Weinstadt Rauenberg

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Amtliche Bekanntmachungen

Aus dem Gemeinderat vom 18.10.2023

 

Aus dem Gemeinderat vom 18.10.2023

 
Eine Fülle an Tagesordnungspunkte hatte der Gemeinderat in der Oktober Sitzung zu bearbeiten. Zu Beginn wurde der Jahresbericht des Vereins Postillion e. V. vorgestellt. Daran schloss sich die Bedarfsplanung der Kinderbetreuung 2023/2024 an. Außerdem stand die Vorstellung des in Auftrag gegebenen Starkregenrisikomanagement auf der Agenda, ehe über die Auftragsvergabe von Ingenieurverträgen bzgl. des Neubau Kindergarten Malschenberg entschieden wurde. Im Fokus stand ebenfalls der Jahresabschluss 2022 sowohl für die Stadt Rauenberg als auch für den Eigenbetrieb Abwasser.
Aus den Reihen der Zuschauer erfolgten keine Fragen an das Gremium. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde in einer Gedenkminute an den verstorbenen Gemeinderat Christian Elsässer gedacht.
 
 

Jahresbericht Postillion e.V.
 
Der in Wilhelmsfeld ansässige Verein Postillion e.V. betreibt seit Jahren in Rauenberg neben der offenen Jugendarbeit auch die Kinderkrippe „Alte Post“, und den Waldkindergarten in Malschenberg. Herr Lenz vom Postillion stellte den Jahresbericht vor.
Die Kinderkrippe „Alte Post“ in Rauenberg besitzt eine Betriebserlaubnis zur Betreuung von 15 Krippenkindern (0-3 Jahre) in 2 Gruppen. Eine Gruppe bietet tägliche Betreuungszeiten von 07:30 – 16:30 Uhr (9 Std.), die andere Betreuungszeiten von 07:30 – 17:30 Uhr (10 Stunden). Aktuell stehen noch 3 Plätze zur Verfügung.
Der Waldkindergarten Malschenberg ist aktuell mit 13 Kindern belegt. Es besteht eine Betriebserlaubnis für 20 Kinder.
In ihrem Jahresbericht über die Mobile Jugendarbeit, berichtete Frau Bün ausführlich über die Aktivitäten die das Mobile Team geleistet hatte.
Der Jahresbericht des Postillion e.V. für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Rauenberg wurde positiv zur Kenntnis genommen.
 
 

Bedarfsplanung der Kinderbetreuung 2023/2024 – Beratung und Beschlussfassung
 
Vorgestellt wurden die aktuellen Belegungszahlen der Krippen- und Kindergartenbetreuung sowie die Auslastung der Kinderbetreuung an den Schulen. Der Bedarfsplan selbst beschreibt die Belegung der vorhandenen Plätze, die Versorgungsquote und zeigt zudem die Entwicklungen im Kinderbetreuungsbereich. Auch die Gegebenheiten im Schulbereich wurden ausführlich besprochen.
 
Krippenplätze/Kleinkindbetreuung (U3)
 
Ab dem kommenden Kindergartenjahr stehen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 111 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung.
Seit der Pandemie hat sich die Krippenlandschaft im Stadtgebiet stark verändert, die Kinder besuchen die Krippe häufiger erst mit zwei Jahren und die Anmeldung der Kinder erfolgt vermehrt eher kurzfristig. In den Jahren vor Corona, erfolgten Anmeldungen meist kurz nach Geburt zum ersten Lebensjahr und waren verbindlich. Inzwischen werden Plätze häufig kurzfristig bzw. gar nicht von Seiten der Eltern abgesagt oder die Anmeldung erfolgt erst wenige Wochen vor dem gewünschten Anmeldedatum. Dies erfordert eine hohe Flexibilität innerhalb der pädagogischen Abläufe und belastet nicht nur die Fachkräfte sondern auch die Kinder, die sich bereits in der Gruppe befinden. Wir haben keinerlei Planungssicherheit, da in den vergangen zwei Jahren die Anmeldezahlen spärlich waren und sich die Krippenplätze dennoch gefüllt haben.
 
Kindergartenplätze (Ü3)
Ab dem kommenden Kindergartenjahr stehen für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren 379 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.
Der demografische Wandel zeigt, dass die Kinderzahlen in Rauenberg und in Rotenberg sinken und im Stadtteil Malschenberg gleichbleibend hoch sind. Da die Neubaugebiete in Rauenberg und Rotenberg in die Bedarfsplanung miteinbezogen wurden sowie Plätze für Zuzüge und Arbeitssuchende zur Verfügung stehen müssen, ist ein „Platzpuffer“ notwendig. Dieser „Platzpuffer“ erleichtert den pädagogischen Alltag in großem Maß und lässt ein individuelles Arbeiten mit den Kindern zu.
 
