwendungen,
      - FAG-Umlage mit 3.175.300 €, 12,59 % aller Aufwendungen,
- Zuweisungen an KiGa-Träger mit 2.275.800 €, 9,03% aller Aufwendungen

  • Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Baumaßnahmen, Vermögenserwerb und Investitionsfördermaßnahmen) sind mit 10.436.550 € veranschlagt. Innerhalb der Sachinvestitionen machen die Baumaßnahmen mit 8.999.000 € den größten Posten aus.
  • Zur Finanzierung dieses Investitionsvolumens stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.859.550 € (insbesondere Investitionszuwendungen) zur Verfügung.
  • Neue Kredite werden in 2024 in Höhe von 4.000.000 € erforderlich. In den Jahren 2025-2027 müssen voraussichtlich noch weitere 23,9 Mio. € an neue Darlehen zur Finanzierung der Investitionen aufgenommen werden.
  • Ordentliche Tilgungen werden in 2024 mit einem Betrag von 433.200 € anfallen.
  • Der Schuldenstand im Kämmereihaushalt beläuft sich zum Jahresbeginn 1.1.2024 auf 7.612.923,80 € oder 871,74 €/EW. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen in Höhe von 433.200 € und dieser Neuaufnahme sowie der übertragenen Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 wird sich der Schuldenstand des Kernhaushaltes auf 13.479.700 € zum 31.12.2024 erhöhen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.543,54 €/EW.
  • In der Mittelfristigen Finanzplanung sind zur Finanzierung der Neu- und Fortsetzungsinvestitionen in den Jahren 2025-2027 weitere Kredite von 23,9 Mio. € notwendig. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen wird sich der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2027 dann auf 34.574.000 € oder 3.959,00 €/EW belaufen.

 
Im Gesamtergebnishaushalt werden sämtliche ergebniswirksamen Vorgänge (Erträge und Aufwendungen) der laufenden Verwaltungstätigkeit erfasst. Er unterscheidet sich vom bisherigen Verwaltungshaushalt zum einen durch die Periodisierung der Zahlungen, die nach Verursachung im Haushaltsjahr und nicht wie bisher nach Kassenwirksamkeit zugeordnet sind. Zum anderen gehören zu den Erträgen und Aufwendungen neben den zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen auch nicht zahlungswirksame Ressourcenverbräuche, wie beispielsweise Abschreibungen auf das abnutzbare Sachvermögen und Zuführungen zu Rückstellungen, sowie nicht zahlungswirksame Erträge, wie beispielsweise Auflösungen von Ertragszuschüssen oder Inanspruchnahme von Rückstellungen. Der Saldo des Ergebnishaushalts (Überschuss/ Fehlbetrag) stellt wie in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung die in der Rechnungsperiode erwirtschaftete - bzw. im Haushaltsplan die geplante - Veränderung des Reinvermögens dar, d.h. das Ergebnis vergrößert oder verringert die Kapitalposition (Basiskapital) in der Bilanz.
 
Voraussichtliche Entwicklung der veranschlagten Gesamtergebnisse 2023-2027
 

 

Veränderung

Voraussichtlicher

Stand 31.12.

 
Ergebnisvortrag zum 1.1.2023
laut Bilanz RE 2022

 

 

 

+4.651.258 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2023
lt. vorl. Rechnungsergebnis 2023

 

+408.200 €

 

+5.059.458 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2024
lt. Haushalt 2024

 

-1.554.550 €

 

+3.504.908 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2025
lt. Haushalt 2025

 

-203.300 €

 

+3.301.608 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2026
lt. Haushalt 2026

 

-1.280.750 €

 

+2.020.858 €

 
Vorausschliches Gesamtergebnis 2027
lt. Haushalt 2027

 

-2.015.750 €

 

+5.108 €

 
Auf die Haushaltsreden wurde verzichtet, diese wurden in der Rundschau vom 10.01.2024 abgedruckt.
 
Der Gemeinderat beschloss jeweils bei 3 Gegenstimmen:

  1. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.
  2. die mittelfristige Finanzplanung 2023-2027 in der vorliegenden Fassung.

 
 

Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2024 und mittelfristige Finanzplanung 2023-2027 – Beratung und Beschlussfassung
 
In der Gemeinderatssitzung am 15.11.2023 wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 von der Verwaltung in öffentlicher Sitzung als Arbeitsentwurf eingebracht. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.12.2024 fand eine erneute Beratung statt.
 
 
Für den Wirtschaftsplan 2024 ergeben sich folgende Eckwerte:

  1. Erträge des Erfolgsplanes                                                1.305.500 €
  2. Aufwendungen des Erfolgsplanes                                     1.605.500 €
  3. Veranschlagtes Jahresergebnis                                         -300.000 €
  4. Zahlungsmittelüberschuss des Liquiditätsplanes                 -158.200 €
  5. Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                      -927.000 €
  6. Kreditermächtigung                                                            927.000 €
  7. Tilgungsleistungen                                                              124.800 €

 
Durch die aktuellen Gebührensätze ergeben sich aus Niederschlagswassergebühren von 0,25 €/m² abflusswirksamer Fläche und aus Schmutzwassergebühren von 1,85 €/m³ voraussichtliche Erträge aus Abwassergebühren von 813.600 €. Durch die geplanten Investitionen des Vermögensplanes sind neue Kredite von voraussichtlich 927.000 € erforderlich.
 
Die wesentlichen Investitionen des Vermögensplanes 2024:

  1. Kanalauswechslung Apolloniastr. 4.BA – Bauausführung       323.400 €
  2. Kanalauswechslung Schönbornstr. – 1. BA                                      0 €
  3. Kanalauswechslung Weinbergstr.                                         446.300 €
  4. Baukostenumlage an AHW                                                    32.500 €
  5. Hausanschlüsse                                                                    10.000 €

 
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung in der vorliegenden Fassung.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme die mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2027 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung in der vorliegenden Fassung.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Vom Gremium wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 04.12.2023 wurden keine Beschlüsse gefasst.
 

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