Weinstadt Rauenberg

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Amtliche Bekanntmachungen

Aus dem Gemeinderat vom 17.01.2024

 

Aus dem Gemeinderat vom 17.01.2024

 
In der ersten Sitzung im neuen Jahr standen Themen wie die Festlegung der Essensgelder für die Mensa, Sanierung der Sandsteinmauer auf dem Friedhof Rauenberg, Bebauungsplanverfahren des Bangertweges, die Aufhebung des Bauleitverfahrens Baugebiet Kronäcker, sowie Auftragsvergabe der stationären Netzersatzanlage für die Feuerwehren auf der Tagesordnung. Ebenso galt es zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2024 Beschluss zu fassen. Aus den Reihen der Einwohner kamen Fragen zum Thema Bebauungsplanverfahren Bangertweg, sowie zur Sanierung der Mauer auf dem Friedhof in Rauenberg.
 
 

Festlegung der Essensentgelte für Mensa
 
Zum kommenden Schuljahr 2024/2025 wird ab September 2024 die Mensa durch die Schulkindbetreuung der Mannabergschule, sowie die Kindergartenkinder des KiGa Mittendrin und des KiGa Seepferdchen genutzt werden. Aktuell wird mit Hilfe eines Beratungsbüros die erforderliche europaweite Ausschreibung der Mensaleistungen (Essenslieferung, Betrieb der Mensa, Reinigung etc.) vorbereitet. Das Ergebnis dieser Ausschreibung wird zum Frühsommer 2024 erwartet.
Unabhängig von dem Ergebnis dieser Ausschreibung ist es jedoch aktuell erforderlich, den Eltern der Grundschulkinder einen Preis je Essen zu nennen, da dieser natürlich maßgeblich für die Entscheidung zur Anmeldung zum Essensangebot ist. Ein genauer, kalkulierbarer Preis ist jedoch erst nach dem Ausschreibungsergebnis möglich. Aktuell zahlen die Eltern einen Preis von 5,11 € je Essen. Zum Schuljahr 2025/2026 wird das Essensgeld kalkuliert und überprüft werden.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, den Preis für das Mittagessen für die Kinder der Schulkindbetreuung der Mannabergschule auf 4,20 € je Essen ab September 2024 zu erheben.
 
 

Friedhof Rauenberg;

Vorstellung und Billigung des Entwurfs zur Sanierung einer Sandsteinmauer
 
Von Juli bis September 2023 wurde auf dem Friedhof in Rauenberg ein Teil der Sandsteinmauer saniert. Bereits bei dieser Sanierung wurde festgestellt, dass auch der restliche Teil der Mauer sanierungsbedürftig ist. Die Standsicherheit der Mauer wurde durch einen Statiker überprüft und dabei wurde festgestellt, dass eine Sanierung unumgänglich ist.
Das durch die Stadt beauftragte Planungsbüro Willlaredt aus Sinsheim hat sich deshalb mit dem zweiten Teil der Sanierung beschäftigt um eine technisch machbare und wirtschaftlich sinnvolle Ausführungsvariante zu erarbeiten.
Der Gemeinderat billigte bei drei Enthaltungen, die Sanierung des zweiten Teils der Sandsteinmauer auf dem Friedhof in Rauenberg auf Grundlage des vorgestellten Planungsentwurfs. Die Verwaltung wurde beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Die Vergabeentscheidung bleibt dem Gemeinderat in einer nachfolgenden Sitzung vorbehalten.
 
 

Bebauungsplanverfahren Bangertweg; Billigung des ergänzten Planentwurfs und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4.1. und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3.1 BauGB
 
Der nördliche Teil des Bangertweges liegt im Außenbereich unmittelbar an der Grenze bebauter Ortsteile ohne Bebauungsplan, ist jedoch gemäß Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes GVV Rauenberg in Teilen mit Wohnbauflächen überplant. Bereits in früheren Sitzungen fasste der Gemeinderat aufgrund einer Bauvoranfrage den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des „Bangertweges“ um dieses einschließlich der südlich gelegenen Hausgrundstücke städtebaulich zu ordnen.
In der Zeit von 2013 bis zum Jahr 2018 ruhte das Verfahren aufgrund der Dringlichkeit anderer Projekte. In den folgenden Jahren wurde seitens der Verwaltung Planungsüberlegungen für eine Wendemöglichkeit am Ende des Bangertweges verfolgt, ehe sich im Jahr 2022 die Gelegenheit zu einem Grunderwerb seitens der Kommune an der Weinstraße eröffnete. Diese wurde mit Billigung des Gemeinderates genutzt, um die Möglichkeit einer verkehrlichen Ringerschließung planerisch umsetzten zu können.
Aufgrund der Zeitspanne, die seit der letzten Erörterung im Gemeinderat und der Öffentlichkeit vergangen ist, kann zwar der bisherige Aufstellungsbeschluss beibehalten werden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, als erster Verfahrensschritt eines Bebauungsplanverfahrens, wird jedoch erneut durchgeführt.
Die aktualisierten Planentwürfe der zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Bangertweg, wurden dem Gemeinderat zur Erörterung und Billigung vorgelegt. Nach der Billigung durch den Gemeinderat ist vorgesehen den Umweltbericht sowie den Bericht über die artenschutzrechtliche Untersuchung zu aktualisieren.
Der Gemeinderat billigte einstimmig die ergänzten bzw. weiterentwickelten Planentwürfe der zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Bangertweg und fasste den Beschluss zur erneuten Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4.Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB. Der Umweltbericht und die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sind durch die Verwaltung in Auftrag zu geben.
 