Schulkinder/Schulkindbetreuung
In der Bedarfsplanung wurden die Schülerzahlen und Betreuungszahlen der Schülerinnen und Schüler dargestellt. Dies zeigt, dass die Betreuungszahlen deutliche ansteigen. Hierdurch sind die Gruppen in Rauenberg an ihrer Belastungsgrenze.
Die Ferienbetreuung wird gut bis sehr gut angenommen.
 
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung erarbeitete Bedarfsplanung der Kinderbetreuung 2023/2024.
 
 

Starkregenrisikomanagement der Stadt Rauenberg, Vorstellung der Ergebnisse und Beschlussfassung zum Handlungskonzept
 
Hochwasserschäden können nicht nur durch Überlastungen der Gewässer auftreten. Auch sogenanntes wild abfließendes Wasser (Hangwasser) kann zu massiven Überflutungen führen.
Nach den letzten größeren Starkregenereignissen in gesamt Rauenberg im Mai 2018 hatte sich die Stadt Rauenberg mit dem Thema auseinandergesetzt und Kontakt mit den Umlandgemeinden aufgenommen.
Zusammen mit den Städten und Gemeinden Bad Schönborn, Kronau, Malsch, Dielheim, Mühlhausen, Wiesloch und Östringen wurde eine interkommunale Zusammenarbeit initiiert. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 18.09.2019 das Ingenieurbüro geomer aus Heidelberg mit einem interkommunalen Starkregenrisikomanagement nach dem Leitfaden der LUBW beauftragt. Das vorliegende Starkregenrisikomanagement basiert auf einem dreistufigen Bearbeitungskonzept (Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse und Handlungskonzept). Sämtliche Bearbeitungsphasen zur Erstellung des Starkregenrisikomanagements erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Im Zuge der hydraulischen Gefährdungsanalyse wurde ein sogenanntes hydrodynamisch-numerisches Überflutungsmodell aufgebaut und angepasst, mit dessen Hilfe Starkregengefahrenkarten (SRGK) erstellt werden konnten. Darauf aufbauend wurde eine Risikoanalyse für den Kernort und alle Stadtteile durchgeführt. Es konnten mehrere Bereiche identifiziert werden, die durch sogenanntes wild abfließendes Wasser aus den Außengebieten durch Starkregenereignisse gefährdet sind. Im Rahmen der Risikoanalyse wurden potentiell betroffene öffentliche Objekte und Infrarstruktureinrichtungen identifiziert und für Risikoobjekte Risikosteckbriefe erstellt.
Als Ergebnis dieser Untersuchung konnte ein Handlungskonzept zur Starkregenvorsorge entwickelt werden, in dem Vorsorgemaßnahmen sowie mögliche bauliche Maßnahmen mit dem Ziel der Risikominimierung ermittelt werden. Zu den möglichen baulichen Maßnahmen sind weitergehende detaillierte Prüfungen bzw. Planungen erforderlich, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht werden sollen. Des Weiteren beinhaltet das Handlungskonzept die Information von öffentlichen Institutionen, Bürgern, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie der Land- und Forstwirtschaft bezüglich einer eventuellen Betroffenheit aus Starkregenereignissen. Sie können dadurch ihr Risiko gegenüber Überflutungen selbst einschätzen und jeweils geeignete Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ergreifen.
Auch nach einer Umsetzung aller Maßnahmen zur Reduzierung oder Lenkung von Zuflüssen aus den Außenbereichen (Hangflächen) wird es der Stadt Rauenberg nicht möglich sein, einen vollumfänglichen Starkregenschutz für den gesamten Ortsbereich herzustellen. Der Aspekt der Eigenvorsorge spielt folglich eine wesentliche Rolle.
Grundsätzlich besteht ebenso wie bei Überschwemmungen im Hochwasserfall von Gewässern auch bei Überflutungen durch Starkregen die Verpflichtung zur Eigenvorsorge. Dies ist auch im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt.
Vorgesehen ist, die Untersuchungsergebnisse (Starkregengefahrenkarten) einer möglichst großen Öffentlichkeit (Bürger, Gewerbe, Industrie) bekannt und zugänglich zu machen, so dass eine Gefährdung erkannt und Eigenvorsorge betrieben werden kann.
Aus den Starkregengefahrenkarten (SRGK) sind zudem wesentliche Erkenntnisse für zukünftige Neubebauungen ablesbar. Kommunen können besonders stark gefährdete unbebaute Flächen freihalten (Hauptfließwege) bzw. die Gefährdungen durch die Entwicklung von Lösungskonzepten im Vorfeld reduzieren. Die SRGK dienen damit nicht nur einer Verbesserung des Bestandschutzes, sondern auch direkt der Vorsorge.
Zur weiteren Vorgehensweise schlägt die Verwaltung die Einholung eines Angebotes zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen insbesondere zum Außenbereichswasser vor.
 
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Gefährdungs- und Risikoanalyse zur Kenntnis, beschließt das Handlungskonzept und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung eines Angebotes zur Prüfung und Planung der Umsetzungsfähigkeit von Maßnahmen zum Schutz vor Außengebietswasser, jeweils einstimmig.
 
 

Neubau Kindergarten Malschenberg mit Mensa, Vergabe von Ingenieurverträgen
 
Das mit dem Neubauvorhaben beauftragte Architekturbüro Härtner aus Stuttgart hat in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt Angebote bezüglich der erforderlichen Fachingenieurleistungen einzelner bautechnischer Bereiche im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergarten Malschenberg eingeholt.
 
Angefragt wurden Büros, die bereits in der Vergangenheit ihre Leistungsfähigkeit bei vergleichbaren Projekten unter Beweis gestellt und die zugesichert haben, die Planleistung zeitnah erbringen zu können. Nach Prüfung der Angebote werden die Vergaben der Leistungen an folgende Büros vorgeschlagen:
Die Planungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro und Gebäudeautomation) geht an das Ingenieurbüro Planwerk 400 aus Wiesloch zum voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 283.392,82 Euro. An Dipl. Ing. Herrn Thomas Kalmbacher in Karlsruhe gehen die Planungsleistungen der Bauphysik, des Wärmeschutz und der Energieberatung zum voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 11.424,00 Euro. Die Tragwerksplanung wird an Dipl. Ing. Herrn Martin Baumann aus Ubstadt-Weiher zum voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 132.992,31 Euro vergeben. Das Ingenieurbüro Gaisser aus Ellwangen erhält zum voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 6.069,00 Euro, die Planleistungen für den Brandschutz.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der oben genannten Fachingenieurleistungen.
 
 

Jahresabschluss 2022 – Beratung und Beschlussfassung
 
Das Jahresergebnis 2022 schließt mit ordentlichen Erträgen von 22.411.994,16 €, ordentlichen Aufwendungen von 19.859.335,71 € und somit mit einem positiven ordentlichen Ergebnis von 2.552.658,45 € ab. Weiter ergibt sich ein positives Sonderergebnis (Saldo aus außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen) von 79.203,84 €. Insgesamt schließt somit die Ergebnisrechnung mit einem positiven Gesamtergebnis von 2.631.862,29 € (Überschuss) ab.
Geplant wurde mit einem negativen Gesamtergebnis von -489.400 €, so dass sich letztendlich das Gesamtergebnis um 3.121.262,29 € verbesserte.
 
Die Finanzrechnung (Liquiditätsrechnung) schließt mit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 21.429.902,39 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 18.037.635,16 € ab. Somit ergibt sich ein Zahlungs-mittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cashflow) von 3.392.267,23 €, geplant wurde mit einem positiven Cashflow von 776.350 €.
Für investive Maßnahmen wurden Auszahlungen von 1.587.305,81 € getätigt, insbesondere für Hochbaumaßnahmen des Feuerwehrhauses Malschenberg, den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen und für diverse Straßenbaumaßnahmen. Demgegenüber stehen investive Einzahlungen von 971.556,09 €, so dass sich ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit von -615.749,72 € ergibt.
 
Neue Darlehen wurden keine aufgenommen. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen von 439.290,16 € verminderte sich demnach der Stand der langfristigen Verbindlichkeiten auf absolut 8.082.829,82 € oder 928,10 € / EW.
Auf die Ausführungen des beigefügten Jahresabschlusses 2022 wird verwiesen.
Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2022 einstimmig zu.
 
 

Jahresabschluss 2022 des EigB Abwasserbeseitigung – Beratung und Beschlussfassung
 
Das Jahresergebnis 2022 schließt in der Erfolgsrechnung mit Erträgen von 1.281.447,59 € (Planansatz: 1.289.150 €) und Aufwendungen von 1.274.120,51 € (Planansatz: 1.289.150 €) ab.
Somit ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von 7.327,08 €, geplant wurde mit einem Jahresverlust in Höhe von 50.000 €.
Für investive Maßnahmen wurden im Jahr 2022 insgesamt 25.532,52 € ausgegeben.
Neue Kredite wurden im Jahr 2022 keine aufgenommen (Planansatz: 808.200 €). Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen in Höhe von 200.148,17 € bestehender Kredite verminderte sich der Stand der langfristigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 auf absolut 5.783.157,71 € oder 664,65 €/EW.
Der Gemeinderat stimmt dem Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung einstimmig zu.
 
 

Annahme von Spenden
 
Die eingegangenen Spendenangebote in Höhe von 23.216,97 € wurden einstimmig angenommen.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Auf Grund der Kürze gab es noch kein Protokoll der letzten Sitzung.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der Sitzung am 20.09.2023 gab es keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung.

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