 

Baugebiet Kronäcker in Rauenberg; Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bauleitplanungsverfahrens
 
Der Gemeinderat hatte in einer öffentlichen Sitzung beschlossen, eine Fläche im Bereich der Gewanne „Burggraben und „Kronäcker“, welche an bebaute Ortsteile anschließt, im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauland zu entwickeln.
Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde das Vorkommen von besonderen Tierarten näher untersucht. Hierbei ergaben sich nicht unerhebliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Als Gesamtfazit der Untersuchung wurde festgestellt, dass bei einer Umsetzung der Maßnahmenvorschläge – vorbehaltlich der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde – keine erhebliche Störung oder Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population oder auch der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ausgelöst werden. Dennoch wären die vorgeschlagenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch der daraus erwachsenden Kostenaufwände erheblich.
Der Gemeinderat fasst in Ansehung der besonderen arten- und umweltrechtlichen Eingriffssituation, bei einer Enthaltung den Beschluss, zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Bebauungsplanverfahren Kronäcker in Rauenberg. Das Bebauungsplanverfahren ist derzeit nicht weiter zu betreiben.
 
 

Feuerwehr Rauenberg; Auftragsvergabe von drei stationären Netzersatzanlagen
 
Die Ausschreibung zur Beschaffung von drei stationären Netzersatzanlagen (Notstromversorgung) für die Feuerwehren Rauenberg, Rotenberg und Malschenberg wurde im Dialog zwischen dem Gesamtkommandanten und einer Fachfirma, geplant und zusammengestellt. Die zu erbringenden Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag für die drei stationären Netzersatzanlagen zum Bruttogesamtpreis von 186.459,67 Euro an den Bieter Nr. 2 zu vergeben. Dieser Beschluss beinhaltet die Überplanmäßigen Ausgaben. Nach Beschluss wurde mitgeteilt, dass es sich um die Firma Dilkaute Notstromtechnik aus Mühlhausen handelt.
 
 

Vorbereitung Kommunalwahl 2024
 
Für die am 09. Juni 2024 stattfindende Europa-, Kreis- und Kommunalwahlen galt es in der Sitzung die entsprechenden Formalitäten sowie die Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu beschließen. Für den Gemeindewahlausschluss wurden folgende Mitglieder beschlossen:
 
Vorsitzender:                                                           Stellvertreter:
Becker, Rolf                                                             Waßer, Norina
 
Beisitzer/in:                                                              Stellvertreter/in:
Burger, Sven                                                           Mayer, Wolfgang
Brückmann, Jutta                                                     Hammer, Martin
Knierim, Bianca                                                        Bender, Marko
 
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen, insbesondere die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeinderat stimmte der Besetzung des Gemeindeausschusses zu.
 
Als zweiter Punkt wurden die Wahlbezirke/Wahlräume beschlossen. Rauenberg wurde in 7 Wahlbezirke und 2 Briefwahlbezirken aufgeteilt.
 
In Rauenberg wurden folgende 4 Wahlbezirke/Wahlräume bestimmt:
Wahlbezirk I - Wahlraum: Katholisches Pfarrzentrum Rauenberg, Hauptstraße 10
Wahlbezirk II - Wahlraum: Foyer der Kulturhalle, Dambach-la-Ville-Str. 5
Wahlbezirk III - Wahlraum: Rathaus Rauenberg, Foyer, Wieslocher Straße 21
Wahlbezirk IV - Wahlraum: Rathaus Rauenberg, Bürgersaal, Wieslocher Straße 21
 
In Malschenberg wurden folgende 2 Wahlbezirke/Wahlräume bestimmt:
Wahlbezirk I - Wahlraum: Katholisches Pfarrzentrum Malschenberg, St.-Wolfgang-Straße 3
Wahlbezirk II - Wahlraum: Untergeschoss der Brunnenberghalle Malschenberg,
Am Brunnenberg 3
 
In Rotenberg wurde das Bürgerhaus Rotenberg, Heiligenwiesen 4 als Wahlraum bestimmt.
 
Das Landratsamt hat bestimmt, dass die Stadtverwaltung zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zwei Briefwahlvorstände bildet. Dieser ermittelt die Wahlergebnisse in der Kulturhalle Rauenberg, Dambach-la-Ville-Str. 5.
 
Des Weiteren wurde bestimmt, dass das Auszählen der Kommunalwahlen mittels Einzelstimmzettelerfassung am PC erfolgen wird. Zunächst muss das Ergebnis der Europawahl (gesetzliche Vorschrift) ermittelt werden. Danach können am darauffolgenden Montag die Ergebnisse des Kreistages und im Anschluss der Gemeinde- und der Ortschaftsratswahl ermittelt werden.
 
 

Bekanntgabe des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatsitzung
 
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
 
 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
 
In der Sitzung am 20.12.2023 wurde ein Beschluss zu Personalangelegenheiten gefasst.
 
 

